Beihilfe - Allgemeine Fragen

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Miri K.
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Beihilfe - Allgemeine Fragen

Beitrag von Miri K. »

Guten Tag,

ich beginne bald den Vorbereitungsdienst im mD einer Bundesbehörde. Natürlich habe ich mich über die Krankenversorgung informiert und mir Gesetze zur Beihilfe durchgelesen, aber nicht wirklich weiter gekommen.
Es wird gesagt, dass ein Beamter eine Beihilfe von 50% bekommt. Wie ist das zu verstehen? Wenn ich beispielsweise einen Arzt aufsuche und der Besuch 100€ kostet, muss ich dann 50€ zahlen und der Dienstherr auch 50€? Wenn ich eine Operation für 30000€ brauche, müsste ich dann 15000€ auf den Tisch legen? Oder gibt es da Grenzen?
Wenn ich mir bei den PKV die Zusatztarife ansehe, finde ich meistens für mich unnötige Extras wie eine Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und ähnlichen Luxus, den ich bei der GKV auch nicht habe. Daraus ziehe ich den Schluss, dass die Beihilfe gewöhliche Behandlungen vollständig erstattet.
Ach ja, gibt es für Auslandbeamte eine gesonderte Beihilfe als die 50%?

Außerdem: Bei der DKV zum Beispiel zahlt man für eine Vollversicherung 90€/Mon. und für einen Ergänzungstarif 180€/Mon., kann ein Beamter dann die Vollversicherung wählen? Entfällt die Beihilfe?

Könnt ihr mich bei meinen Fragen bitte aufklären?

Die wahrscheinlich dummen Fragen tun mir leid, aber ich muss es wissen und ohne Erfahrung steige ich bei den seitenlangen Gesetzestexten nicht ganz durch. :roll: Außerdem sind 50% der Suchergebniss bei Google irgendwelche kostenpflichtigen Ratgeber. :cry:
alexxag
Beiträge: 46
Registriert: 10. Aug 2009, 22:38
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Beitrag von alexxag »

Du bist als Beamtin zu 50% beihilfeberechtigt.
Die anderen 50% werden dann über eine private Krankenversicherung abgesichert.

Heißt also, dass der behandelnde Arzt dir sein Honorar in Rechnung stellt und du bekommst noch eine Kopie der Rechnung.
Dann wird eine Rechnung davon bei der Beihilfestelle deines Arbeitgebers eingereicht und die andere bei deiner Krankenkasse, die dann jeweils ca. 50% erstatten. Das heißt, du gehst i.d.R. erstmal in Vorkasse und ab einem gewissen Beitrag reichst du deine Rechnungen ein.

Bei größeren Rechnungen (z.B. OP) rechnet i.d.R. das Krankenhaus direkt mit der Versicherung ab.

Während der Ausbildung haben die Krankenkassen einen Anwärterbeitrag. Das kostet nicht viel. Nach der Ausbildung lohnt sich das Auslegen der Rechnungen, wenn man nicht allzu oft krank ist.
In vielen Versicherungen gibt es nämlich die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. Wenn man während des ganzen Jahres keine Rechnungen eingereicht hat, bekommt man (ich glaube) 3 Monatsbeitrage erstattet. Bei der Beihilfe kann man dagegen direkt einreichen, sofern der Betrag über 200Euro ist (bei uns wegen dem großen Arbeitsaufwand so).

Zu den anderen Fragen muss jemand antworten, der sich schon näher mit diesem Thema beschäftigt hat ;)
Miri K.
Beiträge: 4
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Beitrag von Miri K. »

Ok, danke schonmal für die hilfreichen Informationen. Das heißt also, dass eine Zusatzversichrung auf jeden Fall abgeschlossen werden muss. Ist glaube ich schon seit 2009 sogar Pflicht.
alexxag
Beiträge: 46
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Beitrag von alexxag »

Genau, du brauchst auf jeden Fall eine Krankenkasse.

Würde mir aber auch da einfach mal ein paar Angebote von den bekannten privaten Krankenkassen geben lassen.

Und halt auch immer ein paar Euro auf der Seite haben, damit man zunächst die Rechnungen zahlen und etwas sammeln kann.
Miri K.
Beiträge: 4
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Beitrag von Miri K. »

Ich habe mir ein Angebot eingeholt, die Tarifzusammenstellung gefällt mir allerdings nicht. Da sind Sachen bei, die ich nich brauche. Abe ich vereinbare am Besten einen Termin mit dem Berater der Krankenkasse.
Eisenbahner
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Beitrag von Eisenbahner »

Hallo,
du kannst dich natürlich gegen alles versichern.Aber brauchst du dass alles? Denn es kostet, halt auch alles Geld.Ich bin seit 20 Jahre Bundesbeamter und hab damals auf Chefarzt+Einzelbettzimmer verzichtet(war in den 20 Jahre nur einmal 7 Tage im Krankenhaus).
Und denk daran der Berater will nur dein Bestes, nämlich dein Geld.Also überleg was du möchtest und lass dir nichts unnötiges aufschwatzen.
Gruss Eisenbahner
Miri K.
Beiträge: 4
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Beitrag von Miri K. »

Darum geht es mir doch. Luxus wie Eiubettzimmer, Chefarztbehandlung und soweiter kann ich mir sparen. Es reicht mir, wenn man mich nicht mit einer 10000€ Rechnung dastehen lässt und dass ich mit einer Grippe zum Arzt gehen kann. Eignetlich die Leistungen, die auch gesetzlich Versicherte erhalten.
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

alexxag hat geschrieben:
In vielen Versicherungen gibt es nämlich die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. Wenn man während des ganzen Jahres keine Rechnungen eingereicht hat, bekommt man (ich glaube) 3 Monatsbeitrage erstattet.
;)
Korrekt, nur ab 2010 wird die Kostenrückerstattung bei Nichteinreichen von Rechnungen gegengerechnet. Sprich wenn man ein Lohnsteuerausgleich durchführt.
Den Gesetzestext dazu habsch auf Arbeit liegen. :P
Falls jemand daran Interesse hegt......
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
EDE
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Beitrag von EDE »

Verstehe ich das richtig, dass die Beitragsrückerstattung der PKV beim Jahresausgleich als "Einnahme" gerechnet wird?
Eisenbahner
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Beitrag von Eisenbahner »

@Osiikind,genau was hat das Finanzamt mit meiner PKV zu tun?
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Eisenbahner hat geschrieben:@Osiikind,genau was hat das Finanzamt mit meiner PKV zu tun?
Ich bin zwar nicht O. aber trotzdem:
Eigentlich gar nichts, aber:
Manche Leute geben im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung an, wieviel Krankenversicherungsbeiträge sie im jeweiligen Kalenderjahr gezahlt haben.
Manche Leute vergessen aber anzugeben, dass sie eine Beitragserstattung bekommen haben; deshalb stellt das Finanzamt einen höheren Teil des Einkommens steuerfrei, als das Einkommensteuergesetz das vorsieht. Die Vergesslichen bezahlen zu wenig Steuern.

Da ja nun die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge automatisch dem Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wird, erhält das Finanzamt auch Mitteilung über die Beitragsrückerstattungen und berücksichtigt bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch den geringeren Betrag. Die Vergesslichen werden jetzt also nicht mehr besser gestellt als die Anderen. (Oder hat hier jemand dem Datenaustausch zwischen Krankenversicherung und Finanzbehörden widersprochen?)

Die Überlegung, ob ich Arztrechnungen bei der Krankenversicherung einreiche oder besser die Beitragserstattung nehme, wird jetzt also für die Vergesslichen etwas komplizierter. (Und die Bearbeiter bei meiner Krankenversicherung begreifen jetzt vielleicht, wieso ich in der Vergangenheit manchmal nicht die Beitragserstattung gewählt habe. )

Viele Grüße
Gerda
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

Genauso wie Gerda es erklärt hat.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
alexxag
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Beitrag von alexxag »

Wie wird denn das dann rein logisch gemacht?
Meine Steuererklärung mache ich Anfang des Jahres, da habe ich aber noch keine Beitragsrückerstattung bekommen. Die kommt ja erst im September, aber da habe ich die Steuererklärung längst schon zurück....
Muss ich mich dann vorher bei meiner Krankenkasse informieren, ob ich Beitragrückerstattung bekomme und wieviel, damit ich das am Anfang des Jahres schon angeben kann?!
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

alexxag hat geschrieben:Wie wird denn das dann rein logisch gemacht?
So wie bisher auch. :lol: Die Einkommensteuerveranlagung ist eine Abschnittsbesteuerung. Da kommt es drauf an, wann etwas zu- oder abfließt. Deshalb stehen dann in der Steuererklärung neben dem Begriff Kranken und Pflegeversicherung die Spalten "200x gezahlte Beiträge" und "200x erstattete Beiträge". Ob letzteres die teilweise Erstattung der Beiträge für das Jahr "x minus 1" oder für das Jahr "x minus 2" ist, ist völlig unerheblich.

Viele Grüße
Gerda
alexxag
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Beitrag von alexxag »

ok, Dankeschön!
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