Trennungsgeld bei einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

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Yog
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Trennungsgeld bei einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Beitrag von Yog »

Guten Tag und Danke für die Aufnahme.

Ich bin Bundesbeamter im Geschäftsbereich A mit Dienstort in Köln.
Im Geschäftsbereich A bin ich Trennungsgeldempfänger gem. §3 TGV und habe neben meinen Erstwohnsitz Dortmund in Köln eine Zweitwohnung (TG-Wohnung) angemietet, die ich mit den monatlichen TG-Zahlungen finanziere. Das TG §3 erhalte ich, da die Wegstrecke für das tägliche Pendeln zwischen Dortmund und Köln unzumutbar wäre.

Nun habe mich in diversen anderen Geschäftsbereichen beworben. Geschäftsbereich B in Berlin (ebenfalls Bund), welcher ca. 700 km von Köln und 550 km von Dortmund entfernt liegt, hat Interesse an meiner Person und möchte mich vor der möglichen Versetzung für 6 Monate zu sich nach Berlin abordnen.

Wie geht an in dieser Zeit mit dem Trennungsgeldbezug (TG-Wohnung in Köln) um?

- Muss mir der GB in Berlin für die Zeit der Abordnung in Berlin eine Unterkunft stellen/bezahlen?
- Kann ich für die Zeit der sechsmonatigen Abordnung weiterhin TG für meine Zweitwohnung in Köln erhalten, da ich ja gar nicht weiß, ob die Versetzung von Köln nach Berlin nach Ablauf der 6 Monate wirklich zustande kommt?
- Welche Bundesbehörde kommt - sofern der Bezug weiterhin TG für meine Zweitwohnung in Köln möglich ist - für die TG-Zahlung auf? GB A (Köln) oder GB B (Berlin)

Vielen Dank vorab.
Gruß YOG
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