Beihilfebescheid auf Kostenvoranschlag

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justi 1964
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Beihilfebescheid auf Kostenvoranschlag

Beitrag von justi 1964 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Bescheid der Beihilfestelle (NRW) auf einen Kostenvoranschlag zur Implantatsbehandlung.
Einen solchen habe ich erhalten und leider sind keinerlei Zahlen hinterlegt, so dass ich nicht erkennen kann, wie hoch meine Eigenanteil wäre.
Zudem wird die PKV mir so auch nicht mitteilen können, was über den Beihilfeergänzungssatz abgedeckt ist.
Muss ich jetzt wirklich versuchen, dass Zahnarzt und Kieferchirurg mir ihre Rechnungen aufschlüsseln ?
Bei einer vorherigen Behandlung meinte die Sprechstundenhilfe meines Zahnarztes, dass wäre etwas, dass ich mit meiner Beihilfestelle klären müsste.
Als bekennender Angstpatient ist das für mich natürlich extrem hemmend😔

Vielleicht hät ja jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank schonmal 👍
connigra
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Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
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Re: Beihilfebescheid auf Kostenvoranschlag

Beitrag von connigra »

Also ich habe mir genau ausrechnen können, was ich zuzahlen muss. Die ganze Behandlung hatte vor 8 Jahren an die 9000 € gekostet. Ich hatte eine Zusatzversicherung von 1440 €. 2 Implantate pro Kiefer werden bezahlt, vom Rest halt die Prozente und insgesamt musste ich circa 700 € dazuzahlen. War ok.
ich hatte 2 Implantate gesetzt bekommen mit 3 Kronen, und einen Zahn der eine Krone bekam.

Ich kam ursprünglich mit dem Schreiben auch nicht klar, wandte mich an den zuständigen Sachbearbeiter bei der Post B. Der schaffte es ehrlich , sogar mir auf die Sprünge zu helfen. Absolut klasse und unendlich geduldig hat er mich aufgeklärt, bis ich alles verstanden hatte. Die Post B macht halt die Kassen und Beihilfeleistungen gemeinsam.

Eigentlich musste ich nur bei den Laborkosten dazuzahlen. Alle zahnärztlichen Leistungen wurden komplett bezahlt.
Es kommt halt immer auch auf deinen Zahnarzt an - hält er sich an die GOÄ. Verlangt er überhöhte Sätze, die er nicht ausreichend begründet. Was hast du bei dem Doc unterschrieben.
Du hast ja einen Kostenvoranschlag über die zahnärztlichen Leistungen und über Laborleistungen.
Frage doch erst mal nach, was der Beihilfeergänzungstarif abdeckt. Deckt er wirklich den Differenzbetrag bei Zahnleistungen ab? Vieles zahlt die Beihilfeergänzung gar nicht.
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Ruheständler
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Re: Beihilfebescheid auf Kostenvoranschlag

Beitrag von Ruheständler »

... bei mir war das so:
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
sulzfluh
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Re: Beihilfebescheid auf Kostenvoranschlag

Beitrag von sulzfluh »

Ich bin ebenfalls in NRW Beihilfeberechtigt.

Ich habe in 2018 für 3 Camlog-Implantate 2.455,- Euro bezahlt, der Betrag wurde vollständig erstattet.

Die Implantatbehandlung ist im Rahmen der Pauschalregelung beihilfefähig (Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 2 Buchstabe b BVO NRW).
Aufwendungen für implantologische Leistungen (Abschnitt K des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte vom 22. Oktober 1987) sind für höchstens zehn Implantate pauschal bis zu 1000 EUR je Implantat beihilfefähig.
Mit dem Pauschalbetrag sind sämtliche Kosten der zahnärztlichen und kieferchirurgischen Behandlung einschließlich notwendiger Anästhesie und der Kosten unter anderem für die Implantate selbst, die Implantataufbauten, die implantatbedingten Verbindungselemente, lmplantatprovisorien, notwendige Instrumente (zum Beispiel Bohrer und Fräsen), Membranen und Membrannägel, Knochen- und Knochenersatzmaterial, Nahtmaterial, Röntgenleistungen, Computertomographie und Anästhetika abgegolten.
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