Kosten für med. GutachtenModerator: Moderatoren
Kosten für med. GutachtenHallo,
auf meinen Antrag bei der Beihilfe auf Kostenübernahme von Wiederherstellungsoperationen wurde von der Beihilfe Hessen ein medizinisches Gutachten des Gesundheitsamtes angefordert. Ich wurde daraufhin beim Gesundheitsamt einbestellt und musste für die Untersuchung 75 Euro zahlen. Ich bin der Meinung, dass die Beihilfe das Gutachten bestellt hat und deshalb auch die Kosten dafür tragen muss. Oder wird die Kostenübernahme adäquat den Sanatoriumsgutachten angewendet? Davon ab hat die Amtsärztin keine Entscheidung getroffen, sie müsse dazu recherchieren.... und ich müsse evtl. zu einem weiteren Gutachter.... Ich bin echt sprachlos über den gesamten Vorgang... mein Antrag ist übrigens fast drei Monate her.
Re: Kosten für med. GutachtenHallo Kalizzy,
wenn bei mir jemand ein Gutachten in Rechnung gestellt hat, habe ich das einfach eingereicht und die Kosten wurden sowohl von der Beihilfe wie auch der KK bezahlt. ![]() VG MK
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Re: Kosten für med. GutachtenHallo MK70,
Danke für den Erfahrungswert. Das werde ich auch einfach mal machen. Hoffentlich läuft das diesmal besser als das was bisher (nicht) passierte.
Re: Kosten für med. GutachtenIch habe bei Dingen, wo ich mir nicht sicher war, einfach vorab einen 2-Zeiler an Beihilfe / KK geschrieben. Hilft vielleicht auch schon, wenn man da weiß was für eine Rechnung eintrudeln wird
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Re: Kosten für med. GutachtenIst es nicht so, dass ein vom Dienstherr gefordertes Gutachten / Attest / etc. zu 100% von der Beihilfe bezahlt wird? Krankschreibungen vom Doc kosten ja auch was und bei der Abrechnung steht für diese Ziffer beim Beihilfebescheid immer 100%.
Re: Kosten für med. GutachtenHallo,
wenn ich beim Amtsarzt war, habe ich nichts bekommen. Ich meinte die Kosten, wenn zb. eine LV/RV/DUV ein Gutachten benötigt, für eine Leistungserbringung. ![]() VG MK
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Re: Kosten für med. GutachtenIst ja eigenartig. Als ich mal zum Gesundheitsamt wegen eines Gutachtens musste, sagte mir der Arzt, das er nichts in Rechnung stellen könne.
Allerdings war das vom Dienstherrn aus, als ich nach 2 Jahren Du zur Überprüfung der weiteren Du zum Gesundheitsamt musste. Ist schon sehr lange her. Wenn ich zum Gutachter wegen Leistungen der Kasse / Beihilfe musste, habe ich nie was bezahlen müssen, die rechneten immer mit der Kasse /Beihilfe direkt ab. Warum macht das der Doc vom Gesundheitsamt nicht auch so. Ansonsten die Rechnung ganz normal mit dem Erstattungsantrag einreichen.
Re: Kosten für med. GutachtenÜber die Untersuchungen im Auftrag des Dienstherren beim Gesundheitsamt habe ich auch nie was erhalten. Das wird sicher intern abgerechnet
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Re: Kosten für med. GutachtenWie heisst es so schön ?
Wer bestellt zahlt. Ist ja eine interessante private Krankenkasse, die sich an den Kosten eines vom Dienstherrn beauftragten Gutachtens beteiligt. Dies ist nur meine bescheidene Ansicht. Wenn es Sonderregelungen gibt, bitte mitteilen.
Re: Kosten für med. GutachtenZu meiner damaligen Anfrage hat es sich so ergeben:
Die Beihilfe Hessen hat nach meinem Beihilfesatz anteilig das Gutachten bezahlt. Weitere Nachfrage ergab, dass das Gutachten ja quasi auf mein Verlangen war. Ich habe es dann dabei belassen. Die private KV hat sich erwartungsgemäß nicht beteiligt. |
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