Bundeslandwechsel: Freigabe/ Entlassung - oder Urkundenraub?

Das Forum für Fragen und Probleme von Lehrern.

Moderator: Moderatoren

Antworten
lehrer
Beiträge: 2
Registriert: 27. Aug 2012, 14:27
Behörde:

Bundeslandwechsel: Freigabe/ Entlassung - oder Urkundenraub?

Beitrag von lehrer »

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen...

Ich bin Beamter auf Probe in Bundesland A. In Bundesland B habe ich mich beworben und eine Stelle angeboten bekommen. Beim Einstellungsgespräch informierte ich darüber, dass ich Beamter auf Probe in einem anderen Bundesland bin. Sofern ich bis zum Tage der Vereidigung zur Verfügung stehe, würde ich die Stelle erhalten. Darauf wurde auf dem Formular folgendes notiert: Freigabe/ Entlassung folgt.
Ich habe beim aktuellen Dienstherrn einen Antrag auf Versetzung/ Freigabe und falls dies nicht möglich, einen Antrag auf Entlassung gestellt. Zeitnah habe ich dann meine Freigabe (gültig bis 31.8.2012) von Bundesland A erhalten. Bundesland B sagt nun, es handele sich um eine Neueinstellung, nicht um eine Übernahme.

Was also tun? Aktuell bin ich in Bundesland A beurlaubt. Soll ich die Sache ruhen lassen und einfach am 7.9 die Urkunde in Bundesland B nehmen? Das wäre dann ja Urkundenraub… Oder soll ich Bundesland A darüber informieren, bzw. erneut einen Antrag auf Entlassung zum 6.9.12 stellen? Ich bin wirklich etwas ratlos. Weder die Sachbearbeiter noch Lehrerverbände können mir wirklich helfen.

Danke!

lehrer
freni
Beiträge: 3
Registriert: 25. Aug 2012, 13:23
Behörde:

Re: Bundeslandwechsel: Freigabe/ Entlassung - oder Urkundenr

Beitrag von freni »

Hi.

Was soll denn bitteschön Urkundenraub sein...?

Gruß
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Tätigkeit: Versicherungsfachmann mit Schwerpunkt Öffentlicher Dienst.
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Bundeslandwechsel: Freigabe/ Entlassung - oder Urkundenr

Beitrag von Steinbock »

Hallo Lehrer,

dein Text verwirrt mich etwas.

Es sind zwar schon etliche Jahre her, als ich meine Beamtenprüfungen absolvierte.
Damals konnte allerdings nur ein Beamter a.L. eine Freistellung beantragen und in ein anderes Bundesland wechseln.
Möglich, dass sich das geändert hat ??

Allerdings stört mich dein Text - Antrag auf Entlassung gestellt. Dies würde bedeuten, dass Du aus dem Beamtenverhältnis aussteigst - mit anderen Worten Kündigung.
Richtig wäre gewesen, beim Dienstherr eine Freistellung zu beantragen, obwohl ich nicht weis, ob das für Beamte a.P. überhaupt möglich ist.

Gruß vom Steinbock
lehrer
Beiträge: 2
Registriert: 27. Aug 2012, 14:27
Behörde:

Re: Bundeslandwechsel: Freigabe/ Entlassung - oder Urkundenr

Beitrag von lehrer »

Hallo,
unverhofft kommt oft... Ich konnte die Sache wohl zwischenzeitlich für mich klären. Ich werde im Bundesland B vereidigt und beantrage erst dann die Entlassung in Bundesland A.

@freni: Urkundenraub/ Urkundenklau: Man hat bereits eine Urkunde und nimmt später von einem anderen Dienstherrn eine Urkunde an. Damit wird die erste Urkunde wohl automatisch ungültig - zumindest habe ich das so verstanden.

@steinbock: Die Freigabe habe ich beantragt und erhalten. Ich war nur über die Befristung der Freigabe irritiert. Aber das scheint so zu sein. Der Antrag auf Entlassung wäre nur wirksam geworden, wenn keine Freigabe erfolgt wäre. Es ist auch für Beamte a.P. möglich - wird wohl eher selten praktiziert :wink:
sheela
Beiträge: 78
Registriert: 24. Feb 2012, 11:20
Behörde:
Wohnort: Rhein-Sieg-Kreis

Re: Bundeslandwechsel: Freigabe/ Entlassung - oder Urkundenr

Beitrag von sheela »

Auch ich habe vor 22 Jahren den Dienstherren gewechselt. Mit dem Erhalt der neuen Urkunde war mein bisher bestehendes Beamtenverhältnis erloschen. Allerdings war ich schon Beamter auf Lebenszeit.
LG
sheela
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Re: Bundeslandwechsel: Freigabe/ Entlassung - oder Urkundenr

Beitrag von Klaus »

Das nennt man nicht Urkundenraub, sondern Raubernennung.. :D

Mit der Ernennung beim neuen Dienstherrn erlischt automatisch das alte Beamtenverhältnis, denn ein Beamter kann selbstverständlich nicht Diener zweier Herren sein.

Bei Professoren heute noch ein übliches Verfahren, denn selbstverständlich will ein Professor berufen werden und nicht etwa versetzt...

Bei dem Rest der Beamtenschaft sind Raubernennungen verpönt. Kein Dienstherr will so dem anderen vor den Kopf stoßen, denn schließlich will er selbst ja auch nicht so behandelt werden. Verschärfend kommt jetzt auch noch die "Föderalismusreform" hinzu. Das heißt, der alte Dienstherr muss seine Zustimmung zum Dienstherrnwechsel geben. Nur dann ist er verpflichtet, dem neuen eine Ablösesumme für die Altersversorgung zu zahlen.
ailenroc
Beiträge: 1
Registriert: 13. Okt 2013, 12:04
Behörde:

Re: Bundeslandwechsel: Freigabe/ Entlassung - oder Urkundenr

Beitrag von ailenroc »

Wenn man als Lehrer den Bundeslandtausch vollzogen hat, bekommt man dann die Dienstjahre anerkannt? Oder beginnt man wieder von vorn?

Werden die Altersversorgungsgelder weitergeleitet?
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Re: Bundeslandwechsel: Freigabe/ Entlassung - oder Urkundenr

Beitrag von Klaus »

Du beginnst ganz von vorne. Abitur musst Du auch nachmachen. Dein Altersversorgungsgeld wird direkt auf Dein Konto geleitet oder für wohltätige Zwecke gespendet. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
Behörde:

Re: Bundeslandwechsel: Freigabe/ Entlassung - oder Urkundenr

Beitrag von arme Sau »

Mensch Klaus,

wenn du es nicht weist, lass es doch

Bild
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Hans Speicher
Beiträge: 4
Registriert: 5. Nov 2013, 19:57
Behörde:

Re: Bundeslandwechsel: Freigabe/ Entlassung - oder Urkundenr

Beitrag von Hans Speicher »

Bei der Verwirrung der Antworten noch ein Rat an Lehrer:

Nicht die Vereidigung beim neuen Dienstherrn ist der erste Schritt, die Ernennungsurkunde musste du haben, dann endet das bisherige Beamtenverhältnis kraft Gesetz (siehe zwei Herren) und kannst nochmals vereidigt werden.

Hans
Antworten