ja, weil der Personalrat noch zustimmen muss. Die waren wohl länger im Urlaub

als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommenModerator: Moderatoren
Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommenDer Personalrat hat nach Unterrichtung durch die Dienststelle, egal ob Urlaub oder nicht, zwei Wochen Zeit zur Äußerung. Die Maßnahme gilt als gebilligt, wenn nicht der Personalrat innerhalb der genannten Frist die Zustimmung unter Angabe der Gründe schriftlich verweigert. § 66 Abs. 2 LPVG NRW
Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommenAh vielen Dank für die Informationen. |
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