Ruhestand wegen DU - Urlaubsentgeltansprüche NRW?

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Muschelchen
Beiträge: 61
Registriert: 14. Jan 2018, 11:40
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Ruhestand wegen DU - Urlaubsentgeltansprüche NRW?

Beitrag von Muschelchen »

Guten Tag allerseits,
nun ist es bei mir soweit: seit Oktober bin ich offiziell im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit...
Aber wie schon vermutet, ist die Berechnung meines Ruhegehalts und der Kindererziehungszeiten eine Katastrophe, alles passiert durch- und nicht nacheinander, so dass ich eigentlich immer noch nicht weiss, was genau am Ende dabei herauskommt...
Meine konkrete Frage: ich habe durch ein anderes Mitglied in diesem Forum erfahren, dass in anderen Bundesländern automatisch eine Prüfung der Ansprüche für nicht genommenen Urlaub wegen Krankheit vorgenommen wird. Ich habe meine Ruhegehaltberechnung durchforstet und nichts dergleichen gefunden, auf Anfrage beim LBV wurde mir gesagt, dass auch nichts stattgefunden hat, weil sie keine Verfügung von der Bezreg Düsseldorf erhalten haben, nach einem weiteren Anruf dort, wurde mir gesagt, dass ich einen "Antrag auf Prüfung des Urlaubsentgeltanspruchs" stellen muss, was ich dann auch getan habe....Passiert das in NRW etwa auch nicht automatisch wie in anderen Bundesländern? Gibt es Erfahrungen bei euch?
HansiHintermeier
Beiträge: 56
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Re: Ruhestand wegen DU - Urlaubsentgeltansprüche NRW?

Beitrag von HansiHintermeier »

Servus,

sorry für meine Nachfrage aber seit wann gibts Urlaubsansprüche bzw Urlaubsentgeltansprüchevon Lehrern?
Muschelchen
Beiträge: 61
Registriert: 14. Jan 2018, 11:40
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Re: Ruhestand wegen DU - Urlaubsentgeltansprüche NRW?

Beitrag von Muschelchen »

Hallo,
tja, ich wusste das auch nicht, aber zumindest in Hessen gibt es das wohl offensichtlich... Wie gesagt, ich habe den Antrag auf Prüfung der Urlaubsentgeltansprüche gestellt, aber noch nichts gehört...
Muschelchen
Beiträge: 61
Registriert: 14. Jan 2018, 11:40
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Re: Ruhestand wegen DU - Urlaubsentgeltansprüche NRW?

Beitrag von Muschelchen »

Guten Tag zusammen,
als Info für alle Interessierten: natürlich wird auch Lehrern ein Entgelt für nicht genommenen Urlaub bei (Früh)Pensionierung gewährt (NRW).Bei Vollzeitbeschäftigung sind es 20 Tage pro Kalenderjahr, Teilzeittätigkeiten dementsprechend. Allerdings ist auch hier wieder das Problem, dass man höllisch aufpassen muss, dass alles richtig berechnet wird, was bei mir mal wieder nicht der Fall war...
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