Ich bin Beamtin bei der Bundeswehr und war zuletzt in Blockteilzeit tätig . Von meinem Arbeitgeber war ich auf eigenen Wunsch ,aufgrund Umzug ins Ausland, die letzten mehr als 10 Jahre freigestellt. Jetzt hat man mir mitgeteilt, das ich zum 1.1. meinen Dienst wieder aufnehmen muss. Mein ehemaliger Dienstort ist aufgelöst worden und wurde in eine bestehende Einheit integriert. Diese befindet sich jetzt mehr als 500 km von meinem Wohnort entfernt. Ein Dienstposten, der wesentlich näher an meinem Wohnort liegt, scheint nicht vorhanden zu sein. Das würde normalerweise bedeuten, das eine tägliche Heimfahrt nicht möglich ist und die einfache Anreise rd. 5 bis 7 Stunden in Anspruch nimmt.
Jetzt die Frage an Euch : Ist dieser Dienstort zumutbar und muss ich dies so akzeptieren oder gibt es irgendwelche rechtliche Einspruchsmöglichkeiten dagegen.
Leider kann ich auch noch nicht das BwBeamtAusgliederungsgesetz in Anspruch nehmen ,da ich die Altersgrenze von 60 noch nicht erreicht habe
Neuer Dienstort nach Sonderurlaub ohne BezügeModerator: Moderatoren
Re: Neuer Dienstort nach Sonderurlaub ohne BezügeHier macht eine Beratung durch einen Fachanwalt für Beamten-und Verwaltungsrecht wirklich Sinn.
Re: Neuer Dienstort nach Sonderurlaub ohne BezügeDas sicherlich. Andererseits ist Mops1 BUNDESbeamtin und damit grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet einsetzbar. Man hofft zwar immer, dass es nicht dazu kommt, kann aber letztlich nichts dagegen machen. Als Beamter kann man sich nunmal nicht nur die Rosinen aus dem Kuchen picken. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass der Dienstherr einen Umzug verlangen kann (Stichwort Residenzpflicht). Um die Probleme und (finanziellen) Sorgen abzufangen gibt es ja Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung.
Gruß afo Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Re: Neuer Dienstort nach Sonderurlaub ohne BezügeEs geht hier aber auch um die persönliche Lebenssituation (Ehepartner ? Kinder ?).
Re: Neuer Dienstort nach Sonderurlaub ohne BezügeDanke für die Antworten. Mir ist schon klar, das man grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet einsetzbar ist, auch mit dem Anwalt zu reden, ist eine Option. Es hätte ja sein können, das jemand von Euch ähnliches erlebt hat und dadurch noch einen anderen Tipp zur Verfügung hat.
Re: Neuer Dienstort nach Sonderurlaub ohne BezügeIch bin mir ziemlich sicher, dass man bei der Beantragung von längerem SU ohne Bezüge belehrt wird, dass der Dienstposten nicht freigehalten wird und man keinen Anspruch hat wieder dort eingesetzt zu werden.
In diesem Fall sollte die Umzugskostenvergütung zugesagt werden, dann kann die Familie auf Kosten des Dienstherren umziehen.
Re: Neuer Dienstort nach Sonderurlaub ohne BezügeIch muss dich "enttäuschen", ich kann dort eingesetzt werden, wo sich jetzt der Dienstposten befindet. Das wäre ja auch alles halb so schlimm, wenn ich nicht in eine andere Ecke Europas gezogen wäre. Wie gesagt, Umzug kommt nicht in Frage, höchstens ein Zweitwohnsitz. |
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