Dienstposten vs Arbeitsplatz

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Doofmann
Beiträge: 14
Registriert: 29. Mär 2016, 10:11
Behörde:

Dienstposten vs Arbeitsplatz

Beitrag von Doofmann »

Moin moin Gemeinde,

der Titel beschreibt eigentlich schon meine Frage. Ich bin Bundesbeamter, A8, zugewiesen zur DB.

Mein Arbeitsplatz wurde ausgeschrieben, ich nicht genommen- Genauso wie es über 20 Mann in meinem Bereich auch betraf, alles Beamte. Die Arbeitsplätze wurden mit Angestellten besetzt.

Nun die Frage. Ist Arbeitsplatz mit Dienstposten gleichzusetzen ? Das ich den Arbeitsplatz nicht bekommen habe, habe ich schriftlich. Aber nichts davon das mein Dienstposten wegfällt.

Ich bin derzeit seid 01.01.16 zu Hause.
Rhein-Bahner
Beiträge: 196
Registriert: 2. Nov 2013, 22:23
Behörde:

Re: Dienstposten vs Arbeitsplatz

Beitrag von Rhein-Bahner »

Irgendwie eine schwierge Frage. Ein Blick zurück: Bei der Behörden-Bahn frührer Jahre gingen auch mal Arbeitsplätze durch Organisationsänderungen verloren, aber es wurden gleichzeitig woanders neue geschaffen. Der Beamte und die Angestellten mussten ja beschäftigt werden, was volkswirtschaftlich auch in Ordnung war. Ältere Beamte schickte man ggf. mit deren Einverständnis in Pension. Das geht heute nicht mehr so einfach.
Du hast nun den Arbeitsplatz bei der DBAG verloren, deine Besoldung läuft aber anhand deiner letzten DP-Eingruppierung 100% weiter. Nebenbei: Bei den Arbeitern und Angestellten ist das leider nicht so.
Die DBAG hat keine eigenen Beamten-Dienstposten in dem Sinne wie es frühr war. Die DBAG ist ja keine Behörde mehr und stellt auch keine Beamten mehr ein. Beamte sind deshalb vom BEV der DBAG zugewiesen ("ausgeliehen") und erhalten auch das Geld vom BEV. Die Beamten werden bei der DBAG ferner irgendwann "abgewickelt" sein.
Ich würde sagen dein ehemaliger DBAG-Arbeitsplatz ist rechtlich nicht gleichzusetzen mit einem sicheren Behörden-Dienstposten. Es ist eher so eine Art Verknüpfung um die Beamten darauf abzuwickeln. Ich hoffe ich täusche mich nicht. Die DBAG verändert sich, stellt sich neu auf, organisiert sich um. Was man davon hält und wohin das mal führen wird, darüber kann man sicher streiten und das Dilemmer ist auch schon abzusehen. :x
Als Beamter hat man ganz klar ein Recht auf amtangemessene Beschäftigung! Diesen Dienstposten kann man nun jederzeit einklagen. Ich meine sogar die DBAG hätte sich damals bei der Privatisierung verpflichtet für die Beamten beamtenrechtlich zu sorgen. Aber es ist kein Arbeitsplatz für (ältere) Beamte mehr da. Woran das liegt kann man vermuten. Wie gesagt, eine schwierige Frage bei dem ganzen §§-Wirrwarr! Also entweder still halten bis was kommt (was evtl. nicht sein wird), das Heft in der Hand behalten und den Tag ordentlich planen, das Geld fließt weiter, aber die Beförderung ist solange ausgesetzt oder selbst aktiv werden, immer einen Dientsposten fordern oder die Chance für sich nutzen und im DB-Konzern oder woanders bewerben und umorientieren. Aber nichts überstürzen!!
Doofmann
Beiträge: 14
Registriert: 29. Mär 2016, 10:11
Behörde:

Re: Dienstposten vs Arbeitsplatz

Beitrag von Doofmann »

Vielen Dank Rhein Bahner. Ich gehe davon aus das JS das auch nicht weiß, mein Personaler wahrscheinlich auch nicht. Ich habe nachher ein Gespräch mit meinem Vermittler von Jobservice, der weiß noch nicht das mein Personalrat vom BEV mitkommt. Den Frage ich mal, also den Personalrat.
Wenn ich meinen Anwalt richtig interpretiere ist es so das die DB sich da mit dem BEV etwas zusammengebastelt hat was rein rechtlich mehr als fragwürdig ist. Siehe halt die Post,\ t com usw.

Im Augenblick fühle ich mich von Jobservice nur behinderten meiner beruflichen weiterentwicklung. Mal sehen was nachher bei rauskommt.
Rhein-Bahner
Beiträge: 196
Registriert: 2. Nov 2013, 22:23
Behörde:

Re: Dienstposten vs Arbeitsplatz

Beitrag von Rhein-Bahner »

Doofmann hat geschrieben: Im Augenblick fühle ich mich von Jobservice nur behinderten meiner beruflichen weiterentwicklung.
Der Auslöser für deine behinderte berufliche Weiterentwicklung war aber wohl eher die P-Planung der DBAG und dahin willst du wohl zurück! :) :(
Wenn du im Job bleiben willst, bewerbe dich sofort im Konzern, mit den Jahren wird es für ältere immer schwieriger.
Und nochmal zur "Weiterentwicklung". Man kann auch auf dem Klageweg einen Dienstposten erstreiten der dann sonstwo sein kann, grundsätzlich gilt aber, ohne eine entsprechende BEV-Planstelle keine Beförderung. Ausnahmen (Dienstalter gleicher Bewerber etc.) sind hier mal nicht genannt, das würde zu weit führen.
Doofmann
Beiträge: 14
Registriert: 29. Mär 2016, 10:11
Behörde:

Re: Dienstposten vs Arbeitsplatz

Beitrag von Doofmann »

Mittlerweile sehe ich mich eher extern um. Bei der Trullatruppe der DB Führungskräfte sehe ich in meinem DB Bereich ganz tief schwarz was die Zukunft angeht. Klagen werd ich nicht, habe mich mit meinem Vermittler zwar gekloppt aber nachdem wir unsere Grenzen aufgezeigt haben wunderbar geeinigt. Ich bekomme die Schulungen die ich von Anfang an wollte und nun schaun wa mal weiter.
DasThema Beförderung ist wahrscheinlich eh aussichtslos, aber was solls. Ich stehe finanziell ganz passabel da und Geld ist eh nicht alles.
Antworten