Zur alten Dienststelle zurück

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

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Oki
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von Oki »

bahnbiajotta hat geschrieben:
Aufforderungen Bewerbungen zu schreiben.
Aufforderungen diese Bewerbungen nachzuweisen.
Dazu den Vorschlag bei verschiedenen DB Unternehmen doch ein Praktikum zu machen. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Als Beamter ist man ja auch gar nicht verpflichtet sich irgend wo drauf zu bewerben. Ich bekomme auch immer wieder Stellenangebote, meist bei Behörden. Gleichzeitig gibt's die Aufforderungen mich zu bewerben. Ich sei dazu verpflichtet heißt es schon standardmäßig in jedem schreiben. Problem ist hier immer, dass ich meist keinerlei der Anforderungen erfülle und man mich sowieso nicht nehmen würde. Habe mal einen A4 Aktenordner dafür angelegt. Ist schon halb voll. :wink:
bahnbiajotta
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von bahnbiajotta »

Ich bekomme wöchentlich den Stellenmarkt zu geschickt.

Ohne Kommentare oder sonstwas.
echterBAHNER
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von echterBAHNER »

Bei uns lernt JS gerade seine Grenzen kennen. Mir wurde schriftlich mein fachlich Vorgesetzter mitgeteilt, das heißt der jenige lehnte etwas ab mit dem Hinweis er sei mein fachlich Vorgesetzter. Der Personalrat viel fast vom Stuhl, mein Anwalt lachte nur. Ab sofort gehts zu keinem Termin mehr ohne Vertrauensperson.

Mein Teamleiter in dem Bereich wo ich tatsächlich bin musste auch erst lernen das er lieber nicht sagt: Wir haben dich zu JS abgeordnet, die sind derzeit für dich zuständig. Der musste ganz stark zurückrudern als ihm der Arsch versohlt wurde vpm Personalrat. Abordnung ohne beteiligung des Beamten, Personalrat, BEV und dann auch nicht schriftlich.

Manman.
bahnbiajotta
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von bahnbiajotta »

Man wollte mich an einen Dienstort verstezen der 90 km entfernt ist.
Blöd nur das sie vergessen hatten den BR beider Betriebe zu fragen.
Mein Anwalt wurde gleich tätig und das BEV hat ganz schnell reagiert.
Der Witz Beide BR´s hatten dies abgelehnt.
echterBAHNER
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von echterBAHNER »

Schade das es ohne Anwalt nicht zu funktionieren scheint. Ich will ja arbeiten, die DB zu verlassen ist für mich kein Problem, allerdings möchte ich beim BEV bleiben. Zumindest erst einmal. Abordnung ? Kein Problem, das BEV stimmt einem Wechsel zu einer Landesbehörde zu, JS lehnt ab. Ihr Ziel sei immer ein Wechsel zu einer anderen Behörde und nicht eine Abordnung. Freunde, ihr werdet mich noch kennenlernen.
Rhein-Bahner
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von Rhein-Bahner »

Ich verstehe auch nicht wieso man sich beim JS und den Behörden so an eine Versetzung des Beamten klammert. Gerade für die älteren Beamten, deren Pensionsalter in näherer Sichtweite ist, ist ein "Apl mit Ziel der Versetzung" nicht gerade attraktiv (Wegfall Jobticket, Rückfallebene bei P-Einsparung in neuer Behörde offen, Krankenversorgung; Besoldungsunterschied Länder/Bund, etc.).
echterBAHNER
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von echterBAHNER »

Ist ganz einfach. Wenn du die Behörde verlässt ( in unserem Fall die Bahn der du zugewiesen wurdest) fließt da nicht wenig Geld für die erfolgreiche Vermittlung an JS
echterBAHNER
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von echterBAHNER »

Ich war beim Anwalt. OK, ich werde das BEV verlassen, wenn ich außerhalb der DB was finde kann ich mich anordnen lassen. Bei jeder anderen Behörde bleibst du "der Banner" und wirst auch dort in einer Auffanggesellschaft landen wenn da abgebaut wird. Dann lieber BEV wo man weiß wie es läuft. JS ignoriere ich ab sofort so ziemlich.
Rhein-Bahner
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von Rhein-Bahner »

Änderung zu meinem Kommentar vom 14.02.2016 - 20:02 Uhr (Änderungen in "Fett" und "unterstrichen").
Bis zur Findung einer neuen Stelle kommen nach einem Apl-Verlust auf einen DB-Beamten verschiedene Phasen zu:

1) Betriebsspezifische Phase - du verbleibst in deinem Betrieb bis dein Apl "tatsächlich" weggefallen ist und dein Betrieb versucht dich wieder in den Job zu bringen.
2) Orientierungsphase 1 (9 Monate) - du verbleibst in deinem Betrieb und dieser versucht dich wieder in den Job zu bringen (evtl. Freistellung o. Projekt)
3) Orientierungsphase 2 ("X" x 12 Monate) - du wirst nun, mit deiner Zustimmung und in jährlichem Abstand, auf Dauer immer wieder zu DB Jobservice "abgeordnet", DB Jobservice und dein ehemaliger Betrieb versuchen zusammen dich wieder in den Job zu bringen, (evtl. Freistellung o. Projekte)
4) Integrationsphase (unbefristet) - In dieser Phase ist für die DB-Mitarbeiter eine Versetzung zu DB Jobservice geplant, aber: Ein Beamter kann und wird ohne Planstelle nicht zum DB Jobservice "versetzt" werden!

Ein DB-Beamter gelangt also maximal in die OP 2.
bahnbiajotta
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von bahnbiajotta »

@Rheinbahner

Das
ist schon länger bekannt.

Nur trauen sich wenige Leute einer Versetzung oder Abordnung zu widersprechen.
Rhein-Bahner
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von Rhein-Bahner »

@ bahnbiajotta
Es mag "einigen" schon länger bekannt sein, mir war es das bisher in diesem Maße nicht. Vielleicht habe ich es auch übersehen.

Und für mich und die anderen, besonders die sich in der Orientierungsphase 2 befinden, nochmals zur Verständlichkeit.

Es geht nicht ums Widersprechen!
Denn: Einer "Versetzung" zu DB Jobservice muss nicht widersprochen werden, weil es das für Beamte nicht geben kann und auch nicht geben wird.
Sollte also ein Beamter ein "Versetzungsschreiben" zu DB JS vorgelegt bekommen, oder darauf angesprochen werden, was es geben kann, so ist das sicherlich eine Fehler vom Amt. Das geht einfach nicht!
Beamte werden immer nur von Ihrer bisherigen Dienststelle zur DB Jobservice GmbH "abgeordnet" (im 12 Monats-Rhytmus)!


PS: Natürlich kann man auch "Abordnungen" widersprechen. Mir ging es aber um die Info einer "Versetzung zur DB JS im Rahmen der Integrationsphase".
Und ausgenommen hiervon, nur zur Vollständigkeit, ist natürlich wenn man sich auf einen regulären Dienstposten bei der DB Jobservice GmbH (Stammpersonal) beworben hat und diesen auch erhalten hat.
Mele
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von Mele »

Guten Morgen, ich bin neu in diesem Forum aber schon seit Jahren bei DB Jobservice. Wieso sollte man überhaupt zurück zu seiner alten Dienststelle wollen? Hier gibt es wie bei Jobservice keine Arbeit. Über Jobservice wirst du als Beamter auch keinen Arbeitsplatz mehr innerhalb des Konzerns finden. Man will die Beamten komplett loswerden. Ich habe alle paar Monate Post mit der Aufforderung mich bei irgendeiner Behörde auf eine Stelle zu bewerben. Schaut man sich die Anforderungen dieser Stellenangebote an, ist eigentlich von Anfang an klar, dass ich hier keinen Erfolg haben werde. Ich bewerbe mich trotzdem immer damit mein Vermittler glücklich ist und ich meine Ruhe habe. Bei bisher ca. 15 Bewerbungen kam es einmal zu einem Vorstellungsgespräch bei dem man mir während des Gesprächs wenig Hoffnung machte. Falls man dann wirklich genommen wird, läuft das zuerst über eine 6-monatige Abordnung. Man schaut sich den Laden während dieser Zeit an und entscheidet ob man versetzt werden möchte. Wenn nicht, geht’s zurück zu Jobservice.
Whyalla
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Re: Zur alten Dienststelle zurück

Beitrag von Whyalla »

Was mit uns Beamten beim js gemacht wird ist unsäglich !
Übrigens kann man einer Abordnung zu einer anderen Behörde nicht entgehen ; habe es selbst erlebt, dass eine 64 -jährige (!) beamtin ( obwohl sie es nicht wollte) zwnagsweise zum bamf abgeordnet wurde........das sind die " neuen " Zeitenm in unserem Land in dem wir " gut und gerne leben"
41 Stunden woche, urlaubs und weihnachtsgeld weg, massive verschlechterung der altersversorgung, das längste arbeistleben in ganz europa.....lohndrückerei....aber wir " leben im besten Deuschtland "aller zeiten...das WIR uns das alles gefallen lassen...
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