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Max KM bei Versetzung

Verfasst: 9. Feb 2016, 08:48
von echterBAHNER
Moin,

mir wurde in einem Gespräch gesagt das die DB Führung und unser Dienstherr entschieden hätten das Beamte maximal 115 km vom dienstlichen Wohnort versetzt werden dürfen. Die 115 seinen Hin und Rückweg. Kann man das wo nachlesen oder kennt das jemand so. Der Gesprächspartner war\ist Vermittler bei Jobservice

Re: Max KM bei Versetzung

Verfasst: 9. Feb 2016, 11:26
von jaschatz
Hallo,
ich kenne nur die Aussage, dass man 1 Std (Fahrzeit) versetzt/abgeordnet werden kann.
Von einer km Begrenzung habe ich noch nie gehört.
Leider habe ich noch nix schriftliches gefunden.

Wende dich mal an die Damen und Herren des BR. Die wollen wiedergewählt werden. Mal schauen was die antworten.

Re: Max KM bei Versetzung

Verfasst: 9. Feb 2016, 13:53
von echterBAHNER
Moin,

das mit der 1 Stunde kenne ich vom hörensagen auch. Hast du eine Ahnung wo das steht ? mit den KM wunderte mich auch, kam aber von einer Vermittlerin Bei Jobservice, darum wunderte mich das. den BR schreibe ich jetzt an, mal schaun ob die was dazu kennen.

Re: Max KM bei Versetzung

Verfasst: 9. Feb 2016, 17:37
von Rhein-Bahner
Ich glaube was verlässliches werden Sie nicht finden. Es kommt auf die Arbeitszeit und den Status etc. an. Im Web findet man verschiedene Anhaltspunkte, alle sprechen aber von einem Zeitfaktor, nicht von Km-Begrenzungen. Aus vielen Gesprächen und Recherchen nachvollziehbar finde ich folgendes:

"Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pendelzeit von insgesamt mehr als 2 ½ Stunden nicht zumutbar. Bei einer geringeren Arbeitszeit gilt das bereits ab 2 Stunden. Ausnahme: In der Region sind diese Pendelzeiten üblich."

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehme ... -zumutbar/

PS: Freiwillig geht natürlich mehr!

Re: Max KM bei Versetzung

Verfasst: 10. Feb 2016, 09:13
von hugoegonbalder
Hallo, dazu hätte ich noch die Frage. Mit welchem Verkehrsmittel wird die Zeit berechnet? Zu meiner bisherigen Arbeit habe ich mit dem Zug immer 1 Stunde gebraucht (Haustüre - Arbeitsstätte). Mit dem Auto wäre der weg in 20 Minuten zu schaffen.

Re: Max KM bei Versetzung

Verfasst: 10. Feb 2016, 09:23
von Rhein-Bahner
Mit dem Hubschrauber wärst du in etwa 5 Minuten da. Nein, im Ernst. Hier kann man sicherlich die Ökonomisch und Ökologisch sinnvollste Wegstrecke ansetzen und die ist bei einem Eisenbahner der ÖPNV incl. die Anfahrt zum Start-Bahnhof und Wegstrecke vom Ziel-Bahnhof. Also von Haustür bis Haustür.

Re: Max KM bei Versetzung

Verfasst: 10. Feb 2016, 15:19
von echterBAHNER
Der besondere Personalrat heute morgen: 115 km oder 2stunden ( hin und Rückweg) SOLLEN berücksichtigt werden laut Dr. Grube. Grundsatz ist aber Bundesbeamte können in gaaaaaaanz Deutschland.

Re: Max KM bei Versetzung

Verfasst: 10. Feb 2016, 15:25
von hugoegonbalder
echterBAHNER hat geschrieben:Der besondere Personalrat heute morgen: 115 km oder 2stunden ( hin und Rückweg) SOLLEN berücksichtigt werden laut Dr. Grube. Grundsatz ist aber Bundesbeamte können in gaaaaaaanz Deutschland.
Bei mir sind zwar keine 115 km aber hin und zurück zusammen 2 Stunden paßt ja.

Re: Max KM bei Versetzung

Verfasst: 4. Aug 2018, 10:12
von Rhein-Bahner
Ich hole das Thema nochmal hoch.
Gibt es neue Erfahrungen oder Regelungen?

Diese 115 km oder 2 Stunden (je Hin und Rückweg) erscheinen mir plausibel. Gelten die noch als Daumenwert?

Und was mir in diesem Zusammenhang auch wichtig sein könnte, ist die Beachtung bei freiwilligen Bewerbungen/Zusagen. Nicht das man hier freudetrunken im Nachhinein eine Überraschung erlebt und einem der Mehrweg immer als "freiwillig" ins Stammbuch geschrieben wird. Wenn es individuell passt o. k., aber dennoch vor Zusagen vielleicht lieber mal ne Nacht darüber schlafen. Das sollte aber eigentlich bekannt sein.

Re: Max KM bei Versetzung

Verfasst: 9. Aug 2018, 15:51
von watschenmann
Hallo,

meines Wissens wird auch die Stundenzahl ausschlaggebend sein, für die man eingesetzt wird.

Ich sollte im Rahmen eines Projektes für 6 Stunden an einen Ort fahren, wo eine Strecke 2,5 Std. dauert. Dies habe ich abgelehnt, weil laut SGB bei dieser Stundenzahl nur eine maximale Fahrtdauer von 2 Stunden zugelassen ist

Gruß Watschenmann