Beschäftigungsprojekte

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Gloster
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Re: Beschäftigungsprojekte

Beitrag von Gloster »

Auszug Wikipedia (Dienstort/Dienststelle):
Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Gehalt, (Reise-)Kostenersatz und Spesen, aber auch eventuell auf die davon abhängige private Wohnsitzwahl haben.

PS (in eigener Sache): Am Ende des Jahres eine kleine Spende an Wikipedia nicht vergessen.
Was da oben steht, hört sich eher nach Österreich an. (Dienstgeber, Dienstvertrag)
Aber bei Wikipedia kann man auch nicht ausschließen, daß damit Deutsches Beamtenrecht
gemeint ist. Deshalb würde ich dahin nichts spenden. ;-)
Rhein-Bahner
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Re: Beschäftigungsprojekte

Beitrag von Rhein-Bahner »

Gloster hat geschrieben: Was da oben steht, hört sich eher nach Österreich an. (Dienstgeber, Dienstvertrag)
Aber bei Wikipedia kann man auch nicht ausschließen, daß damit Deutsches Beamtenrecht
gemeint ist. Deshalb würde ich dahin nichts spenden. ;-)
Es wäre schön gewesen wenn Sie hier eine eigene, bessere Definition erwähnt hätten. :roll:
Da dies nicht erfolgte lege ich den Wikipedia-Link nochmals zum Nachlesen nach. Den Spendenaufruf für Wikipedia halte ich persönlich aufrecht. :)

https://de.wikipedia.org/wiki/Dienststelle
MaxMustermann
Beiträge: 8
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Re: Beschäftigungsprojekte

Beitrag von MaxMustermann »

Hallo und vielen Dank für die bisherigen Antworten,

so wie es ausschaut ist in den Quellen, die ich bisher gefunden habe, nichts zu finden. Daher werde ich um eine anwaltliche Beratung nicht umhin kommen.
Auch bei Wiki wird nicht zwischen Dienststelle und Dienstort bzw. erste Tätigkeitsstätte unterschieden.
Ein Beispiel: ein Beamter hat die Dienststelle Obertuftlingen und ist beschäftigt in Unterschnuftenhausen. So ist das eine die Dienststelle das andere die erste Tätigkeitsstätte.
So verhällt sich das bei vielen die bei JS festhängen. Die Dienststelle ist dabei definiert. Was ist aber die Tätigkeitsstätte?
Von der Dienststelle wird die niedliche Umschreibung des Nichtstuns mit "Bereitschaft" betitelt. Übersetzt ist das Bereitschft zuhause, was die eigene Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte machen würde. Danach müßte jede Beschäftigung außerhalb des Wohnsitzes eine Dienstreise sein.

Das sagt Wiki Dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Erste_T%C ... t%C3%A4tte

Es ist kompliziert......

Grüße
Max
jaschatz
Beiträge: 106
Registriert: 18. Mai 2013, 10:49
Behörde: ghost railway

Re: Beschäftigungsprojekte

Beitrag von jaschatz »

@Max,
geht es dir um die Berechtigumg eine DienstFA zu ziehen wenn du zu deiner Dienststelle fährst?
bzw
zu deiner Beschäftigungsstelle?
bzw
eine steuerliche Frage: wie gebe ich die Fahrtkosten richtig an?

Reisekosten können ab 8 Std Ausbleibezeit beantragt werden. Aber was ist eine Dienstreise ???
Die Fahrt zwischen Wohnort, (Rufbereitschaft) oder Fahrt zur Dienststelle, oder Beschäftigungsstelle??
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