Beamtete bei DB Jobservice

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jaschatz
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Re: Beamtete bei DB Jobservice

Beitrag von jaschatz »

Danke Bundesfreiwild für die Erklärung.
Hoffentlich hat das jetzt jeder verstanden.
Rhein-Bahner
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Re: Beamtete bei DB Jobservice

Beitrag von Rhein-Bahner »

Nochmals meine Frage:
Kann man eine Abordnung von seinem "Regelbetrieb" zu "DB Jobcenter" verhindern? Das DB Jobcenter hat ja keine beamtenrechtlichen Arbeitsplätze, gut der "Regelbetrieb" momentan auch nicht (und vielleicht auch später nicht).
Welche Rechte hat man diesbezüglich? Welche Nachteile gibt es? Hat jemand Erfahrung damit?
Oki
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Re: Beamtete bei DB Jobservice

Beitrag von Oki »

Hallo,
wenn du dich nicht versetzen lassen willst, verlängere doch einfach die Abordnung. Ein Freund und Kollege ist bereits seit 3 Jahren von der Bahn zu einer Bundesbehörde abgeordnet. Die Abordnung wurde immer auf 1 Jahr begrenzt und anschließend verlängert. Keine Ahnung ob so was dauerhaft geht. Nachteil dabei ist natürlich, dass du auch nicht befördert werden kannst.
jaschatz
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Re: Beamtete bei DB Jobservice

Beitrag von jaschatz »

@ Rhein-Bahner,
dir bleibt nur der Klageweg.

Du hast deinen Posten bei der AG verloren. Also haben sie auch keine Verwendung mehr für dich.
Bei JobService wirst du auf Dauer geparkt bis wieder etwas frei wird. So traurig es ist. Das ist aber Fakt
Rhein-Bahner
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Re: Beamtete bei DB Jobservice

Beitrag von Rhein-Bahner »

Oki hat geschrieben:Hallo,
wenn du dich nicht versetzen lassen willst, verlängere doch einfach die Abordnung. Ein Freund und Kollege ist bereits seit 3 Jahren von der Bahn zu einer Bundesbehörde abgeordnet. Die Abordnung wurde immer auf 1 Jahr begrenzt und anschließend verlängert. Keine Ahnung ob so was dauerhaft geht. ......
Das klingt einvernehmlich, jedoch hieß es beim Wechsel zu einer Bundesbehörde immer "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung"

Bei Abordnungen bliebe wenigstens die KVB gleich, das ist mir in meinem Alter wichtig.
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Bundesfreiwild
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Re: Beamtete bei DB Jobservice

Beitrag von Bundesfreiwild »

"""Nochmals meine Frage:
Kann man eine Abordnung von seinem "Regelbetrieb" zu "DB Jobcenter" verhindern? Das DB Jobcenter hat ja keine beamtenrechtlichen Arbeitsplätze, gut der "Regelbetrieb" momentan auch nicht (und vielleicht auch später nicht).
Welche Rechte hat man diesbezüglich? Welche Nachteile gibt es? Hat jemand Erfahrung damit?""

Die DB Jobservice HAT keine Dienstposten.
Ist das gleiche Spielchen, wie bei der Telekom Vivento:
Ein Beamter kann/muss von einem Dienstposten auf einen anderen versetzt werden.
WO aber gar kein Dienstposten ist, dorthin kann der Beamte auch nicht versetzt werden.

Für eine Abordnung gilt GENAU das Selbe: Geht für Beamte nur VON einem Dienstposten AUF einen anderen DIENSTPOSTEN. Und die DB-Job hat eben keine.
Einen Beamten abzuordnen oder zu versetzten, OHNE dass er auf einem anderen Dienstposten landet, das geht per Gesetz und Urteil üüüberhaupt nicht!

Die Telekom tat, und die Bahn tut es aber regelmässig und rechtswidrig, obwohl sie natürlich das Verwaltungsgerichtsurteil der Telekomiker kennt, das absolut 1:1 auf jede andere Behörde anwendbar ist.

Die DB Jobservice hat nur Dienstposten für DIE Mitarbeiter, die dort die dreckige Arbeit der Verwaltung der Überflüssigen machen. Für die, die dorthin zur anderweitigen Unterbringung hin verfrachtet werden, gibt es aber KEINEN Dienstposten, auf dem er auch amtsangemessene Tätigkeiten ausführen würde.

Amtsgemäße Beschäftigung /BVerwG 22.06.2006
Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Nr. 35/2006
zu BVerwG 2 C 26.05 vom 22.06.2006

Keine Versetzung von Beamten zu einer Personalservice-Agentur ohne Übertragung eines amtsgemäßen Aufgabenbereichs
Die Versetzung eines Beamten zu einer Personalservice-Agentur (Vivento -ich setzte hier die DB-Jobservice dazu-) ohne gleichzeitige Übertragung eines amtsgemäßen Aufgabenbereichs verletzt dessen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf amtsgemäße Beschäftigung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger, ein bei einem Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost eingesetzter Beamter, wurde im Zuge personeller Umstrukturierungen von seinen bisherigen Aufgaben entbunden und zu Vivento versetzt. Ziel dieser Maßnahme war es, den Kläger in eine Anschlussverwendung zu vermitteln. Dem Kläger wurde bei Vivento kein neuer Aufgabenbereich übertragen. Abgesehen von zeitlich befristeten Abordnungen zu einer anderen Behörde, hatte sich der Kläger bei Vivento lediglich jederzeit für eine endgültige Verwendung oder zur Fortbildung bereitzuhalten.

Nach Auffassung des 2. Revisionssenats verstößt der unbefristete Entzug des einem Beamten übertragenen Aufgabenkreises gegen den verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf amtsgemäße Beschäftigung. Bei jeder sachlich begründbaren Änderung der einem Beamten übertragenen Funktionen muss diesem stets ein amtsgemäßer Tätigkeitsbereich verbleiben. Daran hat sich durch die Umwandlung des Sondervermögens der Deutschen Bundespost in Unternehmen privater Rechtsform und deren Absicherung im Grundgesetz nichts geändert. Eine Modifizierung dieser Rechtslage durch die Privatunternehmen ist nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht möglich. Zu einer Fortentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums bleibt der Gesetzgeber berufen.

Würde man also RECHTMÄSSIG zur DB Jobdingens VERSETZT, MÜSSTE in dieser Versetzung auch stehen, auf welchen DIENSTposten man mit welcher AMTSBewertung versetzt wird. Dies ist in der Regel natürlich nicht der Fall, weil es dort eben keine Diesntposten gibt!
Auf das oben genannte Urteil ist sich zu beziehn, falls man einen Widerspruch gegen die Versetzung in diese DB-Jobservice-Vermittlungs/Verwaltungsgesellschaft einlegen will und ggfs. klagen will.

Legt man keinen Widerspruch ein (mit gleichzeitiger Erhebung des Anspruches auf amtsangemessene Beschäftigung auf einem abstrakt- und konkret-funktionellen Amt), dann können sie mit einem machen, was sie wollen. Nicht widersprechen gilt nämlich als stillschweigendes Einverständnis!
Zuletzt geändert von Bundesfreiwild am 19. Apr 2014, 20:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beamtete bei DB Jobservice

Beitrag von Bundesfreiwild »

Zur Abordnung.
Ja natürlich ist eine Abordnung in der Regel mit dem Ziel der Versetzung. Nur steht da üblicherweise nicht dabei, WANN denn diese Versetzung stattfinden soll.
Normalerweise sind Abordnungen deshalb auch auf maximale Zeit begrenzt (5 Jahre soweit ich weiss).
Dann muss sich der andere Dienstherr entscheiden, ob er den Beamten übernehmen will oder nicht.

NORmalerweise haben Abordnungen auch dienstliche Gründe, erfolgen in der Regel auch INNERHALB der eigenen Landes- oder Bundesbehörde.
Und AOn zu ANDEREN Behörden sind sowieso nur freiwillig!
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