Bundeseisenbahnvermögen

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich würde es nur anders formulieren:
Arbeitgeber (vertreten durch xyz) und Mitarbeiter vereinbaren, dass der geplante Einsatz jederzeit ohne beamtenrechtliche Konsequenzen endet, wenn der Beamte diesen wegen gesundheitlicher Probleme abbricht.
Beidseitige Unterschriften.

Bei Abbruch des ARbeitsversuches DIREKT zum Arzt gehen und das ganze attestieren lassen.

Ich machs jedenfalls so, weil die Erfahrung zeigt, dass es sonst nur eine einseitige Verlautbarung ist und der ARbeitgeber sich an nix gebunden fühlt.
fiete05
Beiträge: 27
Registriert: 1. Feb 2012, 15:45
Behörde:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von fiete05 »

Hallo Bundesfreiwild,
danke dir für die Info.

mfg
MaxMustermann
Beiträge: 8
Registriert: 17. Jan 2013, 09:20
Behörde:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von MaxMustermann »

Hallo,

ich habe die Beiträge mit Interesse gelesen.
Zum Thema "Beschäftigung" habe ich eine Frage und hoffe das ich Hilfe finde.

Nach gut 3 Jahren ohne Beschäftigung soll ich vorrübergehend beim BEV eingesetzt werden. Es ist die Rede von etwa 6 Monaten, auch etwas mehr oder weniger je nach dem wie schnell die Arbeit erledigt ist.
Die Beschäftigung ist weder Amtsangemessen noch zielt sie auf eine feste Beschäftigung hin. Das soll in dem Fall auch nur eine untergeordnete Rolle spielen. Im Grundsatz habe ich nichts gegen ein wenig "Abwechslung".

Allerdings bekomme ich ein Problem mit der Betreuung meines Kindes. Meine Frau hat, gerade weil nicht sicher ist wann ich Zeit für das Kind habe, eine Beschäftigung ausschließlich im Spätdienst aufgenommen. Jetzt schaut das so aus, dass es nicht ganz reicht um eine durchgehende Betreuung sicherzustellen.
Bei einer Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche würde es passen bei 39 Stunden ist pro Tag etwa eine Stunde die wir nicht abdecken können.
Um einer Antwort wie: "Das ist dem Jobservice bzw. BEV egal..." (Was sicher so ist.) vorzubeugen möchte ich sagen, wenn ich eine dauerhaften Dienstposten bekäme würden wir schauen, dass sich meine Frau eine passende Beschäftigung sucht.
Für einen vorrübergehenden Zeitraum finde ich es jedoch nicht zumutbar.
Gerade in Hinsicht auf die Beschäftigung selbst, dass sie so lange dauern soll bis die Arbeit erledigt ist und weil kein Termindruck vorhanden ist, scheint es egal zu sein wieviele Stunden pro Woche erbracht werden.

Weiß jemand eine Möglichkeit das Problem zu lösen?

Gruß
Max
Roland64
Beiträge: 85
Registriert: 17. Feb 2011, 11:38
Behörde:
Wohnort: nähe Ffm

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Roland64 »

Hallo MaxMustermann,

ich würde gegenüber dem BEV genau so wie hier argumetieren, dass Du generell mit einer befristeten Tätigkeit -auch nicht amtsangemessen- einverstanden bist, aber für die Betreuung des Kindes eine reduzierte Stundenzahl erreichen möchtest.
Wenn der Dienstherr/AG es mit der Tätigkeit ernst meint, wird er sich meines Erachtens darauf einlassen, die Begründung ist ja nachvollziehbar.
Wenn er sich darauf nicht einlässt, würde ich die befristetete Tätigkeit glatt ablehnen und eine amtsangemessene unbefristete Tätigkeit mit Übertragung eines entsprechenden Dienstpostes verlangen.
MaxMustermann
Beiträge: 8
Registriert: 17. Jan 2013, 09:20
Behörde:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von MaxMustermann »

Hallo Roland64,

danke für deinen Vorschlag. Zeitgleich zu deiner Antwort hatte ich bereits die Anfrage an Jobservice und den BR gestellt.
Die Antwort von denen ist wie erwartet ausgefallen. "Keine Dienstzeitverkürzung." Mit Logik kommt man bei denen nicht weiter.
Es wurde mir allerdings Teilzeit angeboten mit der daraus resultierenden Gehaltskürzung. Für den Betrag des Verdienstausfalls kann ich auch versuchen einen Sitter zu bezahlen, das kommt wahrscheinlich sogar günstiger.
Roland64 hat geschrieben:Wenn er sich darauf nicht einlässt, würde ich die befristetete Tätigkeit glatt ablehnen und eine amtsangemessene unbefristete Tätigkeit mit Übertragung eines entsprechenden Dienstpostes verlangen.


Der Tipp ist gut, der Jobservice und der BR haben in einem anderen Gespräch, welches schon etwas her ist, erwähnt das ich das machen könne. Die weitere Ausführung dessen klang wie eine Drohung.
"Sie würden dann einen passenden Posten suchen und ggf. einen schaffen, der würde dann kaum in Wohnnähe (Umkreis 80 Km oder in 90 min erreichbar) sein. Ich müßte damit rechnen am anderen Ende Deutschlands Dienst zu leisten, und wer als Folge zu oft Krank wird findet sich schnell im Ruhestand wieder."

Normal bin ich keiner der so schnell einknickt, ich weiß auch das es nicht so einfach sein wird mich quer durch's Land zu versetzen. Schließlich bin ich nicht der einzige der mit gleicher Qualifikation ohne Dienstposten ist. Die rechtliche Auseinandersetzung die dann zu führen wär bedeutet eine größere Belastung als das halbe Jahr irgendwie zu überstehen.

Natürlich weiß ich nicht wie es nach dem halben Jahr weitergeht, ob dann wieder Warten angesagt ist oder die nächste Beschäftigung folgt. Wenn es überhaupt nicht passt werde ich um den Besuch bei einem guten Anwalt nicht herum kommen.

Gruß
Max
Roland64
Beiträge: 85
Registriert: 17. Feb 2011, 11:38
Behörde:
Wohnort: nähe Ffm

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Roland64 »

Hallo Max,

"Sie würden dann einen passenden Posten suchen und ggf. einen schaffen, der würde dann kaum in Wohnnähe (Umkreis 80 Km oder in 90 min erreichbar) sein. Ich müßte damit rechnen am anderen Ende Deutschlands Dienst zu leisten, und wer als Folge zu oft Krank wird findet sich schnell im Ruhestand wieder."

Die übliche Drohkulisse....

Von welcher Seite kommt diese Aussage, vom BEV oder von der DB AG resp. JobService?

Beim BEV schafft man so schnell keinen Dp, schon gar nicht am anderen Ende der Republik. Hier hat sowohl die Personalwirtschaft als auch der Personalrat ein Wörtchen mitzureden. Im Zuge des ständigen und vorgeschriebenen Abbaus von Dp. bei Abgängen durch Ruhestand beim BEV wird nicht so schnell nebenbei ein Dp. geschaffen, um widerspenstige Beamte mal schnell irgendwohin zu versetzen.

Bei JobService kann ich mir diese Aussage schon eher vorstellen. Letztendlich ist es so, dass Du entweder die befristete Tätigkeit annimmst und versuchst, diese entsprechend zu regeln, evtl. mit größeren Fehlzeiten. Oder Du lässt es darauf ankommen mit der Option, ggf. mit einem geeigneten Rechtsbeistand (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) hiergegen vorzugehen.
bahnbiajotta
Beiträge: 175
Registriert: 10. Mai 2012, 17:35
Behörde:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von bahnbiajotta »

Und beim nächsten Gespräch sollen Sie die Aussage doch mal schriftlich geben..... :twisted:
Ich wette da kommt dann nichts mehr.

Denn wie in allen anderen Sachen: Nur wer schreibt der bleibt und hat vor Gericht die besten Chancen.
Andrea5
Beiträge: 179
Registriert: 27. Dez 2011, 20:23
Behörde:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Max,

ich bin bei der Telekom und mich hat man zur VCS (Vivento Customer Service) zugewiesen als Teilzeitkraft mit behinderten Kind unter
12 Jahre fast 80 km von meinem Wohnort entfernt. Was ich damit sagen will, auf soziale Belange wird keine Rücksicht genommen.

Und ich glaube bei BEV ist das auch nicht anders.

LG
Andrea
MaxMustermann
Beiträge: 8
Registriert: 17. Jan 2013, 09:20
Behörde:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von MaxMustermann »

Hallo,

die Aussage mit der "Schaffung eines Postens" kam zuerst vom BR und dann vom Jobservice. Mich hatte zuerst gewundert das der BR in das selbe Horn bläst wie der Arbeitgeber. Mittlerweile wundert mich das nicht mehr.
Gerade die Anfrage nach verkürzter Einsatzzeit hat das gezeigt.
Natürlich wird niemand so eine Aussage schriftlich bekommen.

Auch das BEV ist mit getarnten Drohungen nicht besser. So hieß es vom BEV sinngemäß "Atteste vom Hausarzt würden bei längerer Krankheit kaum zählen und ein Termin beim Bahnarzt ist schnell gemacht." Als ob jemand der krank ist vor dem Bahnarzt Angst haben würde!
Die versteckte Drohung zielt vielmehr auf eine DDU-Feststellung mit der Folge der Zwangspensionierung hin.

Nun suche ich nach einer privaten Lösung um mein Kind für die Stunde betreut zu wissen. Mal schauen, ein bischen Zeit ist noch.

:-) Oder ich mache Minderleistung und bringe die fehlenden Stunden nach Ende des Einsatzes wenn ich wieder in Warteposition bin. Dann warte ich eben 28 Stunden pro Tag auf weiteres.

Wenn die Geschichte nicht so Irrsinnig wär könnte ich herzhaft lachen.

Gruß
Max
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Du könntest auch einfach einen Antrag auf Teilzeit wegen Kinderbetreuung stellen. Wenn keine besonderen dienstlichen Belange dagegen sprechen (und das tut es ganz bestimmt NICHT, solange du nicht in einem Einsatz irgendwo bist), MUSS der Dienstherr diesem Antrag folgen, ob ihm das nun passt oder nicht. (So sieht es das Gesetz vor, es geht hier um Vereinbarkeit von Beruf und Familie).
Und wenn du dann bereits in der von dir gewünschten, geminderten Wochenarbeitszeit bist, müsste die auch an einem anderen Einsatzziel gelten.
Allerdings gibts dann auch weniger Kohle.
MaxMustermann
Beiträge: 8
Registriert: 17. Jan 2013, 09:20
Behörde:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von MaxMustermann »

Hallo Bundesfreiwild,

danke für den Vorschlag.
MaxMustermann hat geschrieben:Es wurde mir allerdings Teilzeit angeboten mit der daraus resultierenden Gehaltskürzung. Für den Betrag des Verdienstausfalls kann ich auch versuchen einen Sitter zu bezahlen, das kommt wahrscheinlich sogar günstiger.
Es schaut bei vielen mit Teilzeit so aus, dass sie für eine geringe Arbeitszeit gleichbleibende Fahrkosten haben. Irgendwann könnte man sich dann (Vollzeit vorrausgesetzt) einfach in den vorzeitigen Ruhestand versetzen lassen und würde finanziell gleich stehen, ggf. durch geringfügigen Zuverdienst. Natürlich führt das dazu, dass der Pensionsanspruch nicht mehr steigt.

Nehmen wir an jemand hat einen Weg von 70 Km so kostet das je nach Verkehrsmittel zwischen 250€ und 500€ im Monat.
Rechnet man das auf die Mindestpension bei A8 kommt das mit Teilzeit zu 50% fast gleich. Spätestens jedoch wenn ein geringfügiger Zuverdienst möglich ist.
Mir ist bewußt das die Rechnung nur sehr grob und nicht allumfassend ist.

Schade das wir alle nicht wissen wie sich in den nächsten 20 Jahren die Pensionen entwickeln. Sollte für alle die dann in Pension gehen nicht mehr bleiben als die Mindestpension, so könnte man sich beruhigt jetzt schon in den Ruhestand versetzen lassen. Das würde so manchen Arbeitgeber freuen.

Gruß
Max
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Naja.. auch für die Bahner ist es die gleiche Situation wie bei den Telekomikern in Vivento, wenn sie zu dieser internen Jobservice-Klitsche rechtswidrig zugeordnet sind.
Da würde jetzt die Klage auf abstrakt-funktionelles und konkret-funktionelles Amt (Dienstposten und die dazugehörige, amtsangemessene Tätigkeit) weiterhelfen.
Nur diese Klage könnte dazu führen, dass man wieder auf einem echten, dauerhaften Arbeitsplatz im Bahngetriebe gesetzt würde.
Ansonsten bleibt man bis zum Abgang in dieser Einheit und wird höchstens immer wieder als Lückenbüsser und Büroklammerzähler eingesetzt.
Kannst mal gerne die Gerichtsurteile auf der Prot-in.de-Seite durchlesen (geht auch für nicht ProT-Mitglieder).
Evtl. darst du auch gerne mal einen Prot-in-Stammtisch besuchen (siehe o.g. Startseite) wenn einer in deiner Nähe stattfindet. Wir Bundesnachfolgeunternehmensbeamte haben alle die gleiche Problematik. Oft ist ein Rechtsanwalt aus der Region dabei, der dir vielleicht weiterhelfen könnte.
Bahnfuzzi
Beiträge: 11
Registriert: 29. Jan 2011, 09:01
Behörde:
Wohnort: ja

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bahnfuzzi »

Ich hole das Thema mal wieder hoch, denn es ist immer noch aktuell.
Nun bin ich mittlerweile mehr als 3 Jahre beim Jobservice und krank. Seit der Krankschreibung gibt es außer der monatlichen Gehaltszahlung kein Lebenszeichen der Bahn, und außer der alljährlichen Urlaubsplanung keines vom Jobservice. OK, ich kann damit auch leben, aber da kann ja niemals alles richtig laufen. Gibt es denn nicht einen Amtsarzt dem ich regelmäßig vorgestellt werden müßte?
Noch eine Frage zu Eingliederungsvereinbarung oder wie sich das nennt. Ich bin nicht sicher ob ich sowas unterschrieben habe, wenn ja, dann sollte diese Unterschrift nach BGB §119 doch anfechtbar sein, denn zum Zeitpunkt der Abordnung war mir nicht klar, daß ich eigentlich nur mit einem meines Amtes angemessenen Diensposten durch die Gegend geschickt werden darf. Nach BBG gibt es ja auch noch die zeitliche Begrenzung und die Zustimmungspflicht des Beamten (BBG §27 (3) 1. Wieso interessiert das niemanden was da im Gesetz steht? Ich habe beim Jobservice schließlich kein Amt, bzw. amtsangemessene Tätigkeit. Ehrlich gesagt schüttelt die ganze Situation einen Hund samst Hütte.
MaxMustermann
Beiträge: 8
Registriert: 17. Jan 2013, 09:20
Behörde:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von MaxMustermann »

Guten Morgen Bahnfuzzi,

meinst du mit der "Eingliederungsvereinbahrung" vielleicht dieses Entwicklungsplangespräch wo dann dieser Wisch unterschrieben wird? Der ist nach meiner Ansicht rechtlich nichts Wert, nichteinmal als Klopapier zu gebrauchen.
Auf die Frage: ''Was passiert wenn ich dem nicht zustimme?'' (azukreuzendes Kästchen), bekam ich die Antwort:''Man müsse dann verstärkt suchen um für mich wieder einen Arbeitsplatz zu finden''. Als wenn das nicht ohnehin Ziel des Jobservice sein sollte. Was die dann auch immer verstärkt machen wollten?
Zu deiner Dauerkrankheit kann ich nichts handfestes sagen, der normale Verstand und die gänginge Praxis beim Jobservice sagt mir, wenn sie mit dem Amtsarzt kommen schaut es nach vorzeitiger Zurruhesetzung wegen Krankheit aus.
Solange die nichts tun und es dir so Recht ist dann lass es wie es ist.

Gruß
Max
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Der rechtliche Witz ist: Bei einem angeblich dauerhaften Einsatz irgendwo (bedeutet: auf dem Papier steht dauerhaft - auch wenn es am Ende nur 1 Jahr war) muss der Beamte nicht zustimmen. Der Dienstherr kann einen "schicken".
Bei befristeten Einsätzen (es steht auf dem Papier -befristet-), müsste der Beamte der Maßnahme explizit zustimmen.
Du musst also erstmal herausfinden, in welcher rechtlichen Form du überhaupt irgendwohin zum Arbeiten geschickt werden sollst. Diese BEV ist garantiert überhaupt rechtlich nicht berechtigt, dich einfach -ohne entsprechende vorherige Papiertiger- in einen Einsatz zu schicken.
Normalerweise müsste eine SCHRIFTLICHE Anhörung vor einem solchen Einsatz erfolgen, nicht nur eine mündliche. Was steht eigentlich auf den Schriftstücken drauf, mit denen ihr irgendwohin zum Arbeiten geschickt werdet? Zuweisung, Versetzung, Abordnung? Die BEV ist vermutlich überhaupt keine Einheit, die eine AO ausstellen könnte.
Es wäre SEHR hilfreich für euch und auch für uns, wenn die Rechtsbasis mal geklärt würde, auf der die BEV überhaupt agiert.

Du drehst dich aber genauso im Kreise, wie die Beamten der Telekom, solange du dich nicht gegen das ggfs. rechtswidrige Dasein in dieser Einheit wehrst.

Ich rate dir, zu einem Anwalt zu gehen (möglichst einem, der Prot-in nahe steht und sich BESTENS mit den bekloppten rechtlichen Zusammenhängen bei Ex-Post und Bahn auskennt) und dich ggfs. zu einer Klage auf abstrakt- und konkret-funktionelles Amt aufzuschwingen. Bei Telekoms gibts dazu genügend Präzdenzfälle; die Thematik müsste nur auf die Bahn angepasst werden.

Und nur so hättest du überhaupt eine Chance, irgendwie wieder ins normale Arbeiten zu kommen.

Das BEV hat ja nur paar Hundert Stammkräfte, die dort die eignetliche Arbeit machen. Dies bedeutet: Falls ihr irgendwie in diese Einheit versetzt wurdet, und euch dabei kein Dienstposten übertragen wurde (es müsste eine Übertragungsurkunde existieren, in der dies so steht), dann seid ihr in der gleichen Situation wie die Telekomiker, die 2003 zu Vivento "versetzt" wurden. Eine Versetzung oder Abordnung kann nur VON einem Dienstposten AUF einen Dienstposten erfolgen.
Wenn ihr also ohne die Übertragung eines BEV-Dienstpostens zur BEV "transportiert" wurdet, dann seid ihr im gleichen rechtswidrigen Zustand wie die Vivento-versetzten.
Es stand zwar damals "Versetzung" zu Vivento in dem Schreiben, da aber kein Dienstposten mitübertragen wurde, war es eben keine Versetzung, sondern nur eine rechswidrige Verschiebung von Beamten in eine Auffanggesellschaft.
Zuletzt geändert von Bundesfreiwild am 26. Nov 2013, 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten