Bundeseisenbahnvermögen

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Bahnfuzzi
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Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bahnfuzzi »

Hallo,
Ich habe ein paar Fragen bezüglich einer Abordnung?

Ich bin Beamter im mittleren technischen Dienst bei der Bahn und durch Krankheit dauerhaft betriebsdienstuntauglich geworden. Da ich natürlich meinen bisherigen Job nicht mehr ausüben kann wurde ich zum DB-Jobservice abgeordnet in der Hoffnung? eine neue Beschäftigung für mich zu finden. Meine Vorstellungen über meinen weiteren beruflichen Werdegang, Wechsel zu einer anderen Bundesbehörde und oder evtl. einen Laufbahnwechsel habe ich mehrfach gegenüber den Mitarbeitern des Jobservice zum Ausdruck gebracht. Im Dezember 2010 wurde ich zu einem Vorstellungsgespräch nach Berlin geschickt, ich hatte mich dort gar nicht beworben und dachte eigentlich das meine Vorstellung nicht besonders gut lief und bekam nun trotzdem Ende 2010 diesen neuen Arbeitsplatz in Berlin zugewiesen. Dort soll ich eine befristete Tätigkeit bis Ende 2011 ausüben die meinem Wissen und meinen beruflichen Erfahrungen in keiner Weise entsprechen. Ich trat diese Stelle erstmal trotz heftiger Bauchschmerzen an.
Nun meine Fragen dazu.
1. Muß ich eine Tätigkeit ausüben die meiner Qualifikation nicht entspricht?
2. Kann mich DB-Zeitarbeit einfach so ohne mit mir persönlich zu reden vermitteln? Ich habe mit diesem Sklavenhalterverein keinen Vertrag.
3. Muß das Bundeseisenbahnvermögen an dieser Aktion beteiligt werden und erhalte ich von diesem einen Auftrag in Form eine Abordnung ö.ä. ?
4. Wie kann ich den Wechsel in eine andere Bundesbehörde mit evtl. Laufbahnwechsel schaffen?

Ich bedanke mich schon mal für Eure Antworten.
Gruß Bahnfuzzi
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Bahnfuzzi:
Gehe ich recht in der Annahme, dass DB-Jobservice so ein Parkplatz für unbeschäftigte Mitarbeiter ist, wie die Vivento bei der Telekom auch?

Bist du zu diesem DB-Service mit einer Versetzung verschoben worden?

(Bei der Telekom hat man gegen diese Versetzung geklagt und gewonnen, falls man es in einer - auch erweiterten - Widerspruchsfrist damals gestan hat).
Da bei dieser Versetzung kein neuer Dienstposten übertragen wurde (was bei dir in diesem DB-Jobservice-Dingens auch der Fall sein könnte) kann eine Klage auch später noch von Erfolg gekrönt sein, wenn auf die Übertragung eines abstrakt-funktionellen Amtes (der Dienstposten) und die dazu angemessene konkret-funktionelle Tätigkeit geklagt wird. Mehrere 100 Telekombeamte haben diese Klage gewonnen. Solltest du dir auch überlegen, da das auch bei der Bahn vermutlich die einzige Möglichkeit ist, aus der Job-Misere raus zu kommen.

Zuweisung:
Vor einer Zuweisung hat eine Anhörung zu erfolgen.
Die findet nach einigen rechtlichen Eiertänzen bei Telekoms in schriftlicher Form statt. In dieser Anhörung sind gesundheitliche, soziale oder andere Einwände darzustellen. Ohne Anhörung darf keine Zuweisung erfolgen.

Eine Beschäftigung, die mit einem Laufbahnwechsel - auch von technisch zu nichttechnisch - verbunden ist, ist per se nicht amtsangemessen.
Wer dem einmal zustimmt oder nicht widerspricht, kann auch zukünftig ohne Probleme in der jeweils anderen Richtung eingesetzt werden.

(Und bitte trennen. Abordnung und Zuweisung sind rechtlich etwas total unterschiedliches. Und zu einer anderen Behörde nur mit Zustimmung des Beamten möglich. Intern muss bei einer Zwangsabordnung die dienstliche Notwendigkeit gegeben sein - die aber eigentlich nur in einem nationalen Notstand eintreten kann.)

Einer Zuweisung kann widersprochen werden, vor allem einer ortsfernen. Die Ermessensentscheidung des Dienstherren kann, genau diesen Beamten ortsfern zuzuweisen, wird in den meisten Fällen falsch sein, da es vermutlich auch im Berlin Bahner gibt, die die Tätigkeit machen könnten, ohne meilenweit fahren oder umziehen zu müssen.
Dem Widerspruch wird deinerseits evtl. eine Klage gegen die Zuweisung folgen müssen. Bei der Telekom haben dies jedenfalls sehr viele Beamte auch getan und vor Gericht damit zu fast 100 % Erfolg gehabt.

Allerdings gibt es auch hier Widerspruchfristen (4 Wochen).

Ist die zugewiesene Tätigkeit allerdings laufbahnfremd und/oder nicht amtsangemessen, lohnt sich eine Klage. Viele Verwaltungsgerichte kennen die rechtliche Situation aus den Klageverfahren der Telekombeamten. Denen ist die rechtliche Situation also nicht fremd.

Liebe Bahner, Postler oder Beamte sonstwo: Das Beamtenrecht fordert, dass ihr auf einem Dienstposten sitzt und die dazu gehörige Tätigkeit macht. Eine Versetzung in einen Personalverschiebebahnhof ist rechtswidrig. Eine Zuweisung oder Abordnung (wenn man gar keinen Dienstposten mehr hat - dürfte eigentlich auch nicht passieren).
Wer keinen Dienstposten mehr hat, ist außerhalb des Beamtenrechtes und sollte schnellstens sein Recht einfordern.

Diese Personalverschiebebahnhöfe werden in der Regel ausschließlich dazu benutzt, Personal durch ortsferne Versetzungen oder anspruchsloseste Tätigkeiten mürbe zu machen, damit sie früh in Pension verschwinden. Eine Rückkehr auf die "normalen" Arbeitsplätze wird zu 100% verhindert.

Ich rate dir, dich mal mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und dich beraten zu lassen. Da sich nur sehr wenige Anwälte in Deutschland mit der rechtlich verzwickten Beamtensituation in den ehemaligen (jetzt privatisierten) Bundesbehörden auskennen, würde ich dir gerne einen Anwalt nennen (allerding nur per PN).

Ich rate auch allen Beamten in den Bundes-Nachfolgeunternehmen dazu, ihre Rechtsschutzversicherung mit einer Bberufsrechtsschutzversicherung aufzustocken, damit die Anwalts- und Verfahrenskosten übernommen werden. (Was bei mir noch nicht vorgekommen ist, da die Telekom alle Verfahren verloren hat und selbst zahlen musste).
Das gibt einem eine gewisse Sicherheit im Verhalten, wenn man tatsächlich Klage gegen seinen Arbeitgeber führen muss.

Und - Laufbahnwechsel?
Die im Jobcenter haben die einzige Aufgabe, dich möglichst schnell und effektiv loszuwerden. Gegebenenfalls mit möglichst unbequemen Einsätzen. Die werden den Teufel tun und nochmal einen Euro in einen Laufbahnwechsel reinstecken oder sonstige Qualifizierungen durchzuführen. Es geht in der Regel nur darum, die Leute so zu frustrieren, dass sie in DDU rutschen oder wie bei Telekoms in die 55-er-Pensionsregelung, die extra dafür geschaffen wurde, die "überflüssigen" Beamten (also alle) loszuwerden.
Bahnfuzzi
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Beitrag von Bahnfuzzi »

Danke für die umfangreiche Antwort.

Ja der DB-Jobservice ist ein Abschiebebahnhof für überzählige Mitarbeiter im DB-Konzern. Dort werden Mitarbeiter (Tarifkräfte und Beamte) i.d.R. quer durch Deutschland verschoben bis die endlich genug von diesen Spielchen haben.

Ich wurde mit einer Abordnung erstmal auf ein halbes Jahr befristet dorthin geschickt.

Diese Abordnungen zum Jobservice sind gängige Praxis bei der DB. Die Frage ist eigentlich die ob ich dann einfach weiter so durch die Gegend geschickt werden kann ohne das ich weitere Abordnungen in schriftlicher Form vom Bundeseisenbahnvermögen, wie in dem meinem Fall Berlin, bekommen muß. Ich erhielt lediglich vom Jobservice die Kopie eines Faxes auf dem steht das mein neuer Einsatzort Berlin Hbf wäre, Einsatzort ist allerdings nicht der Hbf sondern der Ostbahnhof, befristet bis zum 31.03.2011. Eine Beteiligung des BesPR oder des BEV ist für mich nicht nachvollziehbar.
Wenn ich das jetzt aber richtig verstehe bedeutet das man mich dorthin schickt, also zum einen zum Jobservice und dieser mich jetzt nach Berlin ohne mir einen Diensposten zu übertragen und dieses eigentlich nicht zulässig wäre?
Rudolf_2
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Beitrag von Rudolf_2 »

Wenn ich das jetzt aber richtig verstehe bedeutet das man mich dorthin schickt, also zum einen zum Jobservice und dieser mich jetzt nach Berlin ohne mir einen Diensposten zu übertragen und dieses eigentlich nicht zulässig wäre?
So ist es!

Es handelt sich dabei um für Beamte unzulässige Leih- und Zeitarbeit ohne das nötige abstrakt-funktionelle Amt!

Ein Gang zum Rechtsanwalt mit Verwaltungsrecht-Erfahrung, besser jedoch einer, der sich schon im Zusammenhang mit den Postnachfolgeunternehmen damit auskennt, ist hier dringend angeraten!
Gruß
Rudolf
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tom
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Beitrag von tom »

Hallo,

genau wie bei uns T-Beamten, muss auch für die Bahn-Bea die Rechtsstellung als Bundesbeamte gewahrt bleiben. Das wurde ja auch im GG geregelt. Für die PNU im Art. 143b, und ähnlich für die Bahn im Art. 143a.

Das beinhaltet eben auch die Übertragung korrekter Funktionsämter und amtsangemessene Beschäftigung. Für die T wurde das ja schon wiederholt gerichtlich festgestellt. Und auch für die Bahn gibts da schon was.
Schau mal hier: http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... 061106.htm
und hier: http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... 431204.htm

Gruß, Thomas
Bahnfuzzi
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Beitrag von Bahnfuzzi »

wow das sind ja mal gute Nachrichten.
Vielen Dank für die Antworten. :)
Jetzt weiß ich was ich zu tun habe :)
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Noch ein Argumentationshinweis dazu:
Das Jobcenter da hat ja keine konkret ARbeit für dich, also auch keinen Dienstposten.

Eine Abordnung - kann nach BEamtenrecht - nur VON einem Dienstposten AUF einen Dienstposten (auch bei einer anderen Behörde) durchgeführt werden.

Da es bei dieser Pseudoabordnung gar keinen neuen Dienstposten gab, ist schon diese "Abordnung" zum Jobcenter *[vermtl.]* rechtswidrig.

Genauso wie es die "Versetzung" zur Vivento bei der Telekom war.

Alle anderen nachgeordneten Verwaltungsakte sind demnach ebenfalls außerhalb des Beamtenrechtes. Es sei denn, sie übertragen einem einen beamtenrechtlich korrekten Dienstposten.

Telekombeamte, die zum B. zur Bundesargentur f. Arbeit "abgeordnet" werden, tun dies ausdrücklich und schriftlich freiwillig, damit sie nachher nicht daher kommen können, weil es für die Telekom im Hintergrund - rechtlich und finanztechnisch gesehen - tasächlich Leih- und Zeitarbeitsverhältnisse sind.

Viel Spaß beim Klagen geben die Bahn!
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

Hallo Bahnfuzzi,
ich bin in einer ähnlichen Lage wie Du, nach 20 Jahren Beurlaubung zu einem DB-Tochterunternehmen hat man es im letzten Jahr geschafft, meine Beurlaubung zu lösen. Ich wurde sofort nach Ende der Beurlaubung vom BEV auf meinen alten Arbeitsplatz im Tochterunternehmen (den es nicht mehr gab) als Beamter zugewiesen. Ich habe gegen die Zuweisung Widerspruch eingelegt, als Alternative hat man mir eine "Tätigkeit" bei DB-Jobservice angeboten. Habe ich abgelehnt.
Die Zuweisung zum alten AG erfolgte mit dem Argument, dass das BEV für mich nicht zuständig wäre, da ich vor Gründung des BEV (1994) in die Beurlaubung gegangen bin. Außerdem gäbe es keine "amtsangemessenen" -ich bin A8- Dp. beim BEV mehr.
Ich sitze jetzt seit 14 Monaten unbeschäftigt auf meinem ehemaligen Arbeitsplatz. Schaun mer mal wie lange noch.

P.S. Gegen eine "Abordnung/Zuweisung/Versetzung" etc. zu DB Jobservice würde ich mich an Deiner Stelle wehren....

viele Grüße,
Roland
Bahnfuzzi
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Beitrag von Bahnfuzzi »

Hallo Roland64,
auch Dir danke für die Antwort. Ja der DB-Jobservice ist ein Abstellgleis, das Du Dich nicht dahinschicken läßt ist sehr gut. Meine Erfahrungen mit diesem Verein sind mittlerweile mehr als ätzend. Hilfe von Betriebs- bzw. besPR kann man abhaken, jedenfalls melden die sich nicht einmal. Ich arbeite daran diesen Zustand zu beenden. Die Frage ist nur was passiert im Anschluß an das Abenteuer Jobservice? Dann schicken die mich zurück zu meiner bisherigen Dienststelle auf einen Diensposten, wenn er noch existieren sollte, den ich nicht mehr ausführen kann und dann sitze ich die nächsten 40 Jahre auf 2 ... ab?
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

Moin Bahnfuzzi,
lt. "Stellenmarkt" werden im DB-Konzern manchmal auch Verwaltungsstellen mit technischem Hintergrund ausgeschrieben,
bsplw. zur Zeit in Ffm bei "Fuhrparkservice". Sind natürlich nicht allzu viele, gibts aber.
Die Frage ist, ob für Dich ein dauerhafter Ortswechsel in Betracht kommt.
Wenn nicht, würde ich eine Tätigkeit an meiner alten Dienststelle einfordern, uU. mit der Konsequenz, dass du mangels Beschäftigung nur rumsitzt.
Einer Abordnung/Zuweisung/Versetzung zu DB Mobbi... äh Jobservice
würde ich grundsätzlich widersprechen.
Weiterhin ist es Sache Deines Dienstherrn, Dir eine amtsangemessene Beschäftigung zu verschaffen, nicht Deine!!
Grüße,
Roland
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Noch ein Hinweis:
Vermutlich ist die Versetzung, Abordnung - oder wie auch immer die Bahn das formuliert hat - zum Jobcenter schon etwas länger her als 4 Wochen.
Das wäre nämlich die Widerspruchsfrist gegen diese Maßnahme gewesen.

Bei der T haben einige Richter ein Auge zugedrückt und haben Klagen gegen die Versetzung zu Vivento auch nach der Widerspruchsfrist angenommen. Muss man aber nicht mit rechnen.

Was danach nur noch geht, ist die Klage auf abstrakt-funktionelles Amt (Dienstposten) und gleichzeitig auf amtsangemessene Beschäftigung.

Falls es gesundheitliche Einschränkungen gibt oder Schwerbehinderung, dann auch gleich den ortnahen Einsatz (z. B. nach Vorgaben des Betriebsarztes wenn schon ein Gutachten vorhanden) mit ins Urteil oder Vergleich setzen lassen. Denn was z. B. für die T "ortsnah" ist, zeigt sich für den Beamten dann als einfache Fahrstrecke von 250 Km.

Also genau überlegen, was man einklagt und wohin es gehen soll.
Bahnfuzzi
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Beitrag von Bahnfuzzi »

@Bundesfreiwild
Vermutlich stimmt das mit den mehr als 4 Wochen, die Abordnung war im Oktober 2010, also deutlich mehr als 4 Wochen. Bedeutet das jetzt das ich den Hauptpreis gezogen habe?
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tom
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Beitrag von tom »

Bahnfuzzi hat geschrieben:Vermutlich stimmt das mit den mehr als 4 Wochen, die Abordnung war im Oktober 2010, also deutlich mehr als 4 Wochen. Bedeutet das jetzt das ich den Hauptpreis gezogen habe?
Das sieht nicht so gut aus. Aber weiter oben hast Du geschrieben:
Ich erhielt lediglich vom Jobservice die Kopie eines Faxes auf dem steht das mein neuer Einsatzort Berlin Hbf wäre
Das könnte evt. der Joker sein. Ich vermute mal dass Du damit keine korrekte Rechtsmittelbelehrung erhalten hast? Nur wenn damit auf die Möglichkeit der Widerspruchs und die Frist hingewiesen wird, läuft wohl eine Frist los. Wenn das nicht der Fall ist, sollte das dann eigentlich ein Jahr möglich sein. Jedenfalls so viel ich weiß. Das ganze mal unter Vorbehalt!

Ob das jetzt auch bei einer Abordnung gilt, darüber solltest Du dich am besten mal genauer erkundigen oder Rechtsberatung einholen.

Gruß,
Thomas
Bahnfuzzi
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Beitrag von Bahnfuzzi »

Danke tom,
das war eine Faxkopie, kein Schreiben vom BEV oder sowas, also wenn ich das richtig sehe auch keinerlei Form von Abordnung, Zuweisung oder sonstigem. Rechtsmittelbelehrung war da natürlich keine drauf das Schreiben war ja vom DB Sklavenhandel (Zeitarbeit), selbst der Einsatzort Berlin Hbf ist falsch angegeben. Witzig in dem Zusammenhang ist eigentlich das ich eindeutig zu verstehen gab das ich 1. noch in therapeutischer Behandlung bin und das in meinem Heimatort, und ich 2. einen pflegebedürftigen Schwiegerdrachen im Haus habe und meine Frau zum 3. dauerkrank ist und die Pflege nicht allein bewältigen kann. Scheint aber niemand zu interessieren, obwohl das, wie ich jetzt herausfand wohl gegen den BesiTV (Beschäftigungssicherungs Tarifvertrag) verstößt (Zumutbarkeit). Ich hoffe das sich mein Betriebsrat doch noch meldet bevor ich zu anderen Mitteln greifen muß.
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tom
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Beitrag von tom »

Bahnfuzzi hat geschrieben:das war eine Faxkopie, kein Schreiben vom BEV oder sowas, also wenn ich das richtig sehe auch keinerlei Form von Abordnung, Zuweisung oder sonstigem. Rechtsmittelbelehrung war da natürlich keine drauf...
Interessant wäre auch noch zu klären welcher Art Verwaltungsakt das nun tatsächlich ist. Das kann sich der Dienstherr auch nicht aussuchen. Denn das wird nicht von der Überschrift bestimmt, sondern von dem Inhalt und dessen Auswirkung!

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Eine Abordnung ist die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle
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Ist deine Tätigkeit bei einem "Dienstherren" oder einem Unternehmen, das zur "Ausübung der Dienstherreneigenschaften" berechtigt ist? Bei der T ist das nur die DT AG selbst. Die Töchter nicht, da geht es nur mit Zuweisung. Ich weiß nicht wie es bei der DB ist, ich vermute ähnlich.

Bei einer Abordnung hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Bei einer Zuweisung allerdings schon. Es sei denn, mit dieser wurde der "Sofortvollzug aus dringenden öffentlichen Interesse" ausgesprochen. Bei uns T-Beamten ist das inzwischen die Regel, aber bei deinem "Wisch" wird das wohl kaum dabei sein.

Wenn das bei Dir so zutreffen sollte, und das beamtenrechtlich als Zuweisung zu betrachten wäre, müsste der Widerspruch ja schon den Vollzug aussetzen ;)

Das solltest Du aber juristisch abklopfen lassen. Ohne Anwalt würde ich da nix machen wollen! Und auf den BR und Gewerkschaften würde ich da auch nicht wirklich zählen wollen...

Gruß, Thomas
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