Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche BahnModerator: Moderatoren
Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche BahnEs gibt einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamtinnen und Beamten. Der Entwurf 30/21 ist in der 1000. Bundesratsitzung behandelt worden. Was würde das für die Beamten bei der Deutschen Bahn bedeuten?
Re: Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche Bahnsiehe
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... s_topNr=44 unter TOP 44 aufgeführt https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... onFile&v=1 Es handelt sich um einen Entwurf! Kernsatz den ich rauslese: "In diesen Fällen wird die Deutsche Bahn AG von der Leistungspflicht für die Personalkostenerstattung befreit, wenn ein anderweiti-ger Einsatz nicht möglich ist."
Re: Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche BahnEs ändert sich für uns nichts.
Das gilt für unkündbare Tarifkräfte und Beamte. Die DBAG braucht für uns nunmher kein Geld mehr an das BEV zahlen. Das Grundgesetz bleibt unberührt und wird auch keiner wegen den wenigen Bundesbahnbeamten bei DBJobService abändern. mfg |
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