Das war damals meine Situation,
ich Zitiere mich mal selber:
"Ich befinde mich zur Zeit im BEM, da ich meinen Arbeitsplatz durch Krankheit verloren habe. (Betriebsdienst-Untauglichkeit)
Nun sagte man mir, das der Betrieb keinen anderen Arbeitsplatz hat, wo ich eingesetzt werden kann.
Deswegen will man jetzt die Zwangspensionierung einleiten.
Ich kann doch nichts dafür, das die keinen anderen Arbeitsplatz (Bürojob/Vollzeit) für mich haben....
Deswegen meine Frage: muss ein Arbeitsplatz theoretisch im Betrieb vorhanden sein, oder tatsächlich ein Arbeitsplatz vorhanden sein um mich nicht Zwangs zu pensionieren."
Es wurde natürlich der Abschlag (10.8%) abgezogen.
Viele Grüße
DB Job ServiceModerator: Moderatoren
Re: DB Job ServiceSchneesturm,
wenn es nur danach geht, dann wären wir alle in Pension. Dann hast du dich nicht gewehrt oder sogar zugestimmt. Oder du warst Dienstuntauglich. mfg
Re: DB Job ServiceHallo Schneesturm,
das es keine Bürojobs für uns gibt halte ich für ein Gerücht. Notfalls lässt man sich abordnen, bin ich im Moment auch. Mir hatte man bei meinem Eintritt in Jobservice auch die Pension angeboten, habe aber immer gesagt ich will arbeiten. Ich war für meine ursprüngliche Tätigkeit auch nicht mehr tauglich. Und im Moment zählt die Ausrede mit den fehlenden Bürojobs überhaupt nicht, denn es werden überall Beamte gesucht, die zumindest in Abordnung andere Behörden unterstützen sollen. Mache ich auch zurzeit. Gruß der Watschenmann
Re: DB Job ServiceAlso 'schneesturm', wenn du mit deiner Lage als Pensionist zufrieden bist, ist das gut und nicht nur ich wünschen Dir alles Gute und eine lange Gesundheit in deinem wohlverdienten Ruhestand. Wie bereits deutlich gemacht, geht es hier im Forum aber auch um Infos für die noch im aktiven Dienst befindlichen Beamten, sei es beim DBJS oder in sonstiger Beschäftigung. "Sie (Anm. das BEV) haben es einfach durchgezogen", war dazu etwas wenig Information, deshalb meine Nachfrage. Aber alles gut. Die Info vom Kollegen zuvor (watschenmann), der von Beginn an im DBJS geäußert hat, "er will arbeiten" sollte man als wichtigen Aspekt sehen. Hilft nicht gegen alles und bedeutet auch nicht, alles annehmen zu müssen. Widerstand dagegen kann es zwar weiter geben, aber im Zuge der Mitwirkungspflicht alleine betrachtet, ist das dennoch schon mind. hochgradig "mitgewirkt". |
|