UrlaubsabwicklungModerator: Moderatoren
UrlaubsabwicklungHallo, habe heute wegen Resturlaub Post bekommen. Der Urlaub muss bis Ende des Jahres aufgebraucht werden. Als ich noch nicht bei Jobservice war, durfte nicht angetretener Urlaub ins nächste Jahr mitgenommen werden. Gibt es da keine einheitliche Regelung bis wann ich den Urlaub aufgebraucht haben muss?
Re: UrlaubsabwicklungDie Frage kommt bei uns immer wieder. Jedes Jahr das gleiche: Schreiben vom Referenten, dass der Urlaub bis 31. Dezember genommen sein muß. Das ist Blödsinn. Gilt nicht für Beamte. Hier zeigt sich mal wieder die Dummheit der Referenten.
Siehe hierzu Erholungsurlaubsverordnung § 7 (2) .....verfällt Urlaub, der nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres in Anspruch genommen worden ist. https://www.gesetze-im-internet.de/burl ... 30954.html Bedeutet Urlaub 2019 kannst du bis 31.12.2020 nehmen. Egal was Jobservice sagt.
Re: UrlaubsabwicklungDie ehemaligen Staatsunternehmen können das mit Erlaubnis (Sonderverordnung) anders regeln. Vielleicht ist das auch bei der Bahn so.
Re: UrlaubsabwicklungMir ist von keiner Sonderverordnung etwas bekannt. Für die Postnachfolgeunternehmen gibt's sowas.
Siehe § 7(4) Für die DB Beamten gilt immer das volle Beamtenrecht.
Re: UrlaubsabwicklungIch habe meinen Urlaub schon immer mit ins neue Jahr genommen. Aber gerade bei Jobservice ist es schwer das durchzusetzen weil es keine Dienstlichen Gründe gibt den Urlaub nicht im Urlaubsjahr zu nehmen. Trotzdem sollte man sich durchsetzten. Ist ja alles geregelt und steht sogar auf der Urlaubskarte.
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