Dienstort bei Wartestellung

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Antworten
watschenmann
Beiträge: 148
Registriert: 18. Mai 2012, 11:22
Behörde: BEV

Dienstort bei Wartestellung

Beitrag von watschenmann »

Habe hier mal eine Frage an die anderen Betroffenen

im Zuge des Urteils vom EuGH von gestern, stellt sich mir die Frage:
Da die DB Jobservice mich im Moment nirgends einsetzt und auch nicht kann; wegen Einschränkungen der Gesundheit und mangels Dienstposten, frage ich mich was während der Tage in denen ich auf Anrufe warten muss als mein Dienstort gilt.

Eigentlich müsste ja wenn ich mich zu Hause aufhalte dies mit Home-Office gleichgestellt sein.
Deswegen müsste es ja als Dienstunfall gelten, wenn ich z.B. beim Annehmen des Anrufes von meinem Sachbearbeiter, den Handapparat auf meinen Fuss fallen lasse und mir eine Verletzung zuziehe.

Hat sich jemand schon mal darum Gedanken gemacht? Wenn was passiert ist es ja eigentlich schon zu spät sich darum zu kümmern.
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Dienstort bei Wartestellung

Beitrag von GFunkt »

Bei Ihrem Beispiel ist der Dienstort nicht relevant. Nach der Legaldefinition (§ 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG) ist ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Wenn Sie zuhause sind und nur auf einen Anruf warten, geschieht das nicht in Ausübung des Dienstes.
watschenmann
Beiträge: 148
Registriert: 18. Mai 2012, 11:22
Behörde: BEV

Re: Dienstort bei Wartestellung

Beitrag von watschenmann »

Das sehe ich nicht so.

Denn bei dieser Konstellation habe ich weder dienstfrei, noch Urlaub oder ich bin Dienstunfährg.

Da mein Arbeitgeber keinen geeigneten Dienstposten für mich hat bin ich ja zu DB Jobservice abgeordnet und müsste eigentlich im Rahmen eines angemessenen Dienstpostens meinen Dienst ableisten. Ich muss aber in der normalen Dienstzeit für meinen Sachbearbeiter erreichbar sein und darf in dieser Zeit nicht für einen Dienst verhindert sein. Daher bin ich auch, wenn ich zu Hause auf einen Anruf warte genau genommen im Dienst und wenn mir während dieser Zeit etwas passiert müsste es doch auch ein Dienstunfall sein.
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Dienstort bei Wartestellung

Beitrag von GFunkt »

Eine m.E. ziemlich abwegige Meinung. Ihr Beispiel ist auch nicht anders zu beurteilen als Rufbereitschaft und in dem Falle wäre es auch kein Dienstunfall.
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 851
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Dienstort bei Wartestellung

Beitrag von Ruheständler »

watschenmann hat geschrieben: 15. Mai 2019, 12:31 wenn ich z.B. beim Annehmen des Anrufes von meinem Sachbearbeiter, den Handapparat auf meinen Fuss fallen lasse und mir eine Verletzung zuziehe.
... interessante Konstellation,wenn der Sachbearbeiter Dir schon am Telefon mitgeteilt hat das er Dich braucht und Dir dann der Handapparat auf den Fuss fällt hat damit Deine Arbeitszeit begonnen :roll: ,wenn der Anrufer mit Dir noch nicht sprechen konnte und der Handapparat fällt runter dann war es noch keine Arbeitszeit ;),so zumindest war die Regelung bei mir früher als ich in Rufbereitschaft bei der Bundeswehr war,nach Annahme des Telefonates für den Arbeitseinsatz wurde damit die Rufbereitschaft unterbrochen und die Arbeitszeit fing sofort an.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Postlerin
Beiträge: 138
Registriert: 13. Dez 2015, 17:40
Behörde:

Re: Dienstort bei Wartestellung

Beitrag von Postlerin »

Kann aber ja auch nicht sein.

Gibt ja dieses EUGH-Urteil von vor einigen Jahren worin Dienstzeit ja auch die Bereitschaftszeit ist.Also ein Feuerwehrmann, der in Rufbereitschaft ist, verrichtet Dienst... Auch wenn er dabei in seinem Garten wurschtelt. Ging doch damals ein Aufschrei durch die Kommunen, weil die plötzlich zu viel Überstunden und zu wenig Personal hatten.

Daher vermute ich, dass jemand, der Zuhause in Bereitschaft sitzt, auch in diese Kategorie fällt.

Nur weil der Arbeitgeber kein Büro zur Verfügung stellt, ist das Warten nicht gleich Freizeit.

Für mich wäre daher das Telefon auf den Fluss fallen, ein Dienstunfall. Wäre es ja im Büro auch gewesen. Zuhause ist quasi das Ersatzbüro.


Wobei man vielleicht auch hinterfragen sollte, ob dieses "den gesamten Arbeitstag warten lassen" überhaupt zulässig ist. Für mich klingt das nach Bossing.

Gibt es denn überhaupt Jobs, die Jetzt-auf-gleich einen Mitarbeiter benötigen? Normal wird doch eine Einweisung oder Einarbeitung erfolgen müssen, was doch schon einenzeitlichen Vorlauf voraussetzt.
watschenmann
Beiträge: 148
Registriert: 18. Mai 2012, 11:22
Behörde: BEV

Re: Dienstort bei Wartestellung

Beitrag von watschenmann »

Hier handelt es sich nicht um Bossing oder Bereitschaft im klassischen Sinne.

DB Jobservice ist in etwa zu vergleichen mit Vivento von der Telekom; nur das es keine Sammelstelle gibt zu der man jeden Tag reisen muss.
Es ist das Sammelbecken für die überflüssigen Beamten, die die Bahn nicht mehr haben möchte.

Da man sich ja auch über ein Portal weiterbilden kann und soll, handelt es sich ja meiner Meinung auch um eine Art Homeoffice.
Antworten