Zurruhesetzung wegen DU

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weisnix
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Re: Zurruhesetzung wegen DU

Beitrag von weisnix »

Freie Arzttermine sind stark abhängig vom Standort. In Frankfurt und Karlsruhe derzeit ca, 4 bis 6 Wochen. Grob geschätzt bis zum Ruhestand (wenns dann auch medizinisch begründet ist und der Arzt beim ersten Besuch zustimmt) 3 Monate. Macht der Arzt nicht mit, kanns auch noch ein paar Jahre dauern.
filou
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Re: Zurruhesetzung wegen DU

Beitrag von filou »

Danke für die Info! So werde ich es machen.
Rhein-Bahner
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Re: Zurruhesetzung wegen DU

Beitrag von Rhein-Bahner »

Nur mal so eine Frage am Rande. Gibt es nach eine DU-Zwangspensionierung mit Abschlägen eigentlich Einkommensgrenzen bzgl. Nebenjobs? Auch unter dem Aspekt, dass ich dem AG gegenüber immer betonte, eigentlich weiter arbeiten zu können und zu wollen.
weisnix
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Re: Zurruhesetzung wegen DU

Beitrag von weisnix »

Mindestens 525,00 Euro oder der fehlende Betrag bis zum Erreichen der Pensionshöchstgrenze von 71.75% der letzten Dienstbezüge (wenn dies mehr sein sollte). Für darüber hinaus erzieltes Einkommen gibt es Anrechnungsregeln.
AndyO
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Re: Zurruhesetzung wegen DU

Beitrag von AndyO »

weisnix hat geschrieben: 21. Apr 2021, 10:55 Mindestens 525,00 Euro oder der fehlende Betrag bis zum Erreichen der Pensionshöchstgrenze von 71.75% der letzten Dienstbezüge (wenn dies mehr sein sollte). Für darüber hinaus erzieltes Einkommen gibt es Anrechnungsregeln.
Yes, und der Werbungskostenfreibetrag von 1000/12 Euro kommt monatlich noch dazu. Ferner geht es um das zu versteuernde Einkommen. Wer höhere Werbungskosten hat, könnte auch noch höher liegen. Etwaiger neu erworbene Rentenanspruch wird nachher evtl. von der Pension abgezogen, da ein Freibetrag nur durch Rentenanwartschaften vor der Zurruhesetzung aufgebaut werden kann. Also Aufstocken mit späten Rentenanwartschaften geht nur, wenn man vorher schon Rentenanwartschaften hatte.
marki
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Re: Zurruhesetzung wegen DU

Beitrag von marki »

Mindestens 525,00 Euro oder der fehlende Betrag bis zum Erreichen der Pensionshöchstgrenze von 71.75% der letzten Dienstbezüge (wenn dies mehr sein sollte). Für darüber hinaus erzieltes Einkommen gibt es Anrechnungsregeln.

Ich bin der Meinung das muss heißen 525,00 Euro plus der fehlende Betrag bis zum Erreichen der Obergrenze von 71,75% der höchsten Besoldungsstufe
weisnix
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Re: Zurruhesetzung wegen DU

Beitrag von weisnix »

marki hat geschrieben: 21. Apr 2021, 21:45 Ich bin der Meinung das muss heißen 525,00 Euro plus der fehlende Betrag bis zum Erreichen der Obergrenze von 71,75% der höchsten Besoldungsstufe
Bis ca. A 8/9 dürfte das in der Praxis zutreffen. Nach § 53 BeamtVG gibt es eine Mindest(höchst-)grenze von 71,75% vom 1,5-fachen der Endstufe von A 4. Diese würde nach der aktuellen Tabelle bei ca. 2958 Euro liegen. Hinzu kommen noch die 525 Euro. Das wäre dann ZUR ZEIT ein Betrag von ca. 3483 Euro, den man insgesamt anrechnungsfrei verdienen könnte. Aber bitte nur als Anhaltswert betrachten. Es gibt weitere Einkunftsarten wie Mieteinnahmen oder aus künstlerischer Tätigkeit, die evtl. berücksichtigt werden. Wenn es konkret wird, sollte man auf jeden Fall mit dem BEV reden.
Bahner18
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Re: Zurruhesetzung wegen DU

Beitrag von Bahner18 »

Hallo zusammen
Ich bin seit 6Jahren im JS und seit 11 Wochen krank geschrieben.
Nach welcher Zeit wird man zum Amtsarzt geschickt.
filou
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Re: Zurruhesetzung wegen DU

Beitrag von filou »

Da gibt es keinen festen Zeitrahmen. Hängt von der Krankheitsgschichte etc ab. Normalerweise wird, wenn innerhalb von 6 Monaten 3 Monate DU, die dauernde Dienstfähigkeit überprüft. Ich war auch schon 2 x.....
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