Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

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Rotschopf
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Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von Rotschopf »

hallo,

es geht um den dienstlichen Wohnsitz. Ich bin sei 13 Jahren beim Jobsevice. Irgendwann habe ich einmal ein Schreiben bekommen, dass der dienstliche Wohnsitz nach Hamburg verlegt wurde, Habe es aber nicht weiter beachtet. Letztes Jahr habe ich dann beim BEV angerufen weil ich gerne wissen wollte wo mein dienstlicher Wohnsitz ist. Mir wurde von dort mitgeteilt das es Hamburg ist weil ich beim Job Service bin. Ich dachte immer der dienstliche Wohnsitz ändert sich nur bei einer Versetzung. Wir werden doch immer für ein weiteres Jahr zum Jobservice abgeordnet. Können die da auch den dienstlichen Wohnsitz ändern?
bahnbiajotta
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Re: Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von bahnbiajotta »

Von wem genau kam das Schreiben:
Jobservice oder BEV?
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Hauseltr
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Re: Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von Hauseltr »

BBesG - § 15 Dienstlicher Wohnsitz

§ 15 Dienstlicher Wohnsitz
(1) Dienstlicher Wohnsitz des Beamten oder Richters ist der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat. Dienstlicher Wohnsitz des Soldaten ist sein Standort.
(2) Die oberste Dienstbehörde kann als dienstlichen Wohnsitz anweisen:

den Ort, der Mittelpunkt der dienstlichen Tätigkeit des Beamten, Richters oder Soldaten ist,
den Ort, in dem der Beamte, Richter oder Soldat mit Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle wohnt,
einen Ort im Inland, wenn der Beamte oder Soldat im Ausland an der deutschen Grenze beschäftigt ist.

Sie kann diese Befugnis auf nachgeordnete Stellen übertragen.
Rhein-Bahner
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Re: Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von Rhein-Bahner »

Es gibt wie immer sicher viele Urteile zu diesem Thema.
Inwieweit diese Urteile jeweils auf die abgeordneten Beamten beim DB JS anzuwenden sind, können wohl nur Anwälte herauslesen. Aber wenn der Dienstliche Wohnsitz mal zu "einem Problem" werden sollte, ist das u. a. Urteil mit Sicherheit ein erster Hinweis. Der Beamte ist zu DB JS abgeordnet und nicht versetzt worden und hat auch nicht begehrt dorthin versetzt zu werden! An seiner Stammdienststelle befindet sich nach wie vor sein Dienstposten.

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2013 - 4 S 671/12
"1) Der dienstliche Wohnsitz eines Beamten im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 BBesG verbleibt im Fall einer Abordnung bei der Stammdienststelle."

......Der dienstliche Wohnsitz des Beamten ist ...... in § 15 Abs. 1 Satz 1 BBesG zufolge kraft Gesetzes der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat. Dabei hat der Sitz der ständigen Dienststelle ......Vorrang. Unter der Dienststelle in diesem Sinne ist die den Dienstposten des Beamten einschließende.........Verwaltungseinheit zu verstehen,

https://openjur.de/u/641569.html
Gloster
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Re: Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von Gloster »

Rhein-Bahner hat geschrieben: 17. Okt 2018, 21:47 Es gibt wie immer sicher viele Urteile zu diesem Thema.
Inwieweit diese Urteile jeweils auf die abgeordneten Beamten beim DB JS anzuwenden sind, können wohl nur Anwälte herauslesen.
Falsch. DB-Jobservice ist eine Gründung der Deutschen Bahn AG lange
nach der Gesetzgebung zur Umwandlung der Bundesbahn.
Mithin ist kein Beamter verpflichtet, sich dorthin versetzen zu lassen.
DB-Jobservice hat auch keine Dienstherreneigenschaft.
Es muß sich auch niemand dorthin abordnen, versetzen oder
sonstwas lassen.
Freiwillig ist alles möglich. Die Eisenbahner-"Gewerkschaft"
rät dazu und das BEV schließt Augen und Ohren.

Wer es sich bieten läßt...

MfG
hugoegonbalder
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Re: Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von hugoegonbalder »

Gloster hat geschrieben: 30. Okt 2018, 22:22
Mithin ist kein Beamter verpflichtet, sich dorthin versetzen zu lassen.
DB-Jobservice hat auch keine Dienstherreneigenschaft.
Es muß sich auch niemand dorthin abordnen, versetzen oder
sonstwas lassen.
Freiwillig ist alles möglich. Die Eisenbahner-"Gewerkschaft"
rät dazu und das BEV schließt Augen und Ohren.

Wer es sich bieten läßt...
Verrate uns wie man von Jobservice wieder weg kommt, z.b. zurück zu seinen alten Arbeitgeber. Alle die bei Jobservice sind, bringt das jetzt nichts mehr. Die meisten sind bei Jobservice gelandet weil sie keine Ahnung hatten. Ich wuste damals nichts darüber. Auf einmal war man da.
Rhein-Bahner
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Re: Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von Rhein-Bahner »

hugoegonbalder hat geschrieben: 31. Okt 2018, 16:07 Verrate uns wie man von Jobservice wieder weg kommt, z.b. zurück zu seinen alten Arbeitgeber. Alle die bei Jobservice sind, bringt das jetzt nichts mehr. Die meisten sind bei Jobservice gelandet weil sie keine Ahnung hatten. Ich wuste damals nichts darüber. Auf einmal war man da.
Als Beamter unterschreibst du eine jährliche Abordnungsverfügung zu DB JS (wie gesagt, gilt für Beamte und gilt für 1 Jahr). Wichtig: Es findet als Beamter keine Versetzung zu DB JS statt! Unterschied Versetzung - Abordnung sollte bekannt sein. Diese Abordnung kann man widerrufen oder beim nächsten Mal widersprechen und man landet wieder bei seinem alten Arbeitgeber, der sich freut und dich mit offenen Armen aufnimmt. Dann hat der alte Arbeitgeber dich wieder und muss anstelle der DB JS für dich eine neue Arbeitststelle suchen, denn dein ehemaliger Arbeitsplatz bei diesem Arbeitgeber ist ja wahrscheinlich weg(-rationalisiert).
HarryM
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Re: Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von HarryM »

Rhein-Bahner hat geschrieben: 31. Okt 2018, 17:16
Als Beamter unterschreibst du eine jährliche Abordnungsverfügung zu DB JS (wie gesagt, gilt für Beamte und gilt für 1 Jahr). Wichtig: Es findet als Beamter keine Versetzung zu DB JS statt! Unterschied Versetzung - Abordnung sollte bekannt sein. Diese Abordnung kann man widerrufen oder beim nächsten Mal widersprechen und man landet wieder bei seinem alten Arbeitgeber, der sich freut und dich mit offenen Armen aufnimmt. Dann hat der alte Arbeitgeber dich wieder und muss anstelle der DB JS für dich eine neue Arbeitststelle suchen, denn dein ehemaliger Arbeitsplatz bei diesem Arbeitgeber ist ja wahrscheinlich weg(-rationalisiert).
Hallo,
ich habe auch schon davon gehört, dass die Abordnung jährlich verlängert wird und man immer mit seiner Unterschrift zustimmen muss. Ich selber muste seitdem ich bei Jobservice bin noch nie etwas jährlich unterschreiben. Vielleicht wurde das ganze erst eingeführt nachdem ich zu Jobservice gewechselt habe?! Alle anderen vor diesem Stichtag wurden versetzt oder von Anfang an dauerhaft abgeordnet. Ich habe keine Ahnung.
watschenmann
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Re: Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von watschenmann »

Rhein-Bahner hat geschrieben: 31. Okt 2018, 17:16
Dann hat der alte Arbeitgeber dich wieder und muss anstelle der DB JS für dich eine neue Arbeitststelle suchen, denn dein ehemaliger Arbeitsplatz bei diesem Arbeitgeber ist ja wahrscheinlich weg(-rationalisiert).
Der alte Arbeitgeber wird es sich dann sehr einfach machen, besonders wenn du auf Grund von gesundheitlichen Problemen zu JS abgeordnet wurdest, und die DDU einleiten und schwupp ist er dich wieder los.
Dann spiele ich doch lieber das Spiel "Erhaltung der Arbeitskraft" von JS mit und bekomme als Top obendrauf noch volle Dienstbezüge :lol:

Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Sir.Lemmi
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Re: Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von Sir.Lemmi »

Ich weiss nicht was ihr habt.
Bin damals zu DB- Vermittlung versetzt worden(2003).Danach kam die DB Jobservice wo die mir ein schreiben zugestellt haben, das ich nicht umziehen brauche. Es wird auch viel Wirbel bei DB Jobservice gemacht um Projekte bzw. Stellen angepriesen die sich meistens in den Jahren in Luft aufgelöst haben.
So lange DB Jobservice keinen Dienstposten hat. Der Amts angemessen ist und Sozial vertretbar ist, werden wir hier auf abruf gehalten.
Versorgt mit vollen Bezügen und hier und dort mit einer Weiterbildung :lol:
und wenn DB Jobservice aufgelöst wird werden die meisten Kollegen zurück zum alten Arbeitgeber gehen wenn er noch da ist.
Ich persönlich hoffe auf die 55 Regelung in 7 Jahren :lol:
KlausSidka
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Re: Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von KlausSidka »

HarryM hat geschrieben: 1. Nov 2018, 14:27
Rhein-Bahner hat geschrieben: 31. Okt 2018, 17:16
Als Beamter unterschreibst du eine jährliche Abordnungsverfügung zu DB JS (wie gesagt, gilt für Beamte und gilt für 1 Jahr). Wichtig: Es findet als Beamter keine Versetzung zu DB JS statt! Unterschied Versetzung - Abordnung sollte bekannt sein. Diese Abordnung kann man widerrufen oder beim nächsten Mal widersprechen und man landet wieder bei seinem alten Arbeitgeber, der sich freut und dich mit offenen Armen aufnimmt. Dann hat der alte Arbeitgeber dich wieder und muss anstelle der DB JS für dich eine neue Arbeitststelle suchen, denn dein ehemaliger Arbeitsplatz bei diesem Arbeitgeber ist ja wahrscheinlich weg(-rationalisiert).
Hallo,
ich habe auch schon davon gehört, dass die Abordnung jährlich verlängert wird und man immer mit seiner Unterschrift zustimmen muss. Ich selber muste seitdem ich bei Jobservice bin noch nie etwas jährlich unterschreiben. Vielleicht wurde das ganze erst eingeführt nachdem ich zu Jobservice gewechselt habe?! Alle anderen vor diesem Stichtag wurden versetzt oder von Anfang an dauerhaft abgeordnet. Ich habe keine Ahnung.

Und das ist auch korrekt so, HarryM. Ich kann natürlich nur mutmaßen, aber ich denke, dass es bei dir ähnlich wie bei mir gelaufen sein dürfte. Ich bin seit 01.01.2000 bei DB JobService resp. seinen diversen Rechts-Vorgängern. Und wurde kraft Gesetzes zu DB JobService zugewiesen. Diese Vorgehensweise war zulässig und ist u. a. in Artikel 143a Abs. 1 Satz 3 GG geregelt. Dieser Artikel erlaubt nämlich die Zuweisung von Beamten der Bundeseisenbahnen durch Gesetz unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn zu einer privatrechtlich organisierten Eisenbahn des Bundes. Im Deutsche Bahn Gründungsgesetz wurde die Zuweisung zur DB AG und ihren Konzernunternehmen konkretisiert.

Das kann man alles ergoogeln und wohl auch in diesem Forum nachlesen. Ich bitte an dieser Stelle darum, dass jetzt keine Diskussionen darüber geführt werden, dass ich seinerzeit selbst Schuld hatte oder dergleichen. Ich habe das damals als nicht wesentlich empfunden und empfinde dies heute noch sehr viel weniger wesentlich. Ich habe meinen Weg gefunden.

Es geht hier nur darum aufzuzeigen, dass es sehr wohl - für bereits seit langer Zeit bei DB JobService befindliche Kollegen - Möglichkeiten gibt, wonach nicht jährlich eine Verlängerung samt Unterschrift erforderlich ist. Genau das ist der Unterschied zwischen Abordnung und Zuuweisung zu DB JobService.

Bei der Zuweisung übernimmt DB JobService den Part des arbeitsrechtlichen Weisungsrechtes (gesetzlich geregelt und erlaubt); das BEV jedoch weiterhin alle beamtenrechtlichen Angelegenheiten. Daraus ergibt sich zum Beispiel von allein, dass "Drohungen" von JobService in RIchtung Zurruhesetzung ins Leere laufen müssen. Andererseits kann JobService auch nicht nach Belieben die Einsätze regeln, sondern muss auf eine Dauerhaftigkeit achten. Da es jedoch im Konzern aktuell keine Arbeitsplätze für Beamte gibt, ist dies auch Geschichte. Bleiben also nur die Beschäftigungsprojekte.

Ob man sich diesbezüglich auf die Hinterbeine stellt oder gute Mine zum schlechten Spiel macht, bleibt dabei jedem sekbst überlassen. Eins ist jedoch klar: Die diversen neu geschaffenen Gesetze regeln auch relativ klar, dass der Beamte zum Arbeitseinsatz herangezogen werden kann. Bei Projekten gelten dabei allerdings einige Regeln.

Soweit mein Kenntnisstand, der weder Anspruch auf Vollständigkeit geschweige denn Richtigkeit erhebt.
echterBAHNER
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Registriert: 24. Jun 2015, 16:41
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Re: Dienstlicher Wohnsitz bei Jobservice

Beitrag von echterBAHNER »

Naja, es gibt dort mehrere Meinungen zu. Fakt ist aber das kein Beamter bei JS bleiben muss wenn er nicht will. Das würde ja nun unzählige Male diskutiert und die Urteile dazu sind ja nun eindeutig.
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