LuckyArtist hat geschrieben:Ich arbeite im Finanzamt und spiele mit dem Gedanken nebenbei studieren zu gehen.
Was Du in Deiner Freizeit machst ist Privatsache, auch ein Studium!
Grundsätzlich kannst Du ohne Begründung Deine Stundenzahl herunter setzen lassen oder Dich auch für einen Zeitraum von 6 Jahren mit Begründung beurlauben lassen. Dies ist natürlich eine "Kann"-Bestimmung, sofern es dienstlich möglich ist.
Hier empfehle ich ein Gespräch mit den Vorgesetzten und der Personalstelle. Die Durchführungsbestimmungen unterscheiden sich je nach Land ein wenig, hier solltest Du dich über Deine Vorschriften mal schlau machen, Google ist Dein Freund...
Teilzeit wird nahezu immer gehen, Beurlaubung nur mit Gründen, garantiert aber kein Studium!
mimimania hat geschrieben:bei etwas fachfremdem wirst du ordentlich Gegenwind kriegen in Form von Missgunst.
Bestimmt nicht! Ihr Gegenwind resultiert aus ihrem persönlichen Fehlverhalten hier im Forum, nicht wegen einer Tätigkeit!
Das Wort "Missgunst" entspringt aus ihrem wie ich zu erkennen glaube, Verfolgungswahn
Missgunst kann trotzdem eine Rolle spielen, beim Dienstherrn
Bei der antragslosen Teilzeit solltest Du das Studium nicht anführen, da keine Begründung für die Teilzeit vorliegen muss. Ich habe mir mal Teilzeit zum Geburtstag geschenkt
Finanzierung:
Keine Ahnung, wie Du gestellt bist...
Solltest Du auf die Idee kommen, Dir etwas dazu zu verdienen, gelten die Vorschriften über Nebentätigkeiten und die müssen angezeigt und genehmigt werden.
Fazit:
Beurlaubung geht mangels Gründen nicht.
Wenn, dann Teilzeit, hier das entsprechende Model auswählen, dass Du das mit dem Studium und Lesungen auf die Reihe bekommtst.
Eine Möglichkeit wäre z.B. ein 50%-Blockmodel, ne Zeit, z.B. 2 Jahre 100% arbeiten, dann 2 Jahre frei. Müsstest dann das Studium erst mal zurück stellen.
Und wie gesagt Vorsicht bei Nebentätigkeiten, da kannst Du dich schnell auf dünnem Eis bewegen. Dein Teilzeitgeld sollte also reichen, Du hast Erspartes oder einen Sponsor...