Kurze Frage:
Bekommt man die Kosten für Familienheimfahrten (einmal im Monat) erstattet, wenn einem kein Trennungsgeld zusteht?
Vermutlich ist es in den Bundesländern unterschiedlich. Aber vielleicht weiß es ja jemand (für Sachsen-Anhalt).
Danke =)
Familienheimfahrten
Moderator: Moderatoren
Re: Familienheimfahrten
Vorraussetzung für die Erstattung von Familienheimfahrten ist, dass man Trennungsgeld für auswärtiges Verbleiben bezieht. (Bund).
Schau mal in die TG-Verodnung von Sachsen-Anhalt. Steht da sicherlich ähnlich.
Schau mal in die TG-Verodnung von Sachsen-Anhalt. Steht da sicherlich ähnlich.