Legasthenie & Prüfung

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finanz-uschi
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Legasthenie & Prüfung

Beitrag von finanz-uschi »

Hallo zusammen,

ich mache eine Ausbildung als Steueresekretärin (mittlerer Dienst) in Bayern. Eine Freundin von mir hat Probleme mit dem Schreiben, vorallem in Prüfungen, und fängt jetzt ebenfalls in Ansbach die Ausbildung an. Bei ihr wurde in der Schulzeit "Legasthenie" festgestellt. Da sie mit den gegebene Zeiten wegen Ihrer Schreibschwäche sehr benachteiligt ist, frage ich einfach mal hier nach, ob jemand Erfahrungen hat, dass man ggf. einen Nachteilsausgleich stellen kann. Z.B. Verlängerung der Bearbeitungszeiten.

In anderen Prüfungen des Freistaates und auch in der Schule selbst ist das wohl kein Problem mehr. Findet man aber zu der Problematik auch etwas für die Prüfungen im Zusammenhang mit der Ausbildung als Steuersekretärin?

Meine Freundin hat Angst, das Thema direkt anzusprechen, weil sie befürchtet, bei einer Feststellung von Legastenie in der Ausbildung, könnte sie vielleicht ihre Verbeamtung gefährden ...

Ich freue mich auf argumentative Unterstützung, damit ich ihr ein wenig helfen kann ...


Vielen Dank!!!
El Pocho
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Registriert: 23. Mär 2010, 19:10
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Re: Legasthenie & Prüfung

Beitrag von El Pocho »

Eine Schreibzeitverlängerung sollte es mindestens geben.
Ich hatte sogar einen blinden Dozenten und nach mir hat eine blinde Frau die Ausbildung angefangen. Es geht also irgendwie alles. Wie genau die Regelungen in ihrem Fall sind, wird sie wohl erfragen müssen.
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
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Re: Legasthenie & Prüfung

Beitrag von DerHagn »

Nach erfolgter Verbeamtung will deine Freundin die Legasthenie dann offenlegen? Wie soll ihr dann ein evtl. Nachteilsausgleich zugestanden werden können, wenn die Legasthenie nicht bekannt wird? Ob in dem Fall wirklich eine Verlängerung der Bearbeitungszeit in Frage kommt?
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