Finanzamt verliert Erklärung

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Geschockte
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Finanzamt verliert Erklärung

Beitrag von Geschockte »

Hallo,

ich habe mal eine Frage

meine Schwester wohnt in der Schweiz
am 27.12.13 was sie zu Besuch bei uns in D. da ist uns aufgefallen, dass Sie noch in die Einkommensteuererklärung 2009 einreichen muss.
Sie hatte natürlich keine Belege dabei, also haben wir den Mantelbogen, die Anlage N und Vorsorgeaufwand mit ca. Beträgen ausgefüllt, sie war persönlich im Finanzamt und hat diese eingereicht. Eine Bestättigung wollte der Beamte ihr nicht geben, weil er meinte, sie würde ja sehen, dass er die Erklärung mit dem Eingangsstempel stempelt und sie wäre damit eingegangen. Jetzt könnte nix mehr schief gehen. Sie wurde aber noch darauf hingewiesen, dass sie einen deutschen Empfänger angeben müsste. Da hat sie halt spontan mich eingetragen.
Im Mai hatten wir noch keinen Steuerbescheid erhalten, haben aber eine korrekte Erklärung mit allen erforderlichen Belegen eingereicht (ich weiß, ist ein wenig spät, jedoch mussen wir in der Zwischenzeit 2 Ümzuge, einen Wohnungskauf und eine Hochzeit organisieren).
Das Finanzamt hat jedoch abgelehnt die Erklärung zu bearbeiten, da die Frist abgelaufen ist!
Wir haben Einspruch eingelegt und auf die Erklärung aus Dez. hingeweisen.
Jetzt behauptet das Finanzamt, sie hätten alles abgesucht und keine Erklärung gefunden. Sie denken auch wir würden uns dass alles nur ausdenken, zumal die berichtige Erklärung erst im Mai eingereicht wurde.
das Finanzamt behauptet auch noch Mahnung für 2011 und 2012 zugeschcikt zu haben. Diese sind aber bei uns nicht eingegangen. auch ist meine Schwester überhaupt nicht zur Abgabe verpflichtet, da sie damals nur Arbeitnehmerin in Deutschland war, ist.

Wie kann denn eine Erklärung in einem Finanzamt verschwinden?
und warum muss ich den Eingang nachweisen? Wenn diese persönlich eingereicht wurde und der Beamte sich weigert eine Eingangsbestätigung auszustellen?
Was kann ich denn jetzt noch tun?
welche Möglichkeiten habe ich noch
El Pocho
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Registriert: 23. Mär 2010, 19:10
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Re: Finanzamt verliert Erklärung

Beitrag von El Pocho »

Geschockte hat geschrieben: Wie kann denn eine Erklärung in einem Finanzamt verschwinden?
Gute Frage. Ist bestimmt selten und sollte nicht vorkommen. Liegt bestimmt irgendwo, aber wird nicht gefunden, da es falsch abgelegt wurde o.ä..
Geschockte hat geschrieben: und warum muss ich den Eingang nachweisen? Wenn diese persönlich eingereicht wurde und der Beamte sich weigert eine Eingangsbestätigung auszustellen?
Normalerweise kommt sofort ein Posteingangsstempel auf die Erklärung. Kurz danach wird der Eingang im System vermerkt. Wurde dieser im System vermerkt? Falls nein, dann hat es die Erklärung wohl nichtmal zum Bearbeiter geschafft.
Geschockte hat geschrieben: Was kann ich denn jetzt noch tun?
welche Möglichkeiten habe ich noch
Da verweise ich lieber an die steuerberatenden Berufe. :wink:
Geschockte
Beiträge: 2
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Re: Finanzamt verliert Erklärung

Beitrag von Geschockte »

Danke
das denken wir auch, aber das Finanzamt behauptet die hätten alles abgesucht und die Erklärung wäre nicht da, also gehn die davon aus, dass wir lügen
was könnte ein Steuerberater denn da machen? im Fiananzamt selbst suchen?
wir haben ja gegen die Ablehung Eispruch eingelegt. Das Finanzamt möchte das wir diesen zurücknehmen
aber warum sollten wir das?
was passiert wenn wir diesen nicht zurücknehmen?
Carrington
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Registriert: 5. Apr 2013, 00:42
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Re: Finanzamt verliert Erklärung

Beitrag von Carrington »

Geschockte hat geschrieben:Danke
das denken wir auch, aber das Finanzamt behauptet die hätten alles abgesucht und die Erklärung wäre nicht da, also gehn die davon aus, dass wir lügen
was könnte ein Steuerberater denn da machen? im Fiananzamt selbst suchen?
wir haben ja gegen die Ablehung Eispruch eingelegt. Das Finanzamt möchte das wir diesen zurücknehmen
aber warum sollten wir das?
was passiert wenn wir diesen nicht zurücknehmen?
Dann geht die Sache an die Rechtsbehelfsstelle und wird per Einspruchsentscheidung entschieden.
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