2. Qe verschiedene Fragen

Forum für Beamte und Angestellte der Finanzämter.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Anurya123
Beiträge: 4
Registriert: 6. Nov 2018, 16:55
Behörde: Finanzamt
Geschlecht:

2. Qe verschiedene Fragen

Beitrag von Anurya123 »

Hallo zusammen,
Ich habe schon ganz fleißig hier durch die verschiedenen Threads gelesen, aber nichts spezielles dazu gefunden, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen :)
1. Wie sind denn eure Erfahrungen mit der Versetzung in den Großraum München? Es wird ja sehr darauf hingewiesen dass die Versetzung nach der Anwärterschaft möglich ist jedoch wurde mir auch gesagt dass das nicht immer üblich bzw häufig vorkommt. was stimmt denn nun?
2. Gibt es große Chancen für die modulare Qualifizierung in der Finanzverwaltung oder ist das eher selten bzw gar nicht der Fall und worauf muss ich denn achten oder was muss ich ansprechen dass ich das gerne machen möchte also in die dritte QE aufsteigen- geht das so einfach?
3. Da ich schon etwas älter bin stellt sich bei mir auch die Frage wie sieht das aus mit Schwangerschaft als Beamter auf Probe bzw als Beamter auf Widerruf?

Danke im Voraus für die Antworten :), und für die Sortierung meines Gedankenwusels :)
KH228
Beiträge: 4
Registriert: 26. Apr 2018, 11:11
Behörde: Finanzamt

Re: 2. Qe verschiedene Fragen

Beitrag von KH228 »

Hallo Anurya123,

bevor hier sonst keiner schreibt probiere ich dir hier wenigstens ein paar deiner Fragen zu beantworten :).

1. Habe meine Ausbildung in der 2. QE dieses Jahr (2018) abgeschlossen und habe die Erfahrung gemacht, dass doch sehr viele nach Nordbayern versetzt wurden auch zum Teil nach München. Auch ich, obwohl kein einziges Amt südlich von Nürnberg auf meiner Wunschliste stand, wurde dorthin gesteckt.

2. Da ich ebenfalls den Aufstieg machen möchte und mir das schon von Anfang klar war, habe ich mich auch in den letzten zwei Jahren relativ stark mit dem Thema befasst. Grundsätzlich gibt es die Modulare Qualifizierung in der Finanzverwaltung. Problem an dieser ist, dass man diese meist erst im fortgeschrittenen Alter bekommt und man mindestens in der Besoldungsstufe A8 eingruppiert sein muss. Diverse Bearbeiter und Personalratsmitglieder berichteten, dass man in der Regel schon ca. 20 Jahre warten müsse.
Ob das Gerecht ist diese Möglichkeit des Aufstiegs fast ausschließlich nach den Dienstjahren zu vergeben muss jeder für sich selbst entscheiden...

Interessanter wäre für dich (und auch für mich) die Ausbildungsqualifizierung.
Für diese musst du einen alle drei Jahre stattfindenden Test absolvieren und ca. unter den Besten sein. Wenn man das geschafft hat macht man die ganz normale Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt aber mit vollen Bezügen.
Leider braucht man auch um überhaupt bei dem Test mitschreiben zu dürfen das OK und die Aufstiegseignung vom Sachgebietsleiter. Heißt wenn der SL deine Nase nicht mag war es das...
Ist leider nicht so einfach eine QE Aufzusteigen aber definitiv möglich.

Zu 3. kann ich leider nicht viel sagen, außer dass bei uns eine Anwärterin noch bevor sie Ihren Dienst angetreten hat Schwanger wurde und für diese dann der Platz zunächst einmal bis nächstes Jahr September "reserviert" wurde. Sie war einen Tag im Amt, hat sich die Urkunde abgeholt und ist dann direkt in den Mutterschutz. Wie es mit ihr weiterging kann ich leider nicht sagen, nur dass der Staat insgesamt doch sehr Familienfreundlich ist.

Hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen helfen.
MfG
Tris
Beiträge: 11
Registriert: 22. Aug 2018, 21:17
Behörde:

Re: 2. Qe verschiedene Fragen

Beitrag von Tris »

Hallo Anurya,
auch wenn ich nicht weiß, ob du hier nochmal reinschaust, bemühe ich mich deine Fragen zu beantworten.

1) Der Staat möchte sich absichern, dass der Anwärter auf jeden Fall weiß, dass er nach der Ausbildung bayernweit versetzt werden kann. Daher weist er offensiv daraufhin hin, und zwar hauptsächlich auf München, weil das eben für manche das größte Problem darstellt.
Der mittlere Dienst wird überall gebraucht, und zwar nicht nur in München. Früher gab es tatsächlich einige Jahre wo die Aussage es geht nach München zutraf.
Das ist derzeit nicht mehr so.
Letzlich geht es eben dorthin, wo der größte Bedarf besteht.
Das kann z.B. auch Unterfranken sein.
Macht man dort übrigens die Ausbildung kriegt man derzeit garantiert, dass man in der Region bleiben darf.
Das ist der hohen Unterbesetzung der Region geschuldet, sowie der Konkurrenzsituation mit Hessen,
die dort ausbilden, wo sie nachher auch einstellen.
Da im Zuge der Behördenverlagerungen in den ländlichen Raum dort auch noch weitere Stellen entstehen, würde ich mal mutmaßen, dass Unterfranken wahrscheinlicher ist als München.
Es handelt sich hierbei aber nur um eine Vermutung.
Übrigens kann man die Versetzung durch soziale Gründe etwas steuern.
Jemand der Verheiratet ist, hat bei seinen Wünschen höhere Priorität, als jemand der unverheiratet ist,
jemand mit Kind hat eine höhere Priorität als jemand der verheiratet ist.

2) Modulare Qualifizierung kommt für dich nicht in Frage, da dies erst dann möglich ist, wenn man ein bestimmtes Besoldungsamt erreicht hat. (Wie in der vorigen Antwort schon zu lesen war.)
Es handelt sich hierbei um eine Möglichkeit langjährige verdiente und besonders qualifizierte Mitarbeiter weiter zu fördern, ohne dass diese den normalen Weg (3 jähriges Studium) gehen müssen.

Daneben gibt es 2 weitere Möglichkeiten in die QE3 zu gelangen.
Mit dem sogenannten Regelaufstieg können gute Mitarbeiter der QE2 bei vollen Bezügen das normale Ausbildungsprogramm der QE3 mitmachen. Es sind zwar einige Plätze vorhanden, aber diese sind sehr begehrt.
Ansonsten wurde dies ebenfalls schon im vorigen Post beschrieben.
Weiterhin kann man sich als externer Bewerber für die QE3 bewerben (sofern man die Voraussetzungen dafür erfüllt)
den LPA-Test mitschreiben und dann in der QE3 eingestellt werden.
Im Gegensatz zum Regelaufstieg gibt man hier jedoch seinen sicheren Job in der QE2 auf, und ist ein ganz normaler Anwärter der QE3 (mit entsprechender Bezahlung).

Fazit: Ich würde empfehlen, wer sehr auf die QE3 schielt, der sollte von vorneherein gleich das duale Studium in Angriff nehmen.
Je nach persönlicher Situation kann jedoch trotzdem auch ein anderer Weg vortewilhafter erscheinen.
Das Finanzamt steckt eine Menge Geld in die Ausbildung zur QE2.
Da ist es verständlich, dass man diese nach der Ausbildung nicht gleich erneut ausbilden will,
sondern lieber dort einsetzen, wo man sie braucht.
Trotzdem gibt es eben sowohl diesen als auch jenen Weg um besonders qualifizierten einen Aufstieg zu ermöglichen
(ohne dass die sonst üblichen Bildungsvorraussetzungen dafür vorliegen müssten).

3) Du kannst jederzeit schwanger werden, wenn du das möchtest.
Der Staat ist ein sehr familienfreundlicher Arbeitgeber, der dich nach Elternzeit (+ eventuell genommener Kindererziehungszeiten) wieder dort anfangen lässt, wo du vorher warst.

Grds. ist es trotzdem nicht zu empfehlen während der Ausbildung ein Kind zu bekommen.
Die Ausbildung gilt so schon als schwierig.
Die Lernerei dafür zu bewältigen, während man sich um ein Kind kümmert, wird nicht gerade einfacher.
Wenn du z.B. vor den Abschlussprüfungen wegen Mutterschutz aussteigst, wirst du diese Prüfungen eben ein Jahr (oder mehrere Jahre) später schreiben, du wirst aber wissensmäßig nicht mehr so im Fluss stehen wie du das vorher warst.
Außerdem hat sich bis dahin oft der Rechtsstand geändert. Das was du mal gelernt hast, kann dann schon wieder veraltet sein.

Als Beamter auf Probe ist das nicht mehr so schlimm, aber viele warten trotzdem sehr bewusst bis zur Lebenszeit mit dem ersten Kind (sofern sie es nicht eilig haben).
Gründe sind meistens die absolute Sicherheit, die man erst als Beamter auf Lebenszeit hat.
Antworten