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Keine Sonderzahlung für Bremer Beamte unter 3 Jahren

Verfasst: 19. Okt 2016, 21:05
von Bremer90
Hallo,

anfang diesen Jahres, habe ich mich von Schleswig Holstein nach Bremen versetzen lassen. (Keine Umsetzung)
Nun habe ich erfahren, dass ich für die kommenden drei Jahre, kein Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) bekomme.
Dies steht auch im Beamtenbesoldungsgesetz Bremen von 2016 :

Eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 840,- Euro wird allen Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 mit den Dezemberbezügen gewährt. Diese Sonderzahlung wird zuzüglich zu den Dienstbezügen gezahlt.
Keine Sonderzahlung für drei Jahre nach Diensteintritt erhalten Beamtinnen und Beamte, die in den Dienst nach dem 31. Dezember 2005 eingetreten sind.


Nun meine Frage:

Warum bekommen Beamte in Bremen erst nach 3 Jahren ihre Sonderzahlung und auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?
Bei meinem Vorstellungsgespräch Ende 2015 wurde darüber kein Wort verloren.

Über ein paar Antworten würde ich mich freuen.


Bremer 90

Re: Keine Sonderzahlung für Bremer Beamte unter 3 Jahren

Verfasst: 20. Okt 2016, 14:08
von Torquemada
Das nennt man Sparmaßnahme.

Re: Keine Sonderzahlung für Bremer Beamte unter 3 Jahren

Verfasst: 20. Okt 2016, 15:32
von herr b
Mich würde mal interessieren wenn man dagegen klagt, Stichwort "Gleichbehandlung"...

Re: Keine Sonderzahlung für Bremer Beamte unter 3 Jahren

Verfasst: 20. Okt 2016, 19:14
von Baumschubser
herr b hat geschrieben:Mich würde mal interessieren wenn man dagegen klagt, Stichwort "Gleichbehandlung"...

Vom Bauchgefühl sehe ich da beste Chancen. Denn gerade solche Ungleichbehandlungen sind ja in den letzten Jahren immer wieder erfolgreich gekippt worden (Stichwort Urlaub für jüngere und ältere). Einzig die Erfahrungsstufen und übergangsweise die alte Einstufung nach Alter sind bzw. bleiben zulässig.

Als Argument könnte die Unteralimentation ziehen. Mit dem Argument haben wir in Sachsen uns das Weihnachtsgeld zumindest teilweise wieder erstritten. Ich kenne die Bremer Bezügetabelle jetzt nicht, aber man könnte die von Sachsen ja mal als Vergleich nehmen, denn die Lebenshaltungskosten in Bremen sind sicher etwas höher anzusetzen. Dann brauchts nur einen guten Anwalt und eine Gewerkschaft oder ne Rechtsschutz, die das Verfahren unterstützt.

Re: Keine Sonderzahlung für Bremer Beamte unter 3 Jahren

Verfasst: 21. Okt 2016, 16:05
von herr b
Na wenn der TE BaL ist würde ich an seiner stelle einfach mal dagegen klagen.

Re: Keine Sonderzahlung für Bremer Beamte unter 3 Jahren

Verfasst: 8. Nov 2016, 05:45
von Dipl_Finanzwirt
Hallo,

zu den drei Jahren: Traditionell hat "Weihnachtsgeld" immer etwas mit Treue zu tun. Es ist daher z.B. im Tarifbereich üblich, dass Weihnachtsgeld nur erhält, wer das Jahr über schon da war und auch nicht vorzeitig geht. Die drei Jahre sind da sicher etwas lang - aber über sowas lässt sich trefflich streiten. Zumal einzelne Bundesländer die Jahressonerzahlung komplett gestrichen haben.Verletzung Gleichbehandlungsgrundsatz sehe ich eher weniger - da wie oben beschrieben durchaus sachlich zu rechtfertigen.

Stichtagsregelungen sind generell kein Gleichbehandlungsproblem (solange nicht rückwirkend). Es wird hier nicht nach Lebensalter differenziert (wie beim Urlaub).

Bleibt als Argument die Unteralimentation. Das Thema ist zu komplex, als das ich dazu etwas schreiben könnte.

cioa!

P.S.: Das es im Vorstellungsgespräch nicht angesprochen wurde: Vermutlich ging man davon aus, dass du wusstest was du tust als du dich beworben hast...