Seite 1 von 1

Werktage der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr

Verfasst: 30. Jan 2016, 15:10
von Mark.Müller
In der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr NRW heißt es unter
§ 2 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtdienst
(2) Für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, vermindert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nach Absatz 1 jeweils um ein Fünftel, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Beamtin oder der Beamte an dem Feiertag tatsächlich Dienst zu leisten hat.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie die gesetzliche Bestimmung für den Sonnabend ist.
Wenn der Samstag wie im Straßenverkehrsrecht ein Werktag ist, warum gilt dann 1 Fünftel?
Das BGB bestimmt in verschiedenen Bereichen wie z,B. Bank den Samstag NICHT als Werktag.

Wie und warum berechnen andere Feuerwehren den Samstag?

Danke für Eure Rückmeldungen! ;-)

Re: Werktage der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr

Verfasst: 13. Feb 2019, 07:55
von Frau M.
Bei uns gibt es für die 12 Feiertage im Jahr 4 24h Schichten Urlaub zusätzlich, egal, ob man da Dienst hat oder nicht. Auf was für einen Wochentag die Feiertage fallen, ist völlig unerheblich.

Re: Werktage der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr

Verfasst: 15. Feb 2019, 11:45
von Hauseltr
Das BGB bestimmt in verschiedenen Bereichen wie z,B. Bank den Samstag NICHT als Werktag.
Hier gilt der Grundsatz:

Werktage sind immer Tage von Mo - Sa

Arbeitstage sind Tage von Mo - Fr

Ausnahmen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Werktag