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dienstherrenwechsel nach Ausbildung

Verfasst: 2. Dez 2014, 18:37
von brandmeister2016
Servus,
Ich werde voraussichtlich demnächst eine brandmeister Ausbildung bei einer BF beginnen, jedoch weiß ich jetzt schon dass ich dort nicht bleiben werde, da ca. 200 km entfernt... Meine Frage ist nun wie ist das mit dem wechseln? Nach der Ausbildung erstmal dort bleiben und nach heimatgelegenen stellen suchen (kann der dienstherr mir einen Wechsel dann verbieten?
oder mit der laufbahnpfrüfung gehen und erneut iwann auf eine brandmeisterstelle oder ähnliches bewerben? Ist das möglich?

Re: dienstherrenwechsel nach Ausbildung

Verfasst: 21. Dez 2014, 20:29
von Dipl_Finanzwirt
Hallo,

grundsätzlich ist beides möglich (Üblicherweise bist du Beamter auf Widerruf und dieses Beamtenverhältnis endet mit dem Ablegen der Laufbahnprüfung.). Du kannst dich um eine Übernahme bei deinem Ausbildungs-Dienstherren bewerben und dich danach versetzen lassen. Oder du kannst dich nach dem Ende der Ausbildung gleich von deinem neuen Dienstherren ernennen lassen.
Ich würde dir jedoch vorher folgendes empfehlen:
- Im Landesdienst gibt es eine Bleibeverpflichtung im öD, wer die nicht erfüllt muss die Anwärterbezüge (teilweise) zurückzahlen. Ich weiß nicht, wie das bei der BF aussieht. Also entweder klären, dass das nicht passiert - oder mit dem neuen Dienstherren vereinbaren dass dieser die Zahlung übernimmt.
- nach der Ausbildung dürfte eine Phase der arbeitslosigkeit vermutlich ungünstiger sein als eine Phase des Pendelns. Unter Sicherheitsaspekte würde ich also empfehlen ein Angebot der Ausbildenden BF anzunehmen damit du einer Rückfallebene hast. Die Versetzung können die in der Regel verzögern aber nicht verhindern.

bYe