Hallo,
ich habe einen anerkannten Dienstunfall am 2.November 2012 erlitten. Mir ist die Vorfahrt auf einer Dienstfahrst genommen worden.
Es gibt also einen Verschulder.
Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Ich befinde mich in der Besoldugsstufe A8, bin 79er Baujahr, eingetreten bei der BF nach 3 1/2 jähriger Lehre im März 2000.
Nun steht im Raum das ich frühpensioniert werden soll.
Mit welcher Besoldungsstufe werde ich nach einem Dienstunfall frühpensioniert?
Bei der Feuerwehr hätte ich mind. A9, vielleicht A9z erreicht.
Werde ich dann nach A8 besoldet mit mind. 66% oder mit dem was ich hätte erreichen können?
Bekomme ich noch irgendwelche Zuschläge bezahlt (z.b. Feuerwehrzulage)?
Was bleibt letzendlich unter dem Strich?
DienstunfallModerator: Moderatoren
Re: DienstunfallDer Arbeitgeber zahlt Dir die erwirtschaftete Pension mit Zuschlägen nach gesetzlicher Vorgabe bei Dienstunfall, mit Zahlen kann ich nicht dienen.
Das, was Du hättest erreichen können, Unfallfolgekosten und auch Einbussen an Lebensqualität etc. fällt unter Schadensersatz, wofür der Unfallverursacher haftet. Hier kann Dir nur ein kompetenter Anwalt zur Durchsetzung Deiner Ansprüche helfen. LG, Mikesch SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: DienstunfallGibt es hier nach so langer Zeit ein Ergebnis? Würde mich sehr Interessieren.
Re: Dienstunfall..hab das mal bei Google in so nen Pensionsrechner eingegeben.
Und das Bild im Anhang ist dabei raus gekommen. Dafür übernehme ich natürlich keine Gewähr. Kannst es aber selbst auch mal bei Google mit dem Stichwort "Pensionsrechner" versuchen. Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: DienstunfallWenn ich mich recht erinnere hat der TE doch Anspruch auf
ein Unfallruhegehalt. Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst! |
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