Berechnung der ATZ-für Beamte (z. Zt. beurlaubt)

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SimplyFred
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Berechnung der ATZ-für Beamte (z. Zt. beurlaubt)

Beitrag von SimplyFred »

Bei mir (A9z) ergibt sich eine etwas andere Situation. Ich (geb 1964) habe am 01.09.1981 im nichttechnischen Dienst begonnen. Während der Ausbildungsphase war ich Ang. Gelten trotzdem die Jahre? Also am 01.09.2021 wären das dann 40 Jahre.
Angenommen:
Ich würde ab 01.09.2021 in ATZ gehen (5/5)
Dann müsste es ja die vollen 71,75% geben.
Was mich noch mehr interessiert:
Ich bin seit 10 Jahren beurlaubt und beziehe T9-Gehalt als Ang. (genauer gesagt: beurlaubter Bea - so steht es in den Tabellen)
Gegenüber A9z ist da nat. ein Unterschied.
In der ATZ fällt man aufs Bea.Gehalt zurück. Ich habe aber gehört, dass der "Unterschied" (ca. 800€) auf die 5 aktiven Jahre angerechnet werden und auf einmal ausgezahlt werden.
Hat da jemand Erfahrung, Berichte, Bestätigung, Wissen ????
SimplyFred
Beiträge: 8
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Re: Berechnung der ATZ-für Beamte (z. Zt. beurlaubt)

Beitrag von SimplyFred »

Hast Du da zufällig einen ASP, oder finde ich das im YAM?
Das ist nämlich ein wirklich wichtiger Faktor.
Kannst Dir ja vorstellen, dass der Unterschied A9z zu T9 gewaltig ist (zumindest bei mir)
Shoto
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Re: Berechnung der ATZ-für Beamte (z. Zt. beurlaubt)

Beitrag von Shoto »

Es ist besser rechtzeitig zu gehn,als zu lang zu warten und sich in den Hintern zu beisen wenn gar nichts mehr geht. Geld hin oder her, es gibt wichtigeres!
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zeerookah
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Re: Berechnung der ATZ-für Beamte (z. Zt. beurlaubt)

Beitrag von zeerookah »

Das stimmt...
Aber da würde ich mir überhaupt keinen Kopf drüben machen. Die Vorruhestandsregelung gibt es seit 1997...zwar immer mal mit einer Unterbrechung von 1-2 Jahren aber dann wurde sie doch wieder neu aufgelegt.
SimplyFred
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Re: Berechnung der ATZ-für Beamte (z. Zt. beurlaubt)

Beitrag von SimplyFred »

Vielen Dank zuerst mal für die vielen Infos!

Im Personal-Portal (Ausstieg/Ausstiegsmodelle/Altersteilzeit) gibt es die Möglichkeit, eine Versorgungsinformation zu beauftragen. Das hatte ich bisher noch nicht gesehen. Da würde das doch dann konkret gerechnet werden, was unterm Strich dabei rum kommt.

Und ja, ich weiß nat., dass die ATZ-Regelung 2020 ausläuft, denke aber schon, dass es wie fast jedes Mal, verlängert wird. Ist doch für den Konzern ne schöne Möglichkeit, Bea loszuwerden und sich gleichzeitig zu verjüngen :-)
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