Krankheit während UoB: Lohnfortzahlung

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derpostler
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Krankheit während UoB: Lohnfortzahlung

Beitrag von derpostler »

Guten Morgen zusammen.

Vielleicht kann mir einer diese Frage beantworten...das wäre super.

Wie verhält es sich mit Lohnfortzahlung im (länger als 6 wochen dauernden ) Krankheitsfall während man in Uob ist und zu einer Tochtergesellschaft verschoben wurde.

Dort hat man einen jährlich befristeten Arbeitsvertrag mit einem 1zu 1 umgesetzten Lohn wie man als Beamter hatte.Der Arbeitsvertrag ist jährlich befristet da auch die Beurlaubung als Beamter jedes Jahr aktiv selbst die Verlängerung beantragt werden muss.

Ich hatre mal vor Jahren einen Arbeitsunfall und war 3 Monate krank....damals hiess es ich falle (rein rechtlich) auf krankengeld aber dann greift die Beamtenfürsorge und ich bekomme weiter die normale Bea Besoldung und das wird von der Unfallkasse Post Telekom aufgefüllt.

Aber wie ist das wenn man nur normal krank ist über 6 wochen ? Krank oder Freizeitunfall...


Vielen Dank schonmal an alle die sich die Zeit nehmen das mal durchzulesen. :-)
derpostler
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Re: Krankheit während UoB: Lohnfortzahlung

Beitrag von derpostler »

Sicher ?

Denn damals sollte ich nur67% krankengeld bekommen und nur weil es ein Diendtunfall war wurde das von der Unfallkasse ent sprechend wieder aufgestockt.
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Cyber
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Re: Krankheit während UoB: Lohnfortzahlung

Beitrag von Cyber »

sorry - du meinst kein UOB (Urlaub ohne Bezüge) sondern ein insichBeurlaubung nehme ich mal an.
Und warum solltest du ins Krankengeld fallen können? Bist du in der gesetzlichen Krankenkasse?
Torquemada
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Re: Krankheit während UoB: Lohnfortzahlung

Beitrag von Torquemada »

Ich wundere mich, dass sich die "Insichbeurlaubten" so wenig um so etwas kümmern. Die Informationen wurden doch gegeben UND sind im Intranet abrufbar.
Das Gehalt wird ganz normal weitergezahlt, wie dibedupp oben ausführte.
derpostler
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Re: Krankheit während UoB: Lohnfortzahlung

Beitrag von derpostler »

nein...ich meine UOB...so steht es auf dem Gewährleistungsbescheid.

Zu der Zeit als das losging konnten nur Beamte die in eine höhere oder andere Tätigkeit beim Mutterunternehmen versetzt werden sollten in die "Inscichbeurlaubung "gehen...

...während Beamte die zu einer GMBH (Tochter) gehen sollten mussten UoB machen .

Deshalb frag ich ja...

wir sind immer noch bei der BeaKK müssen unsere Beihilfe aber über eine andere Versicherung beziehen da sie nicht mehr vom Dienstherrn abgewickelt wird .

Wenn alles so einfach wäre...ist es aber leider nicht. Daher hab ich Angst das die Herren uns mal wieder ins Knie....ihr wisst schon...
LaraT
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Re: Krankheit während UoB: Lohnfortzahlung

Beitrag von LaraT »

Das heißt in dem Fall weder UoB noch Insichbeurlaubung, sondern einfach nur Beurlaubung. Und zu Tochtergesellschaften beurlaubte Beamte bekommen im Krankheitsfall, da sie ja weiterhin weder sozialabgabepflichtig noch gesetzlich krankenversichert sind, ganz normal ihr Gehalt weiter auch über die 6 Wochen hinaus
Torbea65
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Re: Krankheit während UoB: Lohnfortzahlung

Beitrag von Torbea65 »

Ich habe als Beamter (UoB) einen Angestelltenvertrag, dort steht folgendes:
Bei einer Krankheit bis 6 Wochen wird das Gehalt weiter gezahlt.
Nach den 6 Wochen wird das Gehalt gezahlt, welches man als aktiver Beamter erhalten würde.
Torbea65
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Re: Krankheit während UoB: Lohnfortzahlung

Beitrag von Torbea65 »

dibedupp hat geschrieben: 20. Dez 2018, 18:20
Torbea65 hat geschrieben: 20. Dez 2018, 17:49 Ich habe als Beamter (UoB) einen Angestelltenvertrag, dort steht folgendes:
Bei einer Krankheit bis 6 Wochen wird das Gehalt weiter gezahlt.
Nach den 6 Wochen wird das Gehalt gezahlt, welches man als aktiver Beamter erhalten würde.
Bei welcher Firma?
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derpostler
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Re: Krankheit während UoB: Lohnfortzahlung

Beitrag von derpostler »

dibedupp hat geschrieben: 20. Dez 2018, 23:02 Muß wohl neu sein, denn solche Veträge sind mir zumindest nicht bekannt.
mein Vertrag datiert aus 2003....soweit so neu ;-)
Torbea65
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Re: Krankheit während UoB: Lohnfortzahlung

Beitrag von Torbea65 »

Der Vertrag ist aus 2012, also auch nicht mehr ganz neu.
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