Hinzuverdienst bei ER

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MailinY
Beiträge: 1
Registriert: 2. Okt 2018, 20:11
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Hinzuverdienst bei ER

Beitrag von MailinY »

Hallo zusammen,
weiß jemand, wie sich die Hinzuverdienstgrenze beim ER berechnen lässt? Mein Versorgungsanspruch liegt bei 48 %.
Postler63
Beiträge: 58
Registriert: 24. Apr 2017, 12:31
Behörde: Telekom

Re: Hinzuverdienst bei ER

Beitrag von Postler63 »

Hallo,
ausrechnen lässt sich die individuelle Hinzuverdienstgrenze schon, hierzu sollte jedoch der § 53 BeamtenVG genauestens gelesen (und verstanden, ist nicht ohne) werden, da es sich beim ER ja um einen vorzeitigen Ruhestand handelt und sich dadurch eine andere Hinzuverdienstgrenze ergibt wie beim regulären Ruhestand. Es gilt die gleiche Regelung wie béim vorzeitigen Ruhestand wegen DDU, jedoch liegt bei DDU die Hinzuverdienstgrenze höher, da die Pension um bis zu 10,8% gekürzt wird.
Am besten ist es jedoch, sich die Hinzuverdienstgrenze über die "Bundesanstalt für Post und Telekommunikation" ausrechnen zu lassen, dies dauert, je nach "Auftragslage" ca. 4 Wochen.
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