Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

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Froschlurchschlucker
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Anzugeben, dass man einen "Minijob" ausübt, wird doch nur derjenige als eines von mehreren Mitteln anwenden, der unbedingt wieder reaktiviert werden will. Ich kann mir keine Motivation vorstellen, aus der man ansonsten freiwillig solche Angaben macht. :lol:
Bei Kenntnis einer solchen Tätigkeit ist die Bundesanstalt doch geradezu gezwungen, Reaktivierungsuntersuchungen zu veranlassen. Wer einen Minijob ausübt, der kann stattdessen auch stundenweise Tätigkeiten bei den PNU ausüben.
Die Bundesanstalt reagiert übrigens auf jeden ihr zugehenden Hinweis, der auf eine Möglichkeit einer (begrenzten) Dienstfähigkeit hinweist. Dass muss sie (bzw. die betreffenden Sachbearbeiter) schon allein deshalb, um sich nicht angreifbar zu machen.
Die Sachbearbeiter bei der Bundesanstalt lassen sich auch gerne auf ein persönliches "Beratungs- und Informationsgespräch" ein. Dort wird man diese Sachverhalte gerne erläutern.
Torquemada
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von Torquemada »

Froschlurchschlucker hat geschrieben: 2. Aug 2017, 11:18
Bei Kenntnis einer solchen Tätigkeit ist die Bundesanstalt doch geradezu gezwungen, Reaktivierungsuntersuchungen zu veranlassen. Wer einen Minijob ausübt, der kann stattdessen auch stundenweise Tätigkeiten bei den PNU ausüben.

Das stimmt doch einfach nicht. Wer z.B. aus psychischen Gründen nicht mehr als Beamter des B-Dienstes arbeiten kann, kann im Minijob ein paar Waren im Supermarkt einräumen.
Es kommt auf die Art der Tätigkeit an, wobei ein ärztiches Attest natürlich optimal ist.
Wer bei jedem Brief von der Telekom schwere Rückfälle in seiner Erkrankung hat, kann sehr wohl einen Minijob machen.
Postler63
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von Postler63 »

Zum Thema "Angabe des Minijobs" gibt es nur soviel zu sagen, dass die Finanzämter Einnahmen aus Minijobs und auch aus Tätigkeiten auf Lohnsteuerkarte sowie Einnahmen (Gewinne) aus Gewerbebetriebe an BanstPT weitermelden. Damit wurde schon der eine oder andere Kollege überrascht, nicht wegen Reaktivierung, aber durch Ankündigung der Pensionskürzung aufgrund der Überschreitung seiner Hinzuverdienstgrenze.
Also vorsichtig sein mit "Nicht-Angabe" von Einkünften egal welcher Art.
Fragero
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von Fragero »

Das Anzeigen einer Nebentätigkeit an das Bundesamt ist doch in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben; ich gehe jedenfalls keiner Nebentätigkeit nach, welche nicht genehmigt wurde
Froschlurchschlucker
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Torquemada hat geschrieben: 2. Aug 2017, 11:42
Froschlurchschlucker hat geschrieben: 2. Aug 2017, 11:18
Bei Kenntnis einer solchen Tätigkeit ist die Bundesanstalt doch geradezu gezwungen, Reaktivierungsuntersuchungen zu veranlassen. Wer einen Minijob ausübt, der kann stattdessen auch stundenweise Tätigkeiten bei den PNU ausüben.
Das stimmt doch einfach nicht. Wer z.B. aus psychischen Gründen nicht mehr als Beamter des B-Dienstes arbeiten kann, kann im Minijob ein paar Waren im Supermarkt einräumen.
Es kommt auf die Art der Tätigkeit an, wobei ein ärztiches Attest natürlich optimal ist.
Wer bei jedem Brief von der Telekom schwere Rückfälle in seiner Erkrankung hat, kann sehr wohl einen Minijob machen.
Die von Dir aufgeworfene Frage ist doch gerade eine medizinische Frage, welche die Bundesanstalt garnicht beantworten kann, gar nicht beantworten darf (!), sondern nur ein medizinischer Gutachter. Wenn die Bundesanstalt also Hinweise erhält, dass jemand - wie auch immer - tätig ist (selbst wenn er nur "im Minijob ein paar Waren im Supermarkt einräumen" können will), dann ist Sie von Gesetzes wegen verpflichtet, feststellen zu lassen, ob der Beamte wieder dienstfähig oder teildienstfähig ist oder damit in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Sie muss zunächst davon ausgehen - so wie ich es oben beschrieben habe - dass der Beamte dienstfähig ist, denn jede andere Vermutung liegt ferner. Es ist der Bundesanstalt untersagt, selbst medizinische Mutmaßungen anzustellen. Darum muss der Sachbearbeiter die Untersuchung veranlassen.
Das ist auch der Grund, warum die Bundesanstalt so auffällig und mit Nachdruck Auskunft zu Nebentätigkeiten und anderen Tätigkeiten fordert. Darum bitte einfach dort anrufen, dann können wir uns die überflüssigen Diskussionen sparen.
Allein der medizinische Gutachter kann und darf feststellen, ob der Beamte zu irgendeinem Grad dienstfähig ist oder in absehbarer Zeit mit einer (Teil-)Dienstfähigkeit gerechnet werden kann. Nur der Gutachter kann entscheiden (ggf unter Mithilfe eines gutachterlich tätigen Psychiaters), ob der Beamte unter Psychosen leidet, wenn er mit der Telekom in Berührung kommt, wie es hier witzigerweise oft vermittelt wird. Der Beamte muss damit rechnen, gegebenenfalls auch unterwertig eingesetzt zu werden.
Torquemada
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von Torquemada »

Postler63
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von Postler63 »

Nur zur Info:
Der o.g. Link ist veraltet;
Anbei der aktuelle §53 BeamtVG - Stand Jan. 2017.

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 7), erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze. Satz 1 ist nicht auf Empfänger von Waisengeld anzuwenden.
(2) Als Höchstgrenze gelten
1.
für Ruhestandsbeamte und Witwen die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1,
2.
(weggefallen)
3.
für Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, oder nach § 52 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand getreten sind, bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird, 71,75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe von 71,75 vom Hundert des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 sowie eines Betrages von monatlich 525 Euro.
Torquemada
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von Torquemada »

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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von Fragero »

Interessant ist, das meine nun anstehende Untersuchung nicht mehr, wie ansonsten früher immer, von der BAD GmbH durchgeführt wird, sondern nunmehr von einem Betriebsarzt der Deutschen Post AG .....!
Torquemada
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von Torquemada »

Fragero hat geschrieben: 4. Aug 2017, 14:55 Interessant ist, das meine nun anstehende Untersuchung nicht mehr, wie ansonsten früher immer, von der BAD GmbH durchgeführt wird, sondern nunmehr von einem Betriebsarzt der Deutschen Post AG .....!
Der hat dann wenigstens Erfahrung mit in die Dienstunfähigkeit gemobbten Kräften des mittleren und gehobenen Dienstes: Briefkästen zählen, Scheren zählen.....und das immer ganz weit weg.....

Die Telekom freut sich als erfahrener Beamtenentsorgungsbetrieb sicherlich auf wieder voll dienstfähige Beamte für ihre Großraumcallcenter im Schichtdienst. Vor allem, wenn dieser Unfug von unqualifizierten Betriebsärzten der Deutschen Post AG verbockt wird, die sicherlich die "Besonderheiten der Telekom im internationalen Wettbewerb" nicht würdigen können....
frank63
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von frank63 »

Genau so isses. Da lob Ich mir doch mein fürstliches Schmerzensgeld, was mir im vorraus überwiesen wird. Und wenn man/frau nicht mehr weiterweiss hilft dir gewiss der Allgemeingott in Weiss. schönes WE
connigra
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von connigra »

Wenn ich den Beitrag von Torquemada lese stellen sich bei mir sämtliche Haare auf ???? Ich kann es ehrlich gesagt gar nicht glauben. Bei uns sind Leute in den Vorruhestand gegangen, die sind so was von gesund- da träumen manche nur davon. Alle verdienen dazu - und dies ist auch gestattet. Ein 450 € Job ist zudem noch lang nicht voll dienstfähig - kuriose Geschichte. Vielleicht haben die im Amt was vertauscht.
Torquemada
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von Torquemada »

connigra hat geschrieben: 7. Sep 2017, 18:55 Wenn ich den Beitrag von Torquemada lese stellen sich bei mir sämtliche Haare auf ???? Ich kann es ehrlich gesagt gar nicht glauben. Bei uns sind Leute in den Vorruhestand gegangen, die sind so was von gesund- da träumen manche nur davon. Alle verdienen dazu - und dies ist auch gestattet. Ein 450 € Job ist zudem noch lang nicht voll dienstfähig - kuriose Geschichte. Vielleicht haben die im Amt was vertauscht.
Meinst du meinen kleine satirische Bemerkung vom 4.8. ? Das war ein Beitrag in "Telekom-Sprech". Natürlich wird ein Postbetriebsarzt ohne jede Bereitstellung von Attesten auf volle Dienstfähigkeit erkennen müssen. Ist doch logisch.
connigra
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von connigra »

Hallo Dibedupp,
kein bestimmter Beitrag - sondern allgemein die Nachuntersuchung wegen einer Reaktivierung, die macht mich so fassungslos.
stimmt ich bin mit 30 in den Ruhestand abgeschoben worden. Ich konnte das damals gar nicht fassen - für mich war es unbegreiflich. Klar konnte ich nach zahlreichen Ops nicht mehr 8 Stunden täglich arbeiten. Naiv wie ich war, dachte ich, ich komme halt freiwillig, helfe in der Dienststelle mit und wenn die Schmerzen überhand nehmen, geh ich heim. Für mich war das ganz logisch - schließlich bekam ich ja auch die Mindestpension und wollte dafür auch was tun. Bis mir der Amtsarzt erklärte: ich käme günstiger wenn ich ganz daheim bliebe.....Damals dachte ich wie unverschämt, ich war doch eine gute und fleißige Mitarbeiterin. Erst später wurde mir bewusst, dass Telekom nur gesunde Leute will und der Staat ab dato für mich Geldmäßig zuständig war. 1991 musste man schon den Arm unterm Kopf tragen um pensioniert zu werden.
Was später abging, meine ganze alte Dienststelle wurde pensioniert, da es scheinbar alle auf den Nerven hatten - sorry, das kann ich nicht mehr nachvollziehen. Ich möchte da keinen Kollegen angreifen, sondern das System passt nicht mehr. Telekom baut Stellen auf Kosten der Steuerzahler ab - in meinen Augen eine riesen Schweinerei. Bekommt ein gesunder Mitarbeiter eines Pleitebetriebes Rente? Never!! Ich kann schon verstehen, wenn dem Normalbürger bei der Telekompraktik der Hut hoch geht. Ich bin ehrlich genug - ich hätte mich wahrscheinlich in die Reihen der psychisch kranken Kollegen vor 10-15 Jahren auch eingereiht, ehe ich irgendwo quer durch Deutschland verschoben werde. Jeder ist sich selbst der Nächste. Viele meiner Kollegen sind vor 10 bis 15 Jahren pensioniert worden (Bayern). Ich habe von keinem bisher gehört, dass er wegen einer Reaktivierung vorgeladen wurde und alle arbeiten sie nebenher. Viele weit mehr als die 450€.
Noch eine Frage: Wo ist der Unterschied ob ich vom Fernmeldeamt oder von der Telekom pensioniert wurde - ich habe bei meinen Kollegen keinen Unterschied bemerkt - oder sehe ich da was falsch?

viele Grüße
connigra
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?

Beitrag von connigra »

hallo nochmals,

mich würde jetzt aber interessieren was aus fragero und dem Termin beim Postarzt wurde?? Weiß das jemand?
Grüße
Antworten