Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

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ehemaliger User

Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von ehemaliger User »

Hat jemand Erfahrung, wie der Beitrag zur PBeaKK sich bei DDU mit Mindestversorgung gestaltet? Es gibt zwar auf der Homepage der Kasse extra eine Seite zu dem Thema, aber ich bin zu blöd, die Erklärung zu verstehen - sorry... :cry:

Unter welchen Voraussetzungen ist eigentlich ein Wechsel vom B- zum A-Mitglied möglich? Kann jemand was zu Vor-/Nachteilen sagen?
hudello
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von hudello »

yep, die Erklärung in Gesetzesdeutsch verstand ich auch nicht, hatte daher bei der PBeaKK angerufen ...

> Beiträge sind weiterhin altersabhängig,
siehe http://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/bei ... uktur.html zuzüglich Deiner Ergänzungen wie Aufbaustufe etc.

> keine Beitragsermässigung möglich, siehe http://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/bei ... ellen.html
kuck mal auf Deiner Bezügemitteilung, Deine Mindestversorgung liegt vermutlich 1 € oberhalb der Grenze zum ermäßigten Beitrag - laut der Dame bei der PBeaKK
sollen"die Beamten sollen aus "Gerechtigkeitsgründen gg. "normalen Arbeitnehmern" keinen Vorteil haben (meine freie Übersetzung)

> aber Du kannst einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung stellen, sobald Du Deinen Eigenanteil (als Chroniker 1%, sonst 2%) gelöhnt hast,
siehe http://www.pbeakk.de/service/download-c ... ulare.html

> Voraussetzungen für den Wechsel der Mitgliedergruppe: siehe http://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/mit ... uppen.html
von B1 nach A bei Ruhestandsbeamten oder ihren Hinterbliebenen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen

> Vor-/Nachteile:
bei B1: Vorteil >Anspruch auf privat-ärztliche Leistungen (z.B. freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, 2-Bett-Zimmer usw.)
Nachteil > selbst mit KV abrechnen, häufige Differenzen bei Selbsthalten, Nichterstattungen seitens KV usw.

bei A: Vorteil > Direktabrechnung mit KV, keine Selbsthalte etc.
Nachteil keine privatärztlichen Leistungen (es sei denn Du akzeptierst den hohen Selbstbehalt)
ehemaliger User

Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von ehemaliger User »

Hallo hudello,

danke für Deine schnelle Antwort!

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, liegt die Grenze, ab der die PBeaKK eine Beitrags-Ermäßigung gewähren würde, knapp über dem tatsächlichen Betrag der Mindestversorgung. Damit der ermäßigte Beitrag nicht genutzt werden kann. :shock:

:? Nun frage ich mich allerdings - da ja gerade das Typische an der Mindestversorgung ist, dass sie einen bestimmten Betrag nicht unterschreitet: für wen ist die Regelung mit der Beitragsermäßigung da? Sind überhaupt Fälle denkbar, in denen jemand die Voraussetzungen für den ermäßigten Beitrag erfüllen kann?

Weiß jemand, ob ein Wechsel in die A-Mitgliedschaft nur für den einfachen Dienst möglich ist - oder können auch Empfänger der Mindestversorgung aus anderen Laufbahnen "von B nach A wechseln"?
Drahtesel
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Drahtesel »

ehemaliger User hat geschrieben: 27. Jun 2017, 13:53 Weiß jemand, ob ein Wechsel in die A-Mitgliedschaft nur für den einfachen Dienst möglich ist - oder können auch Empfänger der Mindestversorgung aus anderen Laufbahnen "von B nach A wechseln"?

schaust du auf der Seite der PBeaKK unter Fragen & Antworten Thema Mitgliedschaft...

https://www.pbeakk.de/service/ihre-frag ... c198c54950
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
ehemaliger User

Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von ehemaliger User »

Drahtesel hat geschrieben: 30. Jun 2017, 16:40
schaust du auf der Seite der PBeaKK unter Fragen & Antworten Thema Mitgliedschaft...

https://www.pbeakk.de/service/ihre-frag ... c198c54950
Der Link funktionierte damals leider nicht (jetzt auch nicht. Kriege immer eine Fehlermeldung). Hab inzwischen schriftlich bei der Kasse angefragt. Lapidare Antwort ist, dass man den Wechsel von B nach A beantragen kann. Genauere Infos (z.B. unter welchen Voraussetzungen diesem Antrag statt gegeben wird) - Fehlanzeige... :(
Drahtesel
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Drahtesel »

Hallo ehemaliger User( :D , netter nickname),

jaa, ich habs gemerkt, die erzeugten Links gelten bei der PBeaKK wohl nur temporär... :(

Ich beschreibs daher mal so, schau auf der Seite der PbeaKK unter:
Service - Fragen & Antworten - unter Mitgliedschaft - *alle Fragen anzeigen* - dann der 1. Punkt:
Ich bin Mitglied der Gruppe B1 und möchte in die Mitgliedergruppe A wechseln, was ist zu tun?


Textzitat:
Wenn Sie Versorgungsempfänger (Ruhestandsbeamter, Witwe, Witwer, hinterbliebener eingetragener Lebenspartner oder Waise) sind und Ihre Versorgungsbezüge vorbehaltlich des Inkrafttretens der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ab dem 01.02.2017 niedriger sind als 2.365,47 EUR, können Sie den Wechsel in die Mitgliedergruppe A beantragen, sofern der zuständige Dienstherr den in den Sachleistungen der PBeaKK enthalten Beihilfeanteil erstattet. Dasselbe gilt, wenn Sie aufgrund Pflegebedürftigkeit stationär untergebracht sind. Bitte fügen Sie Ihrem formlosen Antrag entsprechende Nachweise bei. Eine Rückkehr in die Gruppe B1 ist einmal auf eigenen Antrag zulässig.
Zitatende

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Vor- und Nachteile für einen Wechsel gibt es, ich überlege auch schon länger, ob ich wechseln will...
  • du kannst die Leistungen der Grundversicherung A + B vergleichen unter Leistungen - Grundversicherung - Mitglieder A + B
  • ebenso die Beitragsübersicht unter Service - Downloadcenter - Beitragsübersicht
Für mich ist ein weiterer wichtiger Punkt, dass es bei der A-Version eine Krankenversicherungskarte gibt und das dann Ärzte und Apotheker (außer Zahnarzt) direkt mit der PbeaKK abrechnen. Denn man wird ja nicht jünger, und sich öfter in Abrechnungsprobleme zu vertiefen, macht keinen Spaß...



Hoffe, das hilft weiter, sonst schicke mir eine PN ...
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
ehemaliger User

Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von ehemaliger User »

@Drahtesel

Danke sehr für deine ausführliche Antwort. Beschäftige mich auch mit der Wechsel-Frage von B nach A. Bin nur noch genervt davon, dass seit Jahren so gut wie keine Rechnung mehr ohne Beanstandungen/Kürzungen durchgeht und jedesmal aufwendig widersprochen oder sogar prozessiert werden muss, um die banalsten Dinge erstattet zu bekommen. Das ständige Reklamieren bei den Ärzten ist oberpeinlich (und für die Docs in meinen Augen oft ´ne Zumutung). Aber bei den Beiträgen (die ja von günstig mittlerweile weit entfernt sind) die (oft beträchtliche) Differenz selber zu tragen, ist auf Dauer auch kein Plan...
Rechtlerin
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Rechtlerin »

Ich bin der Meinung, dass B noch immer die bessere Alternative ist...muss aber jeder für sich entscheiden...

Die Leistungen sind zwar nicht viel besser als bei einer guten Gesetzlichen - aber ich zahle z. B. niemals eine Rechnung von einem Arzt vorher, bevor ich die Abrechnung der KK bekommen habe. Und den Betrag ziehe ich in der Regel auch von der Arztrechnung ab...
Torquemada
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Torquemada »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 13:07 Ich bin der Meinung, dass B noch immer die bessere Alternative ist...muss aber jeder für sich entscheiden...

Die Leistungen sind zwar nicht viel besser als bei einer guten Gesetzlichen - aber ich zahle z. B. niemals eine Rechnung von einem Arzt vorher, bevor ich die Abrechnung der KK bekommen habe. Und den Betrag ziehe ich in der Regel auch von der Arztrechnung ab...
Ich kann mit meinen drei Kindern ein Lied davon singen. Kaum noch eine Abrechnung ohne Lücke bei der Erstattung.
ehemaliger User

Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von ehemaliger User »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 13:07 Und den Betrag ziehe ich in der Regel auch von der Arztrechnung ab...

Hmmm... Ich hab (glücklicherweise) oft Rechnungen über kleinere Beträge - und muss dann sehr lange "sammeln", denn soweit ich weiß, nimmt die PBEKK das Ganze erst ab 100€ entgegen? Wenn ich die Docs (die ihre Arbeit ja bereits gemacht haben) dann monatelang auf ihr Geld warten lasse, habe ich nicht bloß den Briefkasten voller Mahnungen. Meine Erfahrung ist mittlerweile, dass die Rechnungen oft korrekt sind, die Kasse sich aber trotzdem rauswindet. Das Gehampel möchte ich meinen Ärzten nicht zumuten... (und ich möchte auch nicht, dass die dann gegen mich prozessieren, um zu ihrem Geld zu kommen) oder sie um ihre berechtigte Bezahlung bringen, bloß weil meine Kasse nicht mehr ganz richtig tickt...

Meine Erfahrung ist: auf 1000 eingereichte Euro kommen 100€ bis 200€ Selbstbehalt.
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo ehemaliger User,
wenn Du nur so wenige Rechnung hast, und die dann nach Monaten noch nicht mal 100,- € erreichen, dann gehst Du wenig zum Arzt und kannst sicher gut mit A leben. Dann musst Du den Schritt dann einfach für Dich machen und abwarten, ob es dann in Ordnung ist. Erkundige Dich doch mal bei der PBeaKK, ob Du später wieder zu B wechseln kannst - nämlich dann, wenn deine Wahl dann doch nicht die Richtige war...

Die PBeaKK ist eine der schlechtesten Privatkassen, die von der Abrechnung her eher im Mittelfeld bei einem Vergleich mit den gesetzlichen KK liegt - das ist eine subjektiver Erfahrung von mir. Es wird immer wieder was abgezogen - aber bei nochmaliger Nachfrage auch wieder gezahlt...Oftmals kann man mit der Begründung des Abzugs dann auch den Arzt oder die Abrechnungsstelle informieren und dann erfolgt eine geänderte Rechnung...
Drahtesel
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Drahtesel »

ehemaliger User hat geschrieben: 21. Aug 2017, 13:26
Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 13:07 Und den Betrag ziehe ich in der Regel auch von der Arztrechnung ab...

Hmmm... Ich hab (glücklicherweise) oft Rechnungen über kleinere Beträge - und muss dann sehr lange "sammeln", denn soweit ich weiß, nimmt die PBEKK das Ganze erst ab 100€ entgegen? Wenn ich die Docs (die ihre Arbeit ja bereits gemacht haben) dann monatelang auf ihr Geld warten lasse, habe ich nicht bloß den Briefkasten voller Mahnungen. Meine Erfahrung ist mittlerweile, dass die Rechnungen oft korrekt sind, die Kasse sich aber trotzdem rauswindet. Das Gehampel möchte ich meinen Ärzten nicht zumuten... (und ich möchte auch nicht, dass die dann gegen mich prozessieren, um zu ihrem Geld zu kommen) oder sie um ihre berechtigte Bezahlung bringen, bloß weil meine Kasse nicht mehr ganz richtig tickt...

Meine Erfahrung ist: auf 1000 eingereichte Euro kommen 100€ bis 200€ Selbstbehalt.
Wenn ich Fehlbeträge, wie die Rechtlerin, einfach von den Rechnungen abziehen würde, hätte ich direkt Ärger mit den Ärzten.
Also nehme ich bei größeren Summen Kontakt auf und versuche solche Dinge zwischen PBeaKK und Arzt zu klären. Meistens gibt einer von den genannten nach - obwohl nie ein Fehler zugegeben wird - und zahlt über eine Nachberechnung oder die ärztliche Seite verzichtet großzügig......
Selbstbehalte bleiben trotzdem, wie bei ehemaliger User, denn wg. einem Einzelbetrag von unter 100 Euro habe ich persönlich auch keine Lust auf Verwaltungsgericht und beim Arzt steigt man auch dadurch nicht im .... Beliebtheitsranking....bei der Terminvergabe.....
Aber mich nervt das genauso wie euch und es läppert sich...

Achja, die PBeaKK B nimmt erst Anträge ab 200 Euro an!

Im Leistungsumfang habe ich nur 2 Unterschiede entdecken können:
die A zahlt keine Heilpraktiker und man ist eben kein "Privatpatient" mehr bei der Terminvergabe usw..
Alle vorhandenen Zusatz- und Tagegeldversicherungen kann man meines Wissens beibehalten und also auch im Bedarfsfall 1 oder 2-Bettzimmer im KH als Wahlleistung buchen, nur die Wahlleistung Chefarzt nicht - bzw. nur mit hohen Selbstkosten.
Ins ärzliche Budget fällt man auch als A-Mitglied nicht. Der Arzt braucht das also bei der Behandlung weiter nicht zu berücksichtigen.
Heilpraktiker nehme ich nicht in Anspruch - so sehe ich den einzigsten Vorteil bei der B-Versicherung in den teilweise kürzeren Fristen bei der ärztlichen Terminvergabe und eventuell Chefarztbehandlung im KH.....aber ob das letztere unbedingt ein Vorteil ist???
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
ehemaliger User

Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von ehemaliger User »

Stimmt, danke für den Hinweis - es sind sogar 200€. Es sei denn, ein Jahr ist fast rum und der Betrag ist nicht beisammen - dann muss man sich sputen, sonst definieren die das glatt als verjährt...
Siggi09
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Registriert: 29. Jun 2017, 16:56
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Siggi09 »

Meine Erfahrungen mit der PBeaKK sind ganz ähnlich. Richtig krass finde ich, ist, dass die PBeaKK nicht nachvollziehbare Gründe vorgibt, weshalb es keine Erstattung gibt, oder warum andere GOÄ/Z Positionen ersatzweise erstattet werden. Am Ende geht das soweit, dass sich die PBeaKK im Widerspruchsverfahren in Widersprüche verwickelt und wenn man dann um klare, nachvollziehbare Begründungen bittet, wird das komplett ignoriert und schlicht auf den Klageweg verwiesen. Wohl wissend, dass sich eine Klage rein wirtschaftlich kaum rechnet und ohne den richtigen Anwalt kaum zu gewinnen ist. Und selbst wenn man eine Rechtschutzversicherung mit Verwaltungsrechtsschutz hat, ist die Frage, wie lange die die Sache mitmacht, wenn man quasi gegen jeden zweiten Erstattungsantrag klagt. Und wer hat schon die Lust dazu?

Am besten man klärt die Sache zu Beginn mit seinem Arzt und verständigt sich mit dem darauf, dass er die Abrechnung der PBeaKK akzeptiert. Will er das nicht, sucht man sich einen anderen Arzt. Jedenfalls ist es auch für sein "Büro" müssig seitenweise Begründungen zu schreiben, die die PBeaKK nicht im Geringsten interessiert. So zum Beispiel Aktenzeichen von irgendwelchen Gerichtsurteilen oder Stellungnahmen / Auslegungen der Ärztekammern.
ehemaliger User

Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von ehemaliger User »

Die Beihilfe steht nach meinem Eindruck der PBeaKK in nichts nach, was Ignoranz und kryptische Begründungen betrifft. Ich hab mehrmals (und jeweils erfolgreich) gegen den Dienstherrn prozessiert (übrigens ohne Anwalt). Habe noch den Richter im Ohr, der sich das Ganze angesehen hatte und dem Vertreter des Dienstherrn sagte, er sei als Richter ja selbst auch Beamter und habe noch nie um eine Erstattung kämpfen müssen, und der Dienstherr würde sich ein echtes Armutszeugnis ausstellen... Aber was hilft´s. Die machen weiter wie bisher, weil die meisten Betroffenen dann doch den Widerspruch und erst recht die Klage scheuen und sich so vermutlich eine Menge einsparen lässt
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