Pensionsberechnung zur 55er-RegelungModerator: Moderatoren
Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungDann musst du wohl mal den letzten Schritt einleiten.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungUND WAS HAT DIE BAnstPT GESAGT? Bei mir hatten die im ERSTEN Versuch und NACH ZWEI Tagen alles was se brauchten. Und du fragst nicht?
Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungLieber Andy....hast du denn die letzten Antworten in diesem Thread NICHT gelesen?
Was sie gesagt haben ? ....ei NIX....Sie antworten ja nicht !!! Weder mir...noch Verdi...noch HR. nicht auf Mails...nicht aufs Kontaktformular. Du hattest wohl Glück...
Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungDU SOLLTEST ANRUFEN! WIE KANN JEMAND AN EINER TELEFONISCHEN HOTLINE NICHT ANTWORTEN ?!? Sie benötigen Unterstützung? Wir helfen Ihnen weiter Hotline für Versorgungsempfänger/innen der Deutsche Post AG, Deutsche Bank Privat- und Firmenkundenbank AG (ehemals Postbank AG) und BAnst PT Tel. 0711 88209966 Hotline für Versorgungsempfänger/innen der Deutsche Telekom AG Tel. 0800 1117542 https://www.banst-pt.de/versorgung/
Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungSo....es geht weiter.
Anrufen hatte ich mehrmals probiert....ewig in der Warteschleife gehangen....und rausgeflogen. Frustrierent ! ...eigentlich hatte ich schon aufgegeben....als jetzt im März nach 14 Monaten Wartezeit plötzlich ein Umschlag im Briefkasten lag mit den Berechnungen. Und einem Brief. ...durch die hohe Anzahl von Anfragen wegen des ER sind wir überlastet... ....ob es daran lag das ich Verdi eingeschaltet hab oder das mein Antrag irgendwann oben auf dem Stapel ankam weiss ich nicht....eigentlich sollte man meinen das man ja nun zufrieden sein kann endlich Antwort zu haben. Aber ehrlich....14 monate sind echt zu viel...vor allem weil man ja nicht mal wusste ob man überhaupt in der Warteschlange nach vorne wandert bzw überhaupt drin ist...
Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungDen Eingang des Antrags hätte das Telefongespräch geklärt. Ich hatte bei 2 Anrufen direkt jemand dran. Sobald die Personalnummer dort vorliegt, gibt's auch ne Auskunft zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer. Aber bei 14 Monaten sollten man wirklich jemanden dazu setzen. Da hast du schon recht.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungIch hab meinen Pensionsrechner etwas aufgehübscht und mit zusätzlichen Berechnungen versehen. Angaben ohne Gewähr.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungEine tolle Tabelle, aber für Frauen mit Erziehungszeiten nur eingeschränkt verwendbar.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungSeit wann ist dass den gleich? Und der Kindererziehungsergänzungszuschlag?
Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungDir ist schon klar, dass hier jemand für sich selbst eine Excel-Tabelle gestrickt hat, und diese freundlicher Weise zur Verfügung stellt, oder? Wenn Dir etwas fehlt, warum baust Du es nicht selbst ein und stellst es hier dann auch zum Download bereit? AndyO ist nicht DEIN Dienstleister.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungFür mich war die Tabelle von AndyO eine wertvolle Hilfe für die Entscheidung, in den ER zu gehen, dafür Danke schön. Ich bin männlich, habe Wehrdienst geleistet und auf die Erziehungszeiten zugunsten meiner Frau verzichtet. Alles prima.
Als ich aber jetzt versucht habe, die Pensionsansprüche meiner Frau zu überschlagen, sind wir kläglich gescheitert. Weil die Tabelle aus männlicher Sicht geschrieben wurde, s. Wehrdienst. Aber eben die Thematik Erziehungszeiten komplett ausklammert, die ja überwiegend Frauen betrifft. Wie übrigens die anderen Pensionsrechner auch. Und das Thema ist eben nicht analog zum Wehrdienst zu sehen, wie AndyO glaubt, weil der Wehrdienst i.d.R. als Dienstzeit zählt, für Erziehungszeiten aber bestimmte Beträge auf die Pension addiert werden. Und es eben noch weitere Punkte wie den Erziehungsergänzungszuschlag zu berücksichtigen gilt. Belange von Frauen werden allzu häufig unter den Tisch gekehrt, es wäre schön, wenn man auch die Besonderheiten von Beamtinnen berücksichtigt. Auf nicht mehr und nicht weniger wollte ich hinweisen.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung"Bestimmte Beträge"... Wenn ich so was schon lese... Dann gib mal den § an, wo die "bestimmten Beträge" stehen...
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung"Nunmehr sollen Beamten auch Kindererziehungszeiten für vor 1991 geborene Kinder gewährt und zwar im gleichen Umfang, wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung, auf deren Regelung in § 70 SGB VI verwiesen wird. 30 Monate „Dienstzeit“ wird als Kindererziehungszeit für jedes vor 1992 geborene Kind gewährt, für jeden Monat 0,0833 Entgeltpunkte, also maximal 2,5 EP und damit derzeit 75,08 € pro Kind (2,5 x 33,03)."
https://blog.otto-schmidt.de/famrb/2019 ... a-beamtvg/ Also dann zähle 75,08 Euro pro Kind dazu. Maximal 71,75%.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-RegelungSeine Kinder sind doch gar nicht vor 1992 geboren....
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