Vorladung Betriebsarzt; DDU Untersuchung; Welche medizinischen Unterlagen beibringen

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IreneR
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Vorladung Betriebsarzt; DDU Untersuchung; Welche medizinischen Unterlagen beibringen

Beitrag von IreneR »

Hallo,
ich soll bald zu einer sozialmedizinischen Untersuchung gemäß §48 BBG wg. DDU.
In dem Schreiben werde ich aufgefordert, alle relevanten medizinischen Unterlagen meines behandelnden Arztes beizubringen.
Was ist darunter zu verstehen?
Muss mein Arzt jetzt einen vollständigen Bericht fertigen?
Da ich mich in psychologischer Behandlung befinde, was soll da geliefert werden?
Ein Gutachten kostet ja Geld und da das nicht billig ist, wer zahlt das?

Zweite Frage wäre zum Thema An/Abreise.
Da das beauftragte BAD weiter weg liegt, bin ich länger unterwegs.
Ggf vielleicht sogar mit Übernachtung, da ich sonst nicht nach hause komme (Habe keinen Führerschein).
Wer zahlt das denn?
Ich hoffe ja nicht ich ??

Hat jemand Infos darüber?
Wäre nett
Danke
IreneR
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Re: Vorladung Betriebsarzt; DDU Untersuchung; Welche medizinischen Unterlagen beibringen

Beitrag von IreneR »

Hallo,
danke erst mal für die schnelle Antwort.
Ok, das mit den Unterlagen reicht erst mal. Attest mit Diagnose dürfte mein Arzt ja wohl so ausstellen. Ich frage nur deshalb so blöd, weil ich für eine Versicherung schon einmal Unterlagen abfordern musste und das hat jedesmal gekostet. Bereits für das Kopieren nahmen die Ärzte schon Geld ( und nicht nur die Kopierkosten :) ).

Die andere Frage bezog sich darauf, da ich ca. 3,5 Std Reisen muss und der Termin abends ist. In dem Anschreiben steht auch, das ggf. intensivere Untersuchungen möglich wären und deshalb Zeit mitgebracht werden sollte. Der BAD meinte das auch. Also nix mit nur einer Stunde (zumindest in der Theorie). Weiß nicht, was an mir alles untersucht werden soll. BAD versucht zu verschieben, schaun wir mal.

Das mit den Reisekosten stand natürlich nirgendswo...
Wie sieht es mit den ggf. aufkommenden Arztkosten für die Unterlagen aus? Zahlt das auch die Telekom? Oder PostBEaKK?

Irene
Torquemada
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Re: Vorladung Betriebsarzt; DDU Untersuchung; Welche medizinischen Unterlagen beibringen

Beitrag von Torquemada »

IreneR hat geschrieben: Das mit den Reisekosten stand natürlich nirgendswo...
Wie sieht es mit den ggf. aufkommenden Arztkosten für die Unterlagen aus? Zahlt das auch die Telekom? Oder PostBEaKK?
Das ist eben die typische Telekomart (kennen wir ja).

Es gilt ein einfaches Prinzip: wer bestellt, zahlt.
Es ist sehr wohl möglich, dass du z.B. zum BAD (machen die das denn überhaupt noch), ein einfaches, kurzes Attest vom Arzt mitnimmst und dann dem Arzt dort anbietest, er könne Unterlagen bei deinem Arzt anfordern. Du würdest eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben (die ohnhin nur zweck- und zeitbefristet ist).
Das bringt dem BAD einige Schreib- und Zusatzarbeit.

Klassisches Beispiel wäre eine Kurzbescheinigung von Psychiater:
"Frau Timoteha Telekomitis befindete sich seit XX bei mir in Behandlung. Ich gehe davon aus, dass sie beim Erfolg der Theraphie bis YY wieder dienstfähig ist."
IreneR
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Re: Vorladung Betriebsarzt; DDU Untersuchung; Welche medizinischen Unterlagen beibringen

Beitrag von IreneR »

Es gilt ein einfaches Prinzip: wer bestellt, zahlt.
Hmmh, das würde aber bedeuten, das ich die Rechnung meines Arztes begleichen muss, wenn er denn für ein Attest/Diagnose etwas nimmt.
Wie gesagt, ich habe in dem Fall der Versicherung für das bloße Kopieren der vorhandenen ärztlichen Unterlagen aus dem Computer bis zu 30 € gezahlt...
Eigentlich kann das ja nicht sein, das ich zahle für einen Arztbesuch initiiert durch Telekom.
Das wäre dann wohl so, oder?

Gegen die Auswahl des BAD kann man wohl auch nix machen, denke ich. Der BAD sagte zu mir, sie könnten nichts daran ändern. Das müsste durch Telekom geschehen.

LG
Irene
AndyO
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Re: Vorladung Betriebsarzt; DDU Untersuchung; Welche medizinischen Unterlagen beibringen

Beitrag von AndyO »

Nicht alle BAD schreiben Gutachten bzgl. der Diensttauglichkeit/Verwendungseinschränkungen. Hier taucht irgendwann ein Besuch beim Amtsarzt des regionalen Gesundheitsamtes auf. So wie ich das verstanden habe, wird der für die DDU Kraft seiner Funktion zwingend gebraucht. Bin dann mal gespannt, was du zu berichten weist, wer hier an deiner DDU am Ende beteiligt war. Ich gehe davon aus, dass du es nicht eilig hast. Insbesondere, da ja noch mal eine 55er Regelung bis Ende 2020 angekündigt ist, sofern deine Gesundheit Interpretationen zulässt.
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