DDU - Fragen zur Festsetzung der Versorgungsbezüge
Verfasst: 9. Dez 2016, 10:41
Hallo und guten Tag,
wegen vorliegender Dienstunfähigkeit wurde ich zum 01.11.2016 zur Ruhe gesetzt.
Nun habe ich die Festsetzung meiner Versorgungsbezüge bekommen und Fragen, die ich auch schon an die BAnst gerichtet habe...
Als Beamtin war ich über einige Jahre beurlaubt und habe entsprechend mehr Gehalt bekommen, als ich als aktive Beamtin bekommen hätte.
Meine Frage: Inwieweit wird das mehr an Gehalt für die Berechnung des Ruhegehaltes berücksichtigt.
Antwort der BAnst: Die Zeit meiner Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis ist ruhegehaltsfähig.
Dann habe ich einen GdB von 50%. Meine Frage war, ob das bei der Berechnung berücksichtigt wird. Antwort: Meine Schwerbehinderung hat keinen Einfluß auf die Höhe meines Ruhegehaltes. Die wäre erst ab einer Versetzung in den Ruhestand ab dem 60./63. Lebensjahr der Fall gewesen.
Ich habe mir schon einen Anwalt mit der Fachrichtung Beamtenrecht herausgesucht, einfach nur, um den Bescheid prüfen zu lassen. Aber evtl. könnt ihr mir ja auf Grund eurer Erfahrungen schon sagen, ob das so seine Richtigkeit hat.
Ich habe schon im Netz gesucht, aber nichts gefunden, was die Fragen zu dieser Konstellation beantworten würde.
Ich danke euch!
wegen vorliegender Dienstunfähigkeit wurde ich zum 01.11.2016 zur Ruhe gesetzt.
Nun habe ich die Festsetzung meiner Versorgungsbezüge bekommen und Fragen, die ich auch schon an die BAnst gerichtet habe...
Als Beamtin war ich über einige Jahre beurlaubt und habe entsprechend mehr Gehalt bekommen, als ich als aktive Beamtin bekommen hätte.
Meine Frage: Inwieweit wird das mehr an Gehalt für die Berechnung des Ruhegehaltes berücksichtigt.
Antwort der BAnst: Die Zeit meiner Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis ist ruhegehaltsfähig.
Dann habe ich einen GdB von 50%. Meine Frage war, ob das bei der Berechnung berücksichtigt wird. Antwort: Meine Schwerbehinderung hat keinen Einfluß auf die Höhe meines Ruhegehaltes. Die wäre erst ab einer Versetzung in den Ruhestand ab dem 60./63. Lebensjahr der Fall gewesen.
Ich habe mir schon einen Anwalt mit der Fachrichtung Beamtenrecht herausgesucht, einfach nur, um den Bescheid prüfen zu lassen. Aber evtl. könnt ihr mir ja auf Grund eurer Erfahrungen schon sagen, ob das so seine Richtigkeit hat.
Ich habe schon im Netz gesucht, aber nichts gefunden, was die Fragen zu dieser Konstellation beantworten würde.
Ich danke euch!