Beendung Insichbeurlaubung DTAG / TSG

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BtittaH
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Beendung Insichbeurlaubung DTAG / TSG

Beitrag von BtittaH »

Hallo zusammen,

ich höre seit ein paar Tage, dass im Konzern für gerade alles in die Richtung gestellt wird, bei Beamten die Insichbeurlaubung nicht zu verlängern, so dass ich in meine Beamtenverhältnis zurückfallen würde und dann entsprechend auf meinen Arbeitsplatz zugewiesen werde (Verkäufer im Telekom Shop). D.h. für mich ja die selbe Tätigkeit aber deutlich weniger Gehalt - und würde dann überhaupt das Prämienmodell auch für mich gelten? Kann das sein und ist das so einfach machbar? Der Zeitraum für die Insichbeurlaubung hat sich ja bereits deutlich verkürzt und mit der Digitalisierung und IP Umstellung werden ja in der Tat in Zukunft viele Arbeitsplätze wegfallen?! Wie ist denn euer Kenntnis dazu? Macht es ggf. Sinn sich jetzt noch über Interamt auf einen höheren Posten (bei mir von A7 auf A8) zu bewerben, die Wechselanreize mitzunehmen und dann auf eine Beförderung zu hoffen? Ich glaube bei der DTAG bekomme ich eh keine mehr in diesem Leben....

Vielen Dank!
vossloch
Beiträge: 100
Registriert: 10. Feb 2012, 10:36
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Re: Beendung Insichbeurlaubung DTAG / TSG

Beitrag von vossloch »

Hallo BtittaH,
vielleicht hilft dies weiter:


Neue Regeln zur Beurlaubung von Beamten ins Arbeitsverhältnis

Insich-/ Beurlaubungen von Beamten für eine Tätigkeit als Arbeitnehmer sind ein wichtiges Instrument für den flexiblen Personaleinsatz. Neue Regeln machen dieses HR-Produkt zukunftsfest.
1) Einheitliches Beurlaubungsintervall synchron zum Kalenderjahr
In den einzelnen Unternehmen gelten zurzeit ganz unterschiedliche Zeiträume für Insich-/ Beurlaubun-gen. Ein konzernweit einheitliches Intervall schafft hier Transparenz und gewährleistet die Gleichbehand-lung der Betroffenen: Insich-/ Beurlaubungen im inländischen Konzern werden ab sofort für einen Zeitraum von jeweils 12 Monaten synchron zum Kalenderjahr neu bewilligt oder verlängert. Bei Insich-/ Beurlaubungen, die nach dem 31.08. eines Jahres neu bewilligt oder verlängert werden, erstreckt sich der Insich-/ Beurlaubungszeitraum ausnahmsweise bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres. Bei Organisiationsveränderungen mit konkret absehbarem Arbeitsplatzwegfall wird der Insich-/ Be-urlaubungszeitraum ausnahmsweise bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Arbeitsplatzwegfalls verkürzt.

2) Digitalisierung des Insich-/ Beurlaubungsprozesses
Der Prozess zur Verlängerung auslaufender Insich-/ Beurlaubungen wird Ende September 2016 auf ei-nen digitalisierten Workflow umgestellt. Ausführliche Kommunikation zu diesem Thema an alle Beteilig-ten folgt im August 2016.

3) Standardisierung des Insich-/ Beurlaubungsprozesses
Insichbeurlaubungen in der Deutschen Telekom AG werden künftig nicht mehr für einen konkreten Ar-beitsplatz sondern wie bei Beteiligungsunternehmen pauschal für eine Tätigkeit in der Deutschen Tele-kom AG ausgesprochen. Auch der Arbeitsvertrag bei Insichbeurlaubungen wird dem Standard für beur-laubte Beamte in den Beteiligungsunternehmen angepasst. Die Umstellung erfolgt, sobald der Produkti-onsprozess angepasst ist. Die Standardisierung beseitigt Komplexität im HR-Produktportfolio.

4) Neujustierung der Insich-/ Beurlaubungsgründe
Insich-/ Beurlaubungen sind ein sinnvolles Instrument, um aus dem Beamtenrecht resultierende Einsatz-hemmnisse zu vermeiden.Bereits bestehende Insich-/ Beurlaubungen werden fortgeführt (nach Fristablauf auch verlängert), solan-ge der Arbeitsplatz des insich-/ beurlaubten Beamten im Einsatzunternehmen besteht oder ihm dort ein anderer geeigneter Arbeitsplatz übertragen werden kann.Neue Insich-/ Beurlaubungen dürfen für amtsgemäße Tätigkeiten grundsätzlich nicht mehr angeboten werden. Hier erfolgt der Einsatz im aktiven Beamtenverhältnis. Für Einsätze in nicht amtsgemäßen Tätigkeiten können weiterhin auch neue Insich-/ Beurlaubungsange-bote unterbreitet werden.
BtittaH
Beiträge: 5
Registriert: 20. Aug 2016, 11:27
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Re: Beendung Insichbeurlaubung DTAG / TSG

Beitrag von BtittaH »

Vielen Dank für deine ausführliche Schilderung der Möglichkeiten / Veränderungen.

Dieses geht dann wohl aber genau in meine befürchtetet Richtung. Noch dieses Jahr wird der Zeitraum der Insichbeurlaubung konzernweit auf 1 Jahr verkürzt - schon jetzt mit dem Hinweis, dass es Ausnahmen bei Organisationsveränderungen gibt. Das bedeutet doch spätestens Anfang 2019 (nach der Umstellung auf IP) werden die meisten Insichbeurlaubungen nicht mehr verlängert, da es schlicht nicht mehr genug Arbeit geben wird - die Digitalisierung erledigt den Rest....
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