Ruhestand für Beamte ab 2017

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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aquaplex
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von aquaplex »

Bei der Deutschen Post wird es aus Kostengründen keinen engagierten Ruhestand geben. Info kam heute über die Niederlassungsleitung.
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

@Yoginni
Es sind doch vor ein paar Jahren bei der Telekom alle auf eine elektronische Personalakte umgestellt worden. Wenn du nicht im Dienst bist hast du auch keinen Zugriff drauf. Aber HR hat doch eine Hotline. Halte deine Daten bereit und laß die doch mal reinschauen und dir gegebenenfalls die Berechnungen noch mal nach Hause schicken.
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Bei diesem beruflichen Werdegang des Interviewten bekommen einige Kollegen das Ko......
Und bei der Telekom Deutschland GmbH wieder mal eitler Sonnenschein und nur zufriedene Beschäftigte....
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Yogini hat geschrieben: 8. Jul 2017, 22:56 Da stellen sich mir manche Fragen: einen Beamten in Ruhestand zu versetzen kostet Geld und das bezahlt doch der Bund, eigentlich alle Steuerzahler?! Oder liege ich da falsch?! LG
Kommt darauf an.
Wenn die Telekom die Beamten in den Vorruhestand gehen lässt, zahlt die DTAG sämtliche Kosten, so wie vorher gesetzlich festgelegt wurde. Ab dem "normalen" Pensionsalter zahlt der Bund praktisch weiter (auch ersichtlich im Gesetz, die Tabellen zeigen genau, wie lange T noch zahlen muss).
Anders sieht es mit DDU aus. Dann ist, platt ausgedrückt, die Telekom den Beamten schlagartig los.
Jetzt frag ich mich, was dem Magenta T wohl lieber ist :D

Zum Thema Überhang: natürlich sind die Mitarbeiter in Beschäftigung und es gibt daher keinen "Überhang", solange keine großen Restrukturierungsmaßnahmen kommen. Allerdings wird, gerade in den IT-Bereichen, immer mehr Arbeit ins Ausland verlegt (Polen, Slowakei, Indien usw.). D.h. ein Mitarbeiter hier geht und im Ausland kommt einer dazu. Kein Überhang, nicht weniger People, aber günstiger. An jeder Ecke hört man laufend, dass die Kollegen neue Kollegen aufschlauen müssen, allerdings in Englisch, da die neuen Kollegen im Ausland sitzen.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Yogini hat geschrieben: 8. Jul 2017, 22:56 Alles um sie loszuwerden?! Da stellen sich mir manche Fragen: einen Beamten in Ruhestand zu versetzen kostet Geld und das bezahlt doch der Bund, eigentlich alle Steuerzahler?! Oder liege ich da falsch?! LG
Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere

http://www.gesetze-im-internet.de/bedbp ... nlage.html

müssen die PNU über einen gewissen Zeitraum die "Kosten" für den Vorruhestand übernehmen. Ergo zahlen das die Kunden und Eigentümer. Ob das wirtschaftlich nun so schlau ist, ist eine andere Frage. Wenn man sich vielleicht einmal von der einen oder anderen Gesellschaft ganz trennen und diese veräußern will, wird man dies mit Beamten nur sehr schlecht machen können und wenn die alle noch bis 67 an Bord bleiben, ist das ein langer Zeitraum. Ich schätze, dass es mit der gegenwärtigen Strategie noch bis 2026 oder so dauern wird, bis man "beamtenfrei" sein kann. Besser als 2038. Außerdem sind die Pensionsrückstellungen für Vorruheständler deutlich geringer, als wenn alle Beamten später mit 67 in Pension gehen. Die Beamten zahlen das ja auch mit Gehalts- und Pensionseinbußen mit. Hast Du mal ausgerechnet, auf welche Summe Du verzichtest? Dafür kannst Du einen AN schon fast bezahlen, nur den wirst Du bequem wieder los, wenn die Arbeit mal knapp wird.

Es dürfte auch noch eine Rolle spielen, was an Aufwand getrieben werden muss, z.B. seitens HR etc. um das Thema Beamte überhaupt zu managen. Ich kann mir vorstellen, dass mit den Beamten auch dazu ein gewisser Kostenblock entfällt.

Soweit meine Spekulationen dazu.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 9. Jul 2017, 10:31 müssen die PNU über einen gewissen Zeitraum die "Kosten" für den Vorruhestand übernehmen. Ergo zahlen das die Kunden und Eigentümer. Ob das wirtschaftlich nun so schlau ist, ist eine andere Frage.
Besser 2/3 Personalkosten als 3/3. Analog Beschäftigungsbündnis/34h Woche. Und ob und wie die Arbeit erledigt wird interessiert seit 1996 doch ohnehin keinen mehr.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Yogini hat geschrieben: 9. Jul 2017, 19:04 mit der Tabelle kann ich rein gar nichts anfangen.

Man muss dazu den §4 lesen. Es ist nicht ganz leicht zu verstehen, ich verstehe es so, dass die PNU je nach Alter noch X Jahre die Kosten tragen müssen. Für uns ist es eigentlich auch egal

Mit einer groben Schätzung was ich noch kosten würde wenn ich bis zum erreichen der Altersgrenze im Dienst wäre komme ich auf ca. 257.000€ (netto) Brutto wären es ca. 368.000€

Der Betrag im Vorruhestand dürfte deutlich darunter bleiben, und für die Zeit nach dem 67. Gebursttag gibt es weiterhin weniger Pension. Auch das entlastet die Kassen ...

Die Berechnung als verheiratet ergab, dass ich bei DDU einen Bruttobetrag in Höhe von 1848,95€ monatlich bekäme. Wenn ich bis zum erreichen der Altersgrenze arbeite bekäme ich 1727,41 € Brutto....Seltsam oder?! Wieso bekäme ich mehr wenn ich schon ausgeschieden wäre als in 2028 wenn ich die Altersgrenze erreicht hätte?

Auf Seite 21/22 dieses Threads findest Du Hinweise, wie Du die Rechnung ziemlich gut selbst vornehmen kannst, wenn Du deine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten kennst und die dürften bei der ersten Berechnung schon dabei gewesen sein. Im Fazit kann man feststellen, dass die Bezüge mit DDU und Vorruhestand recht ähnlich sind. Im Alter von 57/58 nahezu gleich. Mit erreichen der Altergrenze müsste der Betrag selbstverständlich höher sein, schon weil kein Abzug vorgenommen wird. Allerdings ist beim Höchstsatz natürlich Schluss. Vielleicht hat man beim Bruttobetrag DDU vergessen die 10,8% abzuziehen?

Desweiteren habe ich eine Frage DDU= Dauerhafte Dientunfähigkeit?

Genau!

Wenn der BAD in seinem Gutachten dokumentiert hat, dass man unter bestimmten Bedingungen diensttauglich ist kann sich gegebenenfalls der Dienstherr über diese Empfehlungen hinwegsetzten und einen als DDU einstufen und in VR schicken?
Keine Ahnung! Logisch wäre, dass der Dienstherr die Bedingungen herstellen müsste, aber wenn er Dich loswerden will, wird er das vielleicht nicht machen und die unausweichliche Folge wäre meines Erachtens dann, dass Du per DDU ausscheidest. Aber auch hier muss ich wieder erwähnen, dass das alles nur meine unmaßgebliche Einschätzung ist.
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

@Yogini
Info: Wenn du verheiratet warst und eventuell einen Versorgungsausgleich zahlen mußt, so geschieht dies sofort wenn du in Vorruhestand oder DDU gehst.
yludwig
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von yludwig »

@Yogini
Aber mir wurde zusätzlich erklärt, dass man falls man Rentenpunkte des geschiedenen Partners gegengerechnet bekommen würde dies dann auch beatragen kann.

Ich versuche es besser mit einem Beispiel.

Nehmen wir an Du müsstest aktuell 300€ Versorgungsausgleich leisten, würdest aber im Gegenzug 5 Rentenpunkte erwerben. Ein Rentenpunkt sind aktuell etwas über dreißig Euro. Somit müsstest Du 300€ geben und 150€ bekommen. Da du mit Mitte 50 aber keinen Anspruch auf diese Rentenpunkte hättest (seltener Zustand, aber zu jung 😃) dürftest Du sofort 300€ abgeben obwohl Du nix bekommst. Das wäre eine Ungleichbehandlung. Daher gab man mir den Tipp, direkt während des Zurruhesetzungsprozesses zu beantragen, dass eine fiktive Gegengerechnet stattfinden soll.

Dies nur als Tipp, falls es Dich betrifft.
Manitu
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Manitu »

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt zum Zeitpunkt der Scheidung und die Höhe müsste auch im Urteil stehen. Alles was danach kommt, zählt dann nicht mehr.
Wenn man viel zu bezahlen hat, "fährt" man besser mit Altersteilzeit. Bei Vorruhestand wird der Versorgungsausgleich sofort abgezogen, bei Altersteilzeit jedoch erst mit Erreichen der passiven Phase, glaube ich Mal gehört zu haben.
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo,

hier mal eine Frage wegen der Zurruhesetzung (DDU) und der fiktiven Gegenrechnung des Versorgungsausgleich mit Rente...

Als mal ein Bespiel:
Wenn man(n) oder frau mit einem Alter von 54 bei der DDU jetzt einen Versorgungsausgleich von 100,- € sich hat anrechnen lassen müssen und einen Rentenanspruch von aktuell 150,- € hätte, erfolgt dann einen Gegenrechnung ???

Dann noch der Zusatz, dass einmal ein Rentenanspruch vorhanden ist, weil man von den letzten 5 Jahren jetzt drei Jahre rentenpflichtig war und einen grundsätzlichen Anspruch hätte und dann ohne den grundsätzlichen Anspruch...

Kann es sein, dass der Versorgungsausgleich nicht gekürzt wird oder vermindert gekürzt wird ?

Vielen Dank vorab für die hilfreiche Unterstützung
Senior55
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Senior55 »

Hallo,

hat jemand Informationen darüber, ob es im Zusammenhang mit der neuen Vorruhestandsregelung, die Einführung einer "Höchstaltersgrenze" vorgesehen ist?
Auf der VISAP-Seite gibt es zu diesem Thema den Hinweis, das es noch eine interner Prüfung geben wird, ob eine Grenze eingeführt wird.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Z.Zt. werden die Ausführungsbestimmungen ausgekaspert.
Es wird auch festgelegt ob es eine Höchstaltersgrenze für das Engagement gibt. DPVKOM hat ja im Vorfeld schon eine Grenze von 60 gefordert.
Und es wird auch eine Höchstaltersgrenze für den Vorruhestand überprüft!
Die Telekom prüft, bis zu welchem Alter des Beamten es für sie wirtschaftlich ist, ihn in den Vorruhestand zu schicken, wegen des Zahlungen an die BAnst!!
Senior55
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Senior55 »

Vielen Dank Telekommi!

Dann werde ich vermutlich nur zwischen "ATZ" und "Altersfluktuation" auswählen können.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Yogini,
wie meinste das?
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