Ruhestand für Beamte ab 2017

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BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Hallo,

also ich weiß jetzt nicht was hieran so umständlich ist. Wer lesen kann ist ja bekanntlich im Vorteil:
Der § 92 Abs. 1 Nr. 1 a) BBG sollte ja klar sein:
wer mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen oder pflegen oder
Der § 92 Abs. 1 Nr. 1 b) BBG besagt folgendes:
Eine sonstige Angehörige oder einen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, die oder der pflegebedürftig ist nach einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung oder nach einem ärztlichen Gutachten oder an einer Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leidet...

Wir nehmen mal bei der Nr. 1 b) konkret Stellung und erläutern was unklar ist:
- wer ist ein pflegender Angehörige = § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz
- Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK der Krankenversicherung = der MDK entscheidet über den jeweiligen Pflegegrad innerhalbe einer Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß der Vorgaben des SGB XI. An diese Entscheidung ist die jeweiligen Pflegekasse gebunden. Eine Bescheinigung der Pflegebedürftigkeit kann von der Pflegekasse und/oder von dem MDK erstellt werden.
- gleiches gilt für die Bescheinigung der privaten Pflegeversicherung und einem ärztlichen Gutachten
- Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 = Bei einem nähen Angehörigen besteht der Ausschluss einer Heilung und die Lebenserwartung ist auf Wochen oder Monate begrenzt

Die Fragen was genau in einem Gutachten stehen muss ergeben sich für mich überhaupt nicht. Es muss einfach die Pflegebedürftigkeit vom MDK attestiert werden und der nahe Angehörige muss in einen Pflegegrad eingestuft worden sein. Da ist es auch unerheblich, was das jetzt in dem Gutachten vom MDK steht. Wobei es hier auch keine Verhandlungen oder Einwirkungen wie bei einem Gutachten bei einem normalen Arzt. Wer schon mal eine Begutachten vom MDK mitbekommen hat, weiß auch wovon hier geredet wird...

Diejenigen, die heute eine Person pflegen, wissen auch wovon hier geschrieben wird. Diejenigen die meinen, in die neue 55-er-Regelung zu kommen ohne die Sozialstunden bzw. ohne den Bundesfreiwilligendienst und mal eben so vorgeben eine Person zu pflegen, sind hier an der falschen Stelle. In dem Gutachten steht dann auch explizit, ob und wer die Pflegeperson ist und wie viele Stunden von der Pflegeperson aufgewendet werden.
Es reicht auch nicht aus einfach mal zu sagen, ich betreue oder pflege eine Person. Der MDK stellt die Pflegebedürftigkeit fest und schreibt auch in dem Gutachten, wer die Pflegeperson/en sind. Dieser Nachweis ist zu erbringen und nichts anderes zählt!!!
Es bringt hier auch nichts, dass auf andere User in der Vergangenheit verwiesen wird. Es steht alles in den Gesetzen - man muss es nicht nur lesen sondern auch verstehen. Ich gebe ja zu, dass die Gesetzestexte hin und wieder mal etwas schwerfällig sind. Aber in diesem Fall muss ich leider sagen, dass die Vorgaben eindeutig sind und auch nicht so schwer zu verstehen sind.

Ich glaube aber auch, dass sie viele hier in die neue 55-er-Regelung wiederfinden wollen mit der Maßgabe, dass mal die Oma betreut wird. Und dieses Klientel meint dann auch, eine Pflege ist mal am Wochenende ein wenig einkaufen gehen - das ist eben nicht der Fall.
Auch lese ich aus den bisherigen Anfragen, dass viele zwar Kinder haben, diese aber eben über 18 sind - und eben jetzt nur noch über den Umweg Sozialstunden/Bundesfreiwilligendienst in den Vorruhestand gehen können. Dann muss man aber auch mal ehrlich sagen, wenn ich die neue 55-er-Regelung will und keine Abzüge möchte, dann muss ich halt die 1000 Sozialstunden oder den Bundesfreiwilligendienst in Kauf nehmen und nicht nach irgendwelchen Schlupflöchern suchen um doch noch irgendwas zu finden, um nicht diesen Aufwand betreiben zu müssen.

Wer den § 92 Abs. 1 Nr. 1 b richtig liest und sich sogar mal die Kommentare zu diesem Gesetz ansieht wird sehen, dass diese Vorgaben eindeutig geregelt sind und nicht umgangen werden können !!!

Es tut mir ja leid, dass ich hier nichts anderes schreiben kann. Aber ich finde auch, dass wenn kein Angehöriger gepflegt wird und kein Kind da ist bzw. die Kinder über 18 Jahre sind, man auch so ehrlich sein soll, dass dann halt nur die neue 55-er-Regelung mit den 1000 Sozialstunden oder dem Bundesfreiwilligendienst durchgeführt werden kann, ohne die Abzüge in Kauf zu nehmen.
Und nicht nach dem Motte, "...ich mach die Welt so wie sie mir gefällt..."

Auch wenn die Wahrheit manchmal ein wenig unbequem ist und auch wenn hier jetzt wieder einige ein paar Hasskommentare loswerden, die Situation und die Vorgaben sind so wie sie jetzt sind und werden erst einmal nicht geändert - Punkt.
Zuletzt geändert von BilanzFuzzi am 6. Okt 2017, 18:01, insgesamt 1-mal geändert.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 6. Okt 2017, 17:48 Wir nehmen mal bei der Nr. 1 b) konkret Stellung und erläutern was unklar ist:"
Ist das jetzt ein Fall von Pluralis Majestatis oder haben wirs in deinem Fall mit multiplen Persönlichkeiten zu tun?
BilanzFuzzi hat geschrieben: 6. Okt 2017, 17:48 Es bringt hier auch nichts, dass auf andere User in der Vergangenheit verwiesen wird.
Dir vielleicht nicht. Manch anderm hilfts vielleicht dabei deine Beiträge einzuordnen.

Vermisse übrigens immer noch deine Erklärung was denn nun BuFDi oder 1000 Sozialstunden mit DDU zu tun haben. Ein Irrtum kann diese Äußerung nicht sein. Sowas passiert dir schließlich nicht bzw hättest du es sicher läääängst eingeräumt. Oder hab ich die Richtigstellung in der Fülle deiner Texte bloß überlesen?
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Hallo Metro,

ich habe hier mal versucht zu erklären, auf welcher Grundlage Du (oder natürlich auch Andere) die 1000 Sozialstunden bzw. den Bundesfreiwilligendienst "umgehen" können. Einmal ist das der Fall, wenn Du Kinder unter 18 hast und einmal ist es der Fall, wenn Du pflegende Angehörige hast.
Im Gegensatz zu Dir und zu einigen anderen, gehe ich die gesetzlichen Vorgaben Punkt für Punkt durch. Beginnend mit dem "Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur..." - hier der § 4 Abs. 1 Nr. 4 c, welcher auf die familienbedingte Beurlaubung nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG bezieht.

Im Gegensatz zu Dir mache ich mir Gedanken und versuche wenigsten sie gesetzlichen Vorgaben zu verstehen. Das geht aber nur, wenn man sich mal hinsetzt und Punkt für Punkte die Vorgaben "abarbeitet" und auch nachvollziehen kann.
Leider weiß ich nicht, aus welchem Grunde Du hier sowas wie "Pluralis Majestatis oder haben wirs in deinem Fall mit multiplen Persönlichkeiten" schreibst, denn das tut nichts zur Sache. Ich glaube ich habe jetzt heute bereits an einem Tag das Wesentliche und Wichtige geschrieben und das sollte eigentlich für 99 % der Betroffenen hier ausreichen. Wer dann aber immer noch nicht weiß worum es geht, dem wird hier in dem Forum nicht geholfen, der sollte sich vielleicht an die Gewerkschaft, den Betriebsrat oder besser noch an einen Rechtsanwalt wenden.
Wenn ich nämlich sehe, was hier auf fast 40 Seiten geschrieben wird und dann bei einer Antwort immer noch kommt, "...ja was muss denn in einem solchen Gutachten stehen...", dann weiß ich sofort, dass es eigentlich nicht um die tatsächliche Pflege eines nahen Angehörigen geht sondern dass hier eine pflegebedürftiges Person "vorgeschoben" werden soll...

Und bevor Du anfängst zu weinen, die DDU hat nichts mit der 55-er-Regelung zu tun.
Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass viele jetzt mal einen Pflegeperson vorschieben wollen, um die 1000 Sozialstunden oder den Bundesfreiwilligendienst nicht ableisten zu wollen. Nach dem Motte, lass die anderen Blöden sich doch sozial engagieren...!
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Nochmals Hallo,

kann denn mal hier einer jetzt konkrete Fragen stellen, was jetzt noch unklar ist an der neuen 55-er-Regelung.
Vielleicht kommen wir dann mal einen Schritt weiter - es ist nämlich überhaupt nicht hilfreich hier irgendwelche Text zu zitieren und dann irgendwas belangloses zu schreiben oder darauf hinzuweisen, dass es eine Hilfe darstellt und dann man so die Text einordnen kann.

Bitte stellt daher konkrete Fragen, am besten auch noch von den eigenen Unklarheiten und nicht von einem fiktiven Beamten oder vom Freund des Freundes der Freundin - das bringt nämlich auch nichts und hilft hier keinem weiter.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 6. Okt 2017, 18:36 ich habe hier mal versucht zu erklären, auf welcher Grundlage Du (oder natürlich auch Andere) die 1000 Sozialstunden bzw. den Bundesfreiwilligendienst "umgehen" können. Einmal ist das der Fall, wenn Du Kinder unter 18 hast und einmal ist es der Fall, wenn Du pflegende Angehörige hast.
Prima. Wusste noch gar nicht dass die auch zählen, hab jede Menge "pflegende Angehörige".
BilanzFuzzi hat geschrieben: 6. Okt 2017, 18:36 kann denn mal hier einer jetzt konkrete Fragen stellen, was jetzt noch unklar ist an der neuen 55-er-Regelung.
Vielleicht kommen wir dann mal einen Schritt weiter - es ist nämlich überhaupt nicht hilfreich hier irgendwelche Text zu zitieren und dann irgendwas belangloses zu schreiben oder darauf hinzuweisen, dass es eine Hilfe darstellt und dann man so die Text einordnen kann.

Bitte stellt daher konkrete Fragen, am besten auch noch von den eigenen Unklarheiten und nicht von einem fiktiven Beamten oder vom Freund des Freundes der Freundin - das bringt nämlich auch nichts und hilft hier keinem weiter.
Komisch - wir sind hier ganz gut vorangekommen und der Austausch war informativ und verständlich, ist jedenfalls mein Eindruck. Bis du aufgetaucht bist, nur um in deinem Übereifer DDU und 55er Regelung zu verwechseln (Ausrufezeichen) und abstruse und haltlose Anschuldigungen gegen andere zu erheben. Wen du mit deinen Unterstellungen hier treffen willst oder was das Getue überhaupt soll, kapier ich nicht. Musst du hier irgendwem was beweisen? Was denn? Vielleicht wie klug du bist? Du, die einzige die hier lesen kann und damit klar im Vorteil ist - aber den Unterschied zwischen DDU und 55er Regelung nicht kennt? Wow. Jetzt sind bestimmt alle schwer beeindruckt. Sicher kommen demnächst die andern "Identitäten" von diesem mysteriösen "Wir" von dem du ja selbst berichtet hast - und weisen uns wieder mal zurecht und klären uns auf, wie wertvoll und durchdacht doch die Beiträge vom User Bilanzfuzzy sind und dass wir doch alle bloß unwürdig sind das zu verstehen?
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Hallo Metro,

Ok...ich habe pflegende Angehörige geschrieben, ich meinte damit, dass Angehörige gepflegt werden...

Von Dir ist bis zum heutigen Tag kein vernünftiger Kommentar gekommen geschweige hast du irgendwas hier geleistet oder beigetragen, was den Leuten hier hilft. Das zeigen mir alleine schon deine heutigen Kommentare - insbesondere der letzte Kommentar.
Für Dich dann nochmals zum Mitschreiben:
- welches Problem hast Du und welche Frage/n resultieren daraus ?

Es wäre für alle anderen (aber auch für Dich) hilfreich, wenn Du mal konkret deine Unklarheiten nennen würdest. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Spekulationen zu Beweggründen des Metro gelöscht. Bitte solche Spekulationen ohne Hintergrundwissen unterlassen. Danke.
MOD


Nochmals wie in den letzten Beiträgen von mir:
- Wo ist dein konkretes Problem und welche Fragen hast Du in Bezug auf die neue 55-er-Regelung ?
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 6. Okt 2017, 19:15 welche Fragen hast Du in Bezug auf die neue 55-er-Regelung ?
Siehe oben.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

@Bilanzfuzzy: Guckst du hier:
Thomas123 hat geschrieben: 6. Okt 2017, 10:36 Könnte vielleicht jemand mit Zugang zum YAM die Info's ziehen und hier zur Verfügung stellen.
Ist zwar kein Fragezeichen dran. Ist aber trotzdem eine Frage. Ist zwar nicht mein Beitrag. Ist aber auch meine Frage (siehe oben).
Zuletzt geändert von Metro am 6. Okt 2017, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

@Postler63

Hey, nicht doch! Vielleicht doch lieber ignorieren, was dich stört, anstatt dich hier vertreiben zu lassen? Das Forum hat sogar ne eigene Funktion dafür, glaub ich.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ruheständler »

Metro hat geschrieben: 6. Okt 2017, 21:50 @Postler63
Hey, nicht doch! Vielleicht doch lieber ignorieren,
...das Forum bietet es an... :mrgreen:
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Ruheständler
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ruheständler »

,,Off Topic on,,
@ BilanzFuzzi
jedes Forum lebt vom Austausch von Erfahrungen und auch von Meinungen die User hier haben,das manche User mal über die Grenzen agieren ist wohl auch normal,dieses Forum existiert seit 2005 !! das ist schon mal eine Leistung,ich selbst bin seit 2013 dabei und habe vieles dazu gelernt auch als Ruheständler :mrgreen: ,sich mit konstruktiven Beiträgen in ein Thema einzubringen ist das Ziel, gerade als ,,Neuling,,sollte man dieses beachten,das ist keine Kritik an Deinen Beiträgen ,nur ein Wunsch ;) ,,Off Topic off,,
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Yogini hat geschrieben: 6. Okt 2017, 22:41 Ich glaube kaum, dass jemand seine Oma einfach zum Pflegefall deklarieren kann! Um eine bestimmte Pflegestufe zu erhalten braucht es Nachweise und es muss sicherlich auch nachgewiesen werden wer in einem solch belastenden Fall die Pflege übernimmt. Solche Unterstellungen finde ich mit Verlaub dreist.
Wer schon einmal einen Pflegefall z.B. Alzheimerkranken betreut hat wird wissen, dass diese zeitaufwändige rund-um die-Uhr-Betreung an die Substanz geht. Und wer sich schon einmal angesehen hat was ein Pflegeplatz monatlich kostet wird feststellen, dass es sehr sehr teuer ist.
Jepp, ich habe hier ohnehin den Eindruck, als ob Einige nicht zwischen Pflegestufe und Betreung unterscheiden wollen. Betreuung für die Oma geht ganz leicht, bringt hier aber nichts. Pflegestufe ist mit täglichen Pflegestunden FEST verbunden!
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

Bruddler hat geschrieben: 7. Okt 2017, 11:42
Eventuell ist es hier zu finden?
Dankeeeeee!!! :) Funktioniert tadellos u. beantwortet alle Fragen die ich bisher hatte. Nochmals danke!
abcd1234
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von abcd1234 »

@All,

Bezüglich Betreuung und Pflege steht in den Ausführungsbestimmungen, daß am ersten Tag der Zurruhesetzung ( also z.B. am 01.04.2018) ein noch nicht volljähriges Kind im Haushalt betreut oder ein z.B. Angehöriger gepflegt werden muss, um die Vorraussetzungen für der Engagierten Ruhestand ohne Abzüge nach drei Jahren zu erfüllen. Würde das streng genommen bedeuten, wenn ein Kind im Haushalt am 02.04.2018 volljährig wird ist die Vorraussetzung erfüllt, oder verstehe ich das falsch?

Wie ist Eure Einschätzung dazu?

Gruß
abcd1234
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

abcd1234 hat geschrieben: 7. Okt 2017, 13:32 Würde das streng genommen bedeuten, wenn ein Kind im Haushalt am 02.04.2018 volljährig wird ist die Vorraussetzung erfüllt, oder verstehe ich das falsch?

Wie ist Eure Einschätzung dazu?
So versteh ich das auch. Ist aus meiner Sicht auch sinnvoll. Gerade wenn man Angehörige pflegt kann es ja auch passieren, dass diese dann kurz nach Eintritt in den Ruhestand versterben, das kann nun mal keiner planen - dann kann der engagierte Ruheständler sich auch nicht mal eben ne neue Oma "backen", die er pflegen kann.
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