pensionist in spe hat geschrieben: ↑27. Jun 2017, 20:57
... dort wurde von der Geschäftsleitung die Parole verkündet, dass es Arbeit bis 2025 gibt und niemand in Vorruhestand gehen wird.
Dann sollten wir uns dafür einsetzen, dass die neue Vorruhestandsregelung nicht umgesetzt wird.
Das ist seit Jahren taktisches Geplänkel. Die beißen sich vor Wut selbst in den Hintern für jeden Beamten, der in Beschäftigung bleiben will.
Altlast hat geschrieben: ↑23. Feb 2017, 14:40
Das ganze hat doch schon ein gewisses Geschmäckle. Ein Schelm wer Absicht unterstellt.
Da läuft die Vorruhestandsregelung am 31.12.2016 aus, alle infragekommenden Beamten werden mehr oder weniger mit Hinweis auf die allerletzte Möglichkeit bedrängt das Unternehmen zu verlassen, und schwupps am 11.01.2017 tritt eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes in Kraft mit der bereits ruhegehaltsfähige Dienstzeiten vor dem siebzehnten Lebensjahr zur Pensionsberechnung berücksichtigt werden.
Hallo Altlast,
leg bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation auf jeden Fall Einspruch ein und bitte um Neuberechnung / Korrektur Deiner Versorgungsbezüge. Beziehe Dich dabei auf ein Urteil VGH Baden-Würtemberg vom 17.Dezember 2015. AZ 4S 1211/14
Viel Erfolg
Mein Antrag auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge zur Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr wurde abschlägig beschieden.
Begründung: Maßgeblich ist das bei Eintritt des Versorgungsfalls geltende Recht; lt. Übergangsregelung §69k BeamtVG werden diese Zeiten erst ab dem 11.01.2017 anerkannt.
Der Verband Deutscher Fernmeldetechniker bemerkt zum Thema:
Einige Kollegen haben das Musterschreiben aus den VDFP-Nachrichten an die BAnst geschickt und abschlägige Bescheide erhalten. Schäffer: „Wir werden nun juristische Schritte gegen diese Ungleichbehandlung prüfen, lassen den Vorgang von einem Juristen prüfen, und überlegen eine Sammelklage.“
Altlast hat geschrieben: ↑29. Jun 2017, 12:39
Der Verband Deutscher Fernmeldetechniker bemerkt zum Thema:
Einige Kollegen haben das Musterschreiben aus den VDFP-Nachrichten an die BAnst geschickt und abschlägige Bescheide erhalten. Schäffer: „Wir werden nun juristische Schritte gegen diese Ungleichbehandlung prüfen, lassen den Vorgang von einem Juristen prüfen, und überlegen eine Sammelklage.“
Dann musst Du wohl oder übel das Thema weiter verfolgen.
Tipp: Wer in den 1990er Jahren mindesten 12 Monate durchgehend in den Neuen Ländern abgeordnet war, dessen Dienstzeit wird für diesen Zeitraum doppelt angerechnet.
Heute ist das neuen Bundesgesetzesblatt online.
Gesetz immer noch nicht veröffentlicht. Finde ich jetzt irgendwie komisch.
Bundesratsdurchlauf war bereits am 02.06. Verstehe nicht, wer da bremst......
Heute schon wieder ein neues Blatt online. Ohne den gewünschten Inhalt.
Finde ich alles sehr seltsam. Normalerweise, wenn man sich anschaut, wie lange nach Beschluss des Gesetzes die Veröffentlichung ist, hätte es spätestens am 09. oder 12. drin sein müssen.
Telekommi hat geschrieben: ↑30. Jun 2017, 19:36
Heute schon wieder ein neues Blatt online. Ohne den gewünschten Inhalt.
Finde ich alles sehr seltsam. Normalerweise, wenn man sich anschaut, wie lange nach Beschluss des Gesetzes die Veröffentlichung ist, hätte es spätestens am 09. oder 12. drin sein müssen.
Der Herr Steinmeier wird im Moment viel zu tun haben. Am Montag kommt das nächste mit 128 Seiten Umfang. Man wird sehen
Wenn jemand demnächst die Lesefassung ( also das Gesetz mit den eingearbeiteten Änderungen) im Netz findet, kann er das gerne hier posten. Werde jetzt erst Mal in den wohlverdienten Urlaub fahren. Danke !
Heute wurde im Intranet der Technik GmbH die neue Vorruhestandsregelung vorgestellt. Nach dieser Info kann man frühestens im April nächsten Jahres gehen.
2017 soll es keine Möglichkeit geben. Sch....!
pensionist in spe hat geschrieben: ↑5. Jul 2017, 19:03
Heute wurde im Intranet der Technik GmbH die neue Vorruhestandsregelung vorgestellt. Nach dieser Info kann man frühestens im April nächsten Jahres gehen.
2017 soll es keine Möglichkeit geben. Sch....!
Hatten wir ja schon vermutet.
Sinngemäß: aufgrund der hohen Anzahl der Vorruheständler in 2016 wird es für 2017 kein Budget dafür geben. In der iPF-Planung ab 2018 wird Budget eingeplant. Allerdings wird, wie vorher auch, der Vorstand in seiner ersten Sitzung im Januar jährlich über eine Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung entscheiden.
Also frühestens ab 2018....