Ruhestand für Beamte ab 2017

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Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 5. Jul 2017, 21:02 Bruddler, der feine Unterschied ist nur, dass die von dir geannte Versorgungsauskunft immer unter Annahme einer Dienstunfähigkeit, also mit Abschlag erstellt wird.
Inwieweit unterscheidet sich denn das Einkommen im Vorruhestand von dem bei einer Dienstunfähigkeit, außer dass die 10,8% nicht abgezogen werden?
Soweit mir bekannt, gar nicht.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 6. Jul 2017, 15:47 Bei Der DU werden dir z.B. Noch 2/3 der Zeit von Zurruhesetzung bis zum 60 Lj. als Dienstzeit angerechnet.
Beim Vorruhestand nicht?
Dann wäre es also finanziell besser oder etwa gleichwertig in DDU zu gehen als den Vorruhestand anzunehmen, zumal man diesen ja nun auch noch engagiert angehen muss?

Mir wurde berichtet (von einem, der in Vorruhestand gegangen ist), dass die 10,8% der einzige Unterschied sind. Das macht auch Sinn, denn wenn man die 1000 Stunden oder das FSJ nicht macht, verliert man genau diese 10,8%.
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Bruddler hat geschrieben: 5. Jul 2017, 21:08 Es gibt bestimmt Beamte, die daraus das Richtige ableiten können.
Ein Taschenrechner genügt und das Ergebnis ist genauso korrekt wie die "unverbindliche" Berechnung.
So ist es. Entscheidend ist du hast dann alle deine versorgungsrelevanten Daten einzeln aufgelistet in der Hand. Und kannst erst mal in Ruhe prüfen ob das alles so passt. Oder ob was vergessen worden ist. Und wenn jemand etwas nicht versteht oder umrechnen will kann er ja hier im Forum nachfragen. Und nicht vergessen ein eventueller Versorgungsausgleich wird nicht mit aufgeführt. Greift aber bei Ruhestand sofort.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Bruddler hat geschrieben: 6. Jul 2017, 19:09 Ja, beim VR z. B. mit 55 bekommst du die Dienstjahre angerechnet, die du bis dahin hast und bekommst die 10,8 % nicht abgezogen.
Nach meiner Rechnung steht man ab 57 mit DDU trotz Abzug von dann 10,8 % nicht schlechter bzw. bei späterem Abgang besser ...
OK, danke für die Klarstellung. Somit entspricht der Vorruhestand dem Einstweiligen Ruhestand zum Zeitpunkt des 55ten Geburtstages. Erfüllt man die Bedingungen zum engagierten Ruhestand nicht, werden einem dauerhaft 10,8% davon abgezogen. Wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiere sogar dann, wenn man nur auf 999 Stunden kommt (wäre natürlich dämlich darauf nicht aufzupassen).

Also nimmt man seine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten, tippt diese auf www.beamtenversorgung.nrw.de ein, wählt den einstweiligen Ruhestand und rechnet dies zum Zeitpunkt des 55ten Geburtstages hoch. Mit dem folgenden Link braucht man nur noch die Besoldungstabelle des Bundes (nicht PNU) und braucht dann nicht mal mehr einen Taschenrechner (außer für die 10.8%).

So kann man sich die Anfrage bei HR doch sparen, oder? Seine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten sollte man ohnehin mal wie eine Kontenklärung bei der DRV auf Vollständigkeit prüfen und somit kennen. Oder man nutzt dies als Vorwand, um an die Zeiten zu kommen, wenn die Kollegen sich weigern die Berechnung der Versorgungsbezüge jetzt schon durchzuführen.
yludwig
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von yludwig »

Ich habe vor einiger Zeit das Personalmanagement gebeten mir auszurechnen wieviel ich bekommen würde, wenn ich 2018 nach meinem 55. Geburtstag gehen würde wegen DDU.

Nach einer Woche hielt ich die Berechnung in den Händen. Mein Konto war im Vorfeld schon geklärt.

Die BAnstPT erklärte mir, dass es 2016 so war:

Rechne die Zurechenzeit heraus (anteilige Gutschrift an Jahren die nicht geleistet werden konnten) rechne die 10,8% wieder rein und das war es.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

yludwig hat geschrieben: 6. Jul 2017, 19:51 Rechne die Zurechenzeit heraus (anteilige Gutschrift an Jahren die nicht geleistet werden konnten) rechne die 10,8% wieder rein und das war es.
OK, dann ist es jetzt geklärt :)

@Bruddler: Nach meiner Rechnung ist man selbst mit 58 noch knapp unter dem VR, aber wenn man den "Laden" nicht mehr erträgt ist DDU mit 52 auch nicht so deutlich darunter, man ist drei Jahre früher "frei" und spart sich die 1000 Stunden. Ich hätte wirklich gedacht, dass der VR gegenüber DDU attraktiver ist, und das wäre er, wenn die Zurechnungszeit eingeschlossen wäre. Jetzt verstehe ich, warum einige Kollegen das Angebot zum VR bisher nicht angenommen haben. Und jetzt noch die Sache mit den 1000 Stunden ...

Also wenn die mal richtig auskehren und sich der Beamten entledigen wollen, hätte ich eine Idee was die Lobbyisten den Politikern in den Gesetzentwurf schreiben sollten. ;)
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Yogini hat geschrieben: 6. Jul 2017, 20:43 Das Ding ist anscheinend bearbeitet worden und als abgeschossen/erledigt vermerkt aber nie bei mir angekommen.
Müßte es dann nicht auch in deiner Personalakte sein?
Postler63
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postler63 »

Zum Thema Berechnung wegen anstehender DDU kann ich nur sagen, dass die bei mir nach ca. 4 Wochen eingegangen ist incl. der von mir beantragten Hinzuverdienstgrenze.
Was mir beim engagierten Ruhestand nicht ganz klar ist bzw. ich dies (noch) nicht herausgelesen habe, ist die Frage ob es zu 10,8% oder 14,4% Abzug kommt, sollten die 1000 Std. bzw. die anderen Voraussetzungen buch erfüllt werden. Grund: Beim Engagierten Ruhestand handelt es sich um einen "Ruhestand auf Antrag" und in diesem Fall werden pro Jahr 3,6% für max. 4 Jahre, also 14,4% abgezogen.
yludwig
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von yludwig »

dibedupp hat geschrieben: 6. Jul 2017, 21:16Es sind 10,8
Definitiv 8-)
Andrea55
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Andrea55 »

Im Faltblatt der Dpvkom steht:


Was passiert, wenn der Beamte den Nachweis des sozialen
Engagements nicht erbringt?
Wird dieser Nachweis nicht erbracht, muss der Ruhestandsbeamte Abschläge bei der
Versorgung hinnehmen. Er erhält dann nur die um den Versorgungsabschlag von
maximal 14,4 Prozent nach § 14 Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes
verminderten Ruhestandsbezüge. Auch eine Rücknahme des Zurruhesetzungs￾bescheides ist im Einzelfall – zum Beispiel bei offensichtlichem Missbrauch – möglic
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

@Bruddler: OK, das ist in jedem Einzelfall leicht unterschiedlich, aber am Ende wird es nicht auf 5 EUR/M ankommen, und wenn doch, dann sollte man sich fragen, ob man sich DDU/VR überhaupt leisten kann oder sollte.
Postler63
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postler63 »

Ich gehe auch von 14,4% Abzug aus und die Differenz zwischen 10,8% zu 14,4% sind alles andere als 5,-€ pro Monat, egal in welcher Besoldungsgruppe.
Aber gehen wir mal davon aus, dass wir alle unsere "Ehrenämter" ableisten werden -:)
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

@yogini
Hast du keine elektronische Personalakte?
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Zu dem Thema 14,4 oder 10,8:
es gab am Dienstag schon bei der DTAG im YAM eine Veröffentlichung vom HR-Bereich mit dem ersten Foliensatz bzgl. des VR. Und da steht bei Nichterfüllung der Bedingungen 10,8 drin. Wie gesagt, offizieller Foliensatz von HR.
Interessant ist der Satz mit der Alterskomponente, die noch geklärt wird.
Hört sich für mich an wie die Forderung von DVPKOM bzgl. Regelung, ab welchem Alter man kein Engagement mehr erbringen muss.
Postler63
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postler63 »

Danke für die Info bzgl. 10,8 oder 14,4%.
Habe momentan Urlaub und kein Zugriff auf YAM.
@ Yogini; Sollte Dein Zeitkonto bzw. Deine Gehaltsabrechnung über das System MyPortal/ESS/Saphir laufen, dann ist darin auch Deine elektronische Personalakte. Bei mir bis zu meiner Einstellung im Jahr 1978 vorhanden, dies nur zur Info, evtl hilft es Dir ja weiter.
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