Inwieweit unterscheidet sich denn das Einkommen im Vorruhestand von dem bei einer Dienstunfähigkeit, außer dass die 10,8% nicht abgezogen werden?
Soweit mir bekannt, gar nicht.
Moderator: Moderatoren
Inwieweit unterscheidet sich denn das Einkommen im Vorruhestand von dem bei einer Dienstunfähigkeit, außer dass die 10,8% nicht abgezogen werden?
Beim Vorruhestand nicht?
So ist es. Entscheidend ist du hast dann alle deine versorgungsrelevanten Daten einzeln aufgelistet in der Hand. Und kannst erst mal in Ruhe prüfen ob das alles so passt. Oder ob was vergessen worden ist. Und wenn jemand etwas nicht versteht oder umrechnen will kann er ja hier im Forum nachfragen. Und nicht vergessen ein eventueller Versorgungsausgleich wird nicht mit aufgeführt. Greift aber bei Ruhestand sofort.
OK, danke für die Klarstellung. Somit entspricht der Vorruhestand dem Einstweiligen Ruhestand zum Zeitpunkt des 55ten Geburtstages. Erfüllt man die Bedingungen zum engagierten Ruhestand nicht, werden einem dauerhaft 10,8% davon abgezogen. Wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiere sogar dann, wenn man nur auf 999 Stunden kommt (wäre natürlich dämlich darauf nicht aufzupassen).Bruddler hat geschrieben: ↑6. Jul 2017, 19:09 Ja, beim VR z. B. mit 55 bekommst du die Dienstjahre angerechnet, die du bis dahin hast und bekommst die 10,8 % nicht abgezogen.
Nach meiner Rechnung steht man ab 57 mit DDU trotz Abzug von dann 10,8 % nicht schlechter bzw. bei späterem Abgang besser ...
OK, dann ist es jetzt geklärt