Eisenschiene hat geschrieben: ↑22. Apr 2017, 16:40
Was mich wundert, ist das dort in den Überschriften ständig " zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen " geschrieben wird. Bei der Deutschen Bahn ist aber von dieser 55 er Regelung überhaupt nichts bekannt !
Also bei der Bahn fällt das Personal nicht in dem Ausmaß weg wie bei der Telekom. Bspl. Fahrdienstleiter: Da werden auch heute noch 90 Tager ausgebildet und an die Knöpfe gelassen. Was als Altbeamte auf den Stellwerken sitzt ist mittlerer Dienst, oft nur A8. Die leben von ihrer Schichtzulagen. Die Versetzungssituation ist kalkulierbar. Nicht wie bei Telekom vorsätzlich und willkürlich. Die haben z.B. auch ihren TV Demographie:
Auf Deutsch: Der beidseitige Druck ist bei der Bahn viel geringer. Der Begriff "Rücksichtnahme auf die Belange älterer Beschäftigter" in ernsthafter Diskussion. Bei der Telekom liegt der Schwerpunkt auf Entfernen von der Payroll, koste es, was es wolle. Nichts desto trotz wünsche ich mir natürlich auch für jeden Bahnbeamten die Wahlmöglichkeit, insbesondere wenn DDU droht!
< "Rücksichtnahme auf die Belange älterer Beschäftigter"
Lustig..so was gibt es noch ?
Bei Post und Telekom regelt sich alles Biologisch.
Wer nicht mehr kann wird ausgemustert.
bahnbiajotta hat geschrieben: ↑26. Apr 2017, 06:54In der Druckvorschrift geht es auch nur um die Post und Telekom.Bei der Bahn gibt es die Regelung nicht.
Zitat: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts"
Ich dachte ihr seit Bundeseisenbahnvermögen?
bahnbiajotta hat geschrieben: ↑26. Apr 2017, 06:54Und netter ist die Bahn nicht. Ich musste jetzt per Gericht gegen die Bahn vorgehen.
Tja, ProT-in wurde bei der Telekom gegründet. Warum wohl?
AndyO hat geschrieben: ↑26. Apr 2017, 12:59
Zitat: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts"
Ich dachte ihr seit Bundeseisenbahnvermögen?
Meines Wissens Schaft der Bund bloß die Möglichkeiten mit diesen Gesetz. Ob davon Gebrauch gemacht wird und wie entscheiden die Unternehmen.
Und zur Anwendung kommt es im Prinzip auch nur bei der Telekom.
Und für den einen oder anderen ist es auch ein Geschenk Gottes. 11 Jahre früher mit 55 oder 56 in die Freiheit entlassen zu werden und tun & lassen zu können was er will.
bahnbiajotta hat geschrieben: ↑26. Apr 2017, 06:54In der Druckvorschrift geht es auch nur um die Post und Telekom.Bei der Bahn gibt es die Regelung nicht.
Zitat: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts"
Ich dachte ihr seit Bundeseisenbahnvermögen?
bahnbiajotta hat geschrieben: ↑26. Apr 2017, 06:54Und netter ist die Bahn nicht. Ich musste jetzt per Gericht gegen die Bahn vorgehen.
Tja, ProT-in wurde bei der Telekom gegründet. Warum wohl?
Ja ,wir gehören zum BEV. Allerdings geht es in der Sache nur um euch.
Und die I-Seite war für mich sehr hilfreich! Leider gibt es sowas bei uns noch nicht.
zeerookah hat geschrieben: ↑26. Apr 2017, 13:17
...
Und für den einen oder anderen ist es auch ein Geschenk Gottes. 11 Jahre früher mit 55 oder 56 in die Freiheit entlassen zu werden und tun & lassen zu können was er will.
Na ja, Geschenk der Freiheit und tun, was man will:
Neben einem regulären Bundesfreiwilligendienst von mindestens zwölf Monaten erfüllen laut Entwurf auch vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeiten die Voraussetzungen, um die Regelung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand mindestens 1.000 Einsatzstunden bei einer "gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung" geleistet werden.
Kennt bei mir nur eine Antwort: Lieber heute als morgen!
Macht euch nicht verrückt. Wer möchte kann mit Sicherheit zum Jahresende in den Vorruhestand gehen. Die Telekom Personalstelle hat auch 4 Monate Vorlaufzeit.