Ruhestand für Beamte ab 2017

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telekomikerin60
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von telekomikerin60 »

Hallo, kann mir von den Pensionisten einer verraten, wie hoch die Lohnsteuer der Pension ist? Ich würde gegen 2.200,00 Euro brutto Pension bekommen.
telekomikerin60
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von telekomikerin60 »

Hallo Senior55,
interessierst Du dich auch für den Ausstieg "Altersfluktuation"? Hast Du damit schon Erfahrung? Habe jetzt eine Berechnung angefordert, aber nur die stinknormale Berechnung bekommen ohne irgendeinen Hinweis. Wie gehst Du vor? bitte informiere mich. Dankeschön
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

telekomikerin60 hat geschrieben: 16. Jul 2017, 12:14 Hallo, kann mir von den Pensionisten einer verraten, wie hoch die Lohnsteuer der Pension ist? Ich würde gegen 2.200,00 Euro brutto Pension bekommen.
*** Link gelöscht ***
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

@telekomikerin60
Lohnsteuer : 263,00 €
Solidaritätszuschlag : 14,46 €
Summe der Steuern: 277,46 €
Nettolohn: 1.922,54 € bei Stkl1 & 0% Kirchensteuer, wenn du jetzt noch 222 € Krankenversicherung hast

bleiben dir 1.700 €
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

zeerookah hat geschrieben: 16. Jul 2017, 15:01 @telekomikerin60
Lohnsteuer : 263,00 €
Solidaritätszuschlag : 14,46 €
Summe der Steuern: 277,46 €
Nettolohn: 1.922,54 € bei Stkl1 & 0% Kirchensteuer, wenn du jetzt noch 222 € Krankenversicherung hast

bleiben dir 1.700 €
Die Werte sind falsch, wenn das Erstbezugsjahr der Pension 2017 wäre.
Sammy
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Sammy »

Hallo telekomikerin60,

ich habe noch keine persönliche Daten zum Thema "Altersfluktuation". Mein Berater von TPS hat mir dieses Modell empfohlen. Bei mir "läuft" z.Z. die Anfrage bei HBS.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Torquemada hat geschrieben: 16. Jul 2017, 15:07
zeerookah hat geschrieben: 16. Jul 2017, 15:01 @telekomikerin60
Lohnsteuer : 263,00 €
Solidaritätszuschlag : 14,46 €
Summe der Steuern: 277,46 €
Nettolohn: 1.922,54 € bei Stkl1 & 0% Kirchensteuer, wenn du jetzt noch 222 € Krankenversicherung hast

bleiben dir 1.700 €
Die Werte sind falsch, wenn das Erstbezugsjahr der Pension 2017 wäre.
Hier kann man 2017 berechnen:

https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2017/?

Variiert minimal.
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Torquemada hat geschrieben: 16. Jul 2017, 15:07 Die Werte sind falsch, wenn das Erstbezugsjahr der Pension 2017 wäre.
Was ist denn daran falsch? Über deinen Link ist Erstbezugsjahr 2017 schon voreingestellt, braucht also nichts geändert werden.
Ich schätze deine Beiträge sehr - bin aber hier verwundert das einfach etwas geschrieben wird ohne eine entsprechende Erläuterung abzugeben.
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

zeerookah hat geschrieben: 16. Jul 2017, 19:46
Torquemada hat geschrieben: 16. Jul 2017, 15:07 Die Werte sind falsch, wenn das Erstbezugsjahr der Pension 2017 wäre.
Was ist denn daran falsch? Über deinen Link ist Erstbezugsjahr 2017 schon voreingestellt, braucht also nichts geändert werden.
Ich schätze deine Beiträge sehr - bin aber hier verwundert das einfach etwas geschrieben wird ohne eine entsprechende Erläuterung abzugeben.

Sorry und danke für den Hinweis. Ich war am Tippen und wollte das mit Erklärung absenden, wurde aber irgendwie unterbrochen und von den Kindern weggeschleift....

Bei 2200 Euro ist die Steuerlast etwas geringer, als oben angegeben. Hoffen wir mal, dass die von den Regierungsparteien angekündigten "Wohltaten" gegen den sogenannten "Mittelstandsbauch" gerade in dieser Region helfen.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Ich denk mal, das ihr euch im Moment um den Versorgungsfreibetrag dreht, der abgeschmolzen wird:

2018 > 19,2% > 1440€ + 432€
2019 > 17,6% > 1320€ + 396€
2020 > 16,0% > 1200€ + 360€

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html

Ansonsten gilt:

Die Versteuerung von Versorgungsbezügen erfolgt grundsätzlich genauso wie die der Dienstbezüge. Der einzige Unterschied liegt darin, dass ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag gewährt wird.

https://www.berlin.de/landesverwaltungs ... gsbezuege/
Mobillux
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Mobillux »

Gern möchte ich unabhängig von zukünftigen Geldbeträgen mit Fragen zur aktiven Umsetzung und zum Zeitpunkt des engagierten Vorruhest. nochmal zurückkommen. Ist es richtig, dass
1.) die ersten Kollegen frühestens zum 01.01.2018 gehen können, obwohl das Gesetz ab 2017 gilt?
2.) Muss man als Betroffener/Interessierter zuerst aktiv werden? Oder kommt mein AG auf mich zu?
3.) Placement Service legt mir weiterhin Stellen-Angebote vor, obwohl ich mein konkretes Interesse am Vorruhest. mitgeteilt habe. Wie verhaltet Ihr euch?
Mobillux
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Mobillux »

Danke für die wichtige Info. Also "Ruhestand für Beamte ab April 2018"
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Mobillux,
evtl. ist es so.
Geht wie immer. Zuerst muss mal in der Planung Budget für 2018ff eingeplant werden. Dann entscheidet der Vorstand im Januar auf seiner 1. Sitzung ob und in welchem Umfang Budget für den Vorruhestand in der aktuellen Jahresscheibe bereitgestellt wird. Erst danach kann man konkret sagen, dass Kollegen in den Vorruhestand gehen können. Dieses Jahr, wegen nicht Absehbarkeit und fehlender Budgetplanung, wird es keinen Vorruhestand geben. Die Ausführungsbestimmungen sind auch noch gar nicht da. Daher wie dibedupp schreibt, wenn, dann ab frühestens 01.04.18.
Manitu
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Manitu »

Seit gestern kann man schon einmal die Versorgungsinformationen über HR bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation beauftragen. Frühestens möglicher Stichtag ist der 31.03.2018
Froschlurchschlucker
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Froschlurchschlucker »

dibedupp hat geschrieben: 29. Jul 2017, 22:14 2. selbst ist der Mann. Anträge können ab 01.01.2018 gestellt werden.
Anträge können schon länger gestellt werden (und liegen bereits vor). Sinnvoll ist die Anregung, über den Antrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Vorliegen der Voraussetzungen zu entscheiden und ihn ggf bis dahin ruhen zu lassen. Dann erhält man idR keinen ablehnenden Bescheid und ist vorne dabei.
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