Ruhestand für Beamte ab 2017

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yludwig
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von yludwig »

Ganztägige Abwicklung

Ich habe das so interpretiert, dass wenn man irgendwo Stunden leistet dies ganztägig tun muss und nicht stundenweise. Somit könnte ich mich drei Jahre lang, einen Tag die Woche engagieren, um auf die 1000 Stunden zu kommen.

Vollzeit sehe ich da nicht...
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Postlerin hat geschrieben: 14. Jun 2017, 12:48 Nein, im Gesetzentwurf gelesen, dass die 1000 Stunden inVollzeit abgeleistet werden müssen.

Darn steht auch, dass man auf die erdienten Bezüge zurückfällt und nicht auf die Mindesversorgung.

Wundere mich hier schon die ganze Zeit, dass hier die Begründungen am Ende des Gesetzes völlig ausser Acht gelassen werden.

Da steht was von ganztaegiger Abwicklung der Zeit - heisst fuer mich keine Teilzeit.

Und die Berechnung bei Nichterfüllung steht auch in den Begründungen.

Les ihr das da anders raus
Ich glaube, Du verwechselst da etwas.
Meiner Meinung nach soll der Bundesfreiwilligendienst in Vollzeit, 1 Jahr lang, abgeleistet werden. Dafür bekommt man auch Entlohnung, so an 400 Euro/M.
Eine weitere Möglichkeit ist, 1000 Sozialstunden zu leisten (Sportverein, Kirche, Schule usw.), also in einer gemeinnützigen Einrichtung. Dafür hat man 3 Jahre Zeit, um dies zu erbringen.

So sehe ich das.
Andrea55
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Andrea55 »

Auf der Website der dpvkom gibt es ein Faltblatt zum Download
-Berufspolitik - Beamte
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Andrea55 hat geschrieben: 14. Jun 2017, 19:19 Auf der Website der dpvkom gibt es ein Faltblatt zum Download
-Berufspolitik - Beamte
http://www.dpvkom.de/aktuelles/news/dpv ... sregelung/

http://www.dpvkom.de/fileadmin/user_upl ... gelung.pdf
Postlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postlerin »

Das Faltblatt ist ja nur eine Zusammenfassung einer Zusammemfassung.

Ich beziehe mich auf den tatsächlichen Gesetzentwurf - wie er hier auf den ersten Seiten verlinkt wurde- und nein, ich kann das Teil nicht verlinken, sitze hier am Handy und habe mir den Gesetzentwurf mitsamt anhaengender Begründung heruntergeladen.

Der Link dafür befindet sich auf der 2. Forumsseite---also lest einfach mal das Ding komplett mitsamt den Kosten, Tabellen etc. Denn das ist das, was beschlossen wurde und wie unser Finanzminister das sich gedacht hat.

In den Begruendungen findet sich auch die Vollzeitgeschichte (in Klammern steht dahinter als Beispiel der Bundesfreiwilligendienst) der Text selbst bezieht sich auf die Ableistung der 1000 Stunden (nicht auf Bufis) und setzt ganz klar Vollzeit voraus - verminderte Arbeitszeit nur bei körperlicher Einschränkung des Beamten.

Und kurz danach kommt die Information, das man zwar den Dienst bei mehreren. Verbaenden in nacheinander laufenden Beschäftigungsverhaeltnissen ableisten kann. Ich interpretiere da hinein, dasszwei unterschiedliche Teilzeibeschaeftigungen bei unterschiedlichen Verbaenden am selben Tag nicht funktionieren

Gehe daher starkt davon aus, dass sich die Umsetzungsrichtlinie an dem Gesetzestext und den Anhaengen orientieren wird und nicht an der Interpretation einer Gewerkschaft....

Also lest bitte alles....und wenn ihr da etwas anderes drin findet, dann haette ich gerne die Gesetzes und Begründungstexte, die direkt vomFinanzministerium kommen. Aber wie gesagt Originalquelle und nicht nur Interpretation.
Andrea55
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Andrea55 »

Hallo Postlerin,

Arbeitest du denn jetzt nicht Vollzeit?

Bist du Beamtin im Überhang?

Wird dir die Post den "engagierten Ruhestand" anbieten?
Postlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postlerin »

Arbeite zur Zeit Vollzeit (hab heute meinen freien Tag undsitze draussen im Sonnenschein).

Bin noch nicht Betroffene von der Regelung - erst hoffentlich in einigen Jahren.
Andrea55
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Andrea55 »

Ich habe das für den Freiwilligendienst auch so gelesen wie du (Vollzeit mit gesundheitlichen Ausnahmen).
Es stehen aber noch viele Fragen/Ausgestaltungen zur Regelung an.

Habe noch einen schönen, sonnigen Tag
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Hallo Postlerin,

ich habe sowohl komplett gelesen, auch die Anhänge sowie die Tabellen.
Sorry, aber ich kann Dir wirklich nicht folgen, obwohl ich in meiner Ausbildung gelernt habe, Gesetzestexte zu lesen.
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Bananen-Willi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Bananen-Willi »

Kann meinen beiden Vorrednern nur zustimmen. Es gibt drei Möglichkeiten, den engagierten Ruhestand zu erreichen, entweder durch einen einjährigen Bundesfreiwilligendienst gem. den dort geltenden Bestimmungen. Für diesen ist grundsätzlich "Vollzeit" vorgeschrieben (§ 3 BFDG) , die Ausnahmen sind sehr dünn gesäät. Diese Regelung gilt somit auch für die PNUs.

Die zweite Möglichkeit ist "eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit [...] Dafür müssen innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand mindestens 1.000 Einsatzstunden bei einer "gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung" geleistet werden" Diese kann selbstverständlich nach freier Absprache mit der Einsatzstelle abgeleistet werden. Also auch stundenweise oder bei mehreren Einsatzstellen.

Die dritte Möglichkeit, die familienbedingte Beurlaubung, braucht wohl nicht näher erläutert zu werden.

Vereinfacht gesagt: BFJ ungleich Ehrenamt, fürs erste gilt Vollzeit, weil es die hierfür geltenden Bestimmungen nicht anderes gestatten, fürs zweite freie Zeitwahl, hauptsache innerhalb von 3 Jahren nach Zurruhesetzung sind 1000 Stunden geleistet. Genau das und nichts anderes steht im Gesetz, hierfür muss nichts interpretiert werden.
Postler63
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postler63 »

Die Details sind noch nicht komplett geklärt, so gibt es bislang unterschiedliche Aussagen zu den Abschlägen, sollten die geforderten 1000 Std. nicht geleistet werden.
Mal werden die "bekannten" 10,8% genannt, die jedoch nur bei DDU angewandt werden, andermal werden die 14,4% genannt, die zum Tragen kommen, wenn der/die Beamte/in auf Antrag in den Ruhestand tritt. Und dies dürfte beim engagierten Ruhestand zutreffen.
Postlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postlerin »

Also ich habe hier den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseigenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen..." als Drucksache 58/17 vorliegen. Das Teil hat 14 Seiten - nicht nur die paar Seiten, die hier im Forum kursieren.


Darauf beziehe ich mich, denn das Ding wurde so beschlossen. Das hier ist der Link dahin -

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=5

also lest bitte mal ab Seite 5 die Begründungen komplett durch...


Ich lese da unter B. Besonderer Teil:

Der Dienst ist grundsätzlich ganztägig zu leisten (§ 3 Absatz 1 Satz 1 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
[BFDG]); ein Teilzeitdienst ist jedoch in Abstimmung mit der Einsatzstelle
ausnahmsweise möglich, wenn in der Person der oder des Dienstleistenden liegende
Gründe dies erfordern (beispielsweise verminderte körperliche Leistungsfähigkeit oder
Familienpflichten). "


und zwar mit Bezug auf dd) im Gesetz -dd) ist die Gesamtübersicht der möglichen Voraussetzungen - nicht nur der Bundesfreiwilligendienst (auch wenn dessen § gelistet sind, scheint es mir grundsätzlich zu sein). Denn es bezieht sich ja komplett auf dd)


"Die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte erhält während
des Bundesfreiwilligendienstes mindestens ihr oder sein Ruhegehalt in der erdienten Höhe."


Das erdiente Ruhegehalt ist (so hat es mir zumindest mal die entsprechende Stelle ausgerechnet) nur das, was man selbst an Jahren bei dem Unternehmen geleistet hat. Das tatsächliche Ruhegehalt ist das erdiente Ruhegehalt und sofern dieses nicht die Mindestversorgung erreicht, die Mindestversorgung. Von einer Mindestversorgung ist hier nie die Rede...also gehe ich auch nicht davon aus... Es gibt schließlich in unseren Reihen auch Seiteneinsteiger, Leute mit langen Ausfallzeiten oder Insichbeurlaubungen, die nicht aus der Bundeswehr kommen und die in einer niedrigen Stufe nur wenige Jahre tatsächlichen Dienst bei einem Postnachfolgeunternehmen abgeleistet haben...

"Wird der Nachweis nicht erbracht, so entfällt der Ausgleichsbetrag nach § 4 Absatz 2
Satz 2 BEDBPStruktG mit Wirkung für die Zukunft. Die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte
erhält stattdessen nur die um den Versorgungsabschlag nach § 14 Absatz
3 des Beamtenversorgungsgesetzes verminderten Ruhestandsbezüge"


Das heißt doch, das man auf seinem erdienten Bezügen stehen bleibt und auch noch den Abschlag abgezogen bekommt- oder? Von verminderten Abschlag steht da nichts, also wird das wohl die volle Summe sein. Mich irritiert da insgesamt das Wording.


Was in dieser beschlossenen Ausgabe weggefallen ist, ist die Chronologie der Arbeitsverhältnisse (also von hintereinander oder nebeneinander steht nichts mehr drin).
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

dibedupp, Du sprichst mir aus der Seele.

Der Gesetzesentwurf oben war übrigens die 1. Vorlage vom März und war damals übrigens auch schon hier verlinkt.
Und ja Postlerin, auch wir haben die 14 Seiten (auch den vom 27.04. den man beim Bundestag nachsehen kann, da an diesem Tag der Bundestag beschlossen hat) gelesen.

Und nein, das mit ganztags bezieht sich nur auf die Bufdi-Stellen. Einfach mal genau lesen. Da ist ja auch die Rede von bis zu 450 Euronen im Monat Entlohnung dafür, bei Bufdi sind es z.B. 372 Euro/M. Zusätzlich ist man in dem Jahr auch versichert, bekommt tlw. freie Verpflegung usw.......

Die 1000 Stunden sind ehrenamtlich. Ehrenamt heisst immer OHNE Entlohnung, halt ehrenhalber macht man das. Dafür gibt es extra Ehrenamtsbörsen, da kann man nachfragen wo Bedarf ist.
Und darf dies sogar in verschiedenen Einrichtungen erbringen.
Bei 1000 Stunden in Vollzeit wäre man ja in rd. 25 Wochen fertig, da machen doch die 3 Jahre keinen Sinn, oder?
a.no-nym
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von a.no-nym »

Telekommi hat geschrieben: 17. Jun 2017, 10:05 Zusätzlich ist man in dem Jahr auch versichert
In dem Zusammenhang würde mich interessieren, wie das beihilfe- u. krankenversicherungstechnisch abläuft. Zumindest bei beihifeberechtigten Kindern ist es (wenn die Auskunft denn stimmt, die ich von meiner kranken Kasse bekommen habe), wenn diese ein Freiwilliges Soziales Jahr machen, doch so, dass sie in dieser Zeit gesetzlich pflichtversichert werden - und damit aus Beihilfe und Krankenkasse (für diese Zeit) rausfallen (Ausnahmen gibt es anscheinend nur für Freiwilligendienste, die im Ausland geleistet werden)?

Die 1000 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nachweisen zu müssen, erscheint mir auch im Falle eines Bundesfreiwilligendienstes/FSJ gar nicht so weit hergeholt. Zumindest bei uns in der Gegend sind diese Stellen so begehrt, dass nicht alle Jugendlichen, die sich dafür interessieren, überhaupt was finden. Und dass das Ausscheiden aus dem Dienst zeitlich gerade passgenau zu einem Freiwilligenjahr ist (die fangen ja oft im Spätsommer an), ist auch nicht garantiert...
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

dibedupp hat geschrieben: 17. Jun 2017, 17:45 Ich würde mal vorschlagen, dass wir einfach mal abwarten, bis die Ausführungsbestimmungen raus sind, bevor hier weiter spekuliert und interpretiert wird und Fragen gestellt werden, die hier niemand abschließend beantworten kann.
Jepp, allerdings sollten wir, nachdem das Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, unseren Gewerkschaften Dampf machen. Für Telekom sehe ich Verdi, DPVkom und Prot-In in der Pflicht, hier mitzuwirken. Letztere ist an dem Thema auch dran.
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