Vorruhestand und Selbstständigkeit

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Hoschy
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Vorruhestand und Selbstständigkeit

Beitrag von Hoschy »

Wie sieht es aus,wenn man im Vorruhestand ist, aber selbständig auch noch ne eigene Firma hat? Wird das gegen die Pension angerechnet,oder wie verhält sich das in dem Fall?
MfG
Hoschy
Torquemada
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Re: Vorruhestand und Selbstständigkeit

Beitrag von Torquemada »

Hängt einfach davon ab, was bei der Selbständigkeit hängen bleibt. Du wirst ja wissen, was laut Steuerbescheid da im Jahr angerechnet wird.
Rechtlerin
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Re: Vorruhestand und Selbstständigkeit

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo,

die einfach Antwort ist: Es kommt darauf an !

Wie so oft, hängt es von der Art der Einkünfte ab und was am Ende davon übrig bleibt bzw. die im Steuerbescheid festgestellten Einkünfte unterliegen in bestimmten Fällen der Anrechnung - einfach mal googeln oder hier nachlesen:
http://www.beamtenversorgungsrecht.de/b ... _kapitel_6

Nicht jede Selbständigkeit wird auch angerechnet - das ergibt sich aber aus dem Inhalt des Links
Rechtlerin
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Re: Vorruhestand und Selbstständigkeit

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo,

die einfach Antwort ist: Es kommt darauf an !

Wie so oft, hängt es von der Art der Einkünfte ab und was am Ende davon übrig bleibt bzw. die im Steuerbescheid festgestellten Einkünfte unterliegen in bestimmten Fällen der Anrechnung - einfach mal googeln oder hier nachlesen:
http://www.beamtenversorgungsrecht.de/b ... _kapitel_6

Nicht jede Selbständigkeit wird auch angerechnet - das ergibt sich aber aus dem Inhalt des Links
Aubacke
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Re: Vorruhestand und Selbstständigkeit

Beitrag von Aubacke »

Einfach eine Firma gründen. Sich selbst ein 450€ Gehalt geben. Dieses wird zur Pension zugerechnet.
Gewinne der Firma werden nicht angerechnet. (Beachten: Firmengewinne können theoretisch erst ab 15.000€ ausgezahlt werden, aber das ist eine andere Sache)
Torquemada
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Re: Vorruhestand und Selbstständigkeit

Beitrag von Torquemada »

Aubacke hat geschrieben:Einfach eine Firma gründen. Sich selbst ein 450€ Gehalt geben.

Das stimmt doch nicht. Wenn das als Minijob gemacht wird, wird nichts angerechnet.

Beispiel: Ehefrau ist Firmeninhaber, zahlt dem Pensionär 450 Euro über Minijob. Fertig. Muss nur das Finanzamt mitmachen, dass gerne hier Scheinbeschäftigung vermutet.
Aubacke
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Re: Vorruhestand und Selbstständigkeit

Beitrag von Aubacke »

Solange der Hinzuverdienst nicht den Höchstwert überschreitet, wird nichts von der Pension gekürzt.
Man kann auch ohne Konsequenzen Firmeninhaber sein. Einfach eine Firma gründen. Dieses hat nur was mit dem Finazamt zu tun.
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