Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Antworten
hwalther
Beiträge: 97
Registriert: 29. Sep 2013, 20:47
Behörde: DBP

Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von hwalther »

Hallo,

ab 1. Januar 2016 übernimmt die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) de jure die Bearbeitung der Beihilfe für die nicht bei der PostBeaKK versicherten Beamten. Die PAnst PT gibt die Beihilfebearbeitung in die Hände der :arrow: PostBeaKK. Bisher hört man, dass die PostBeaKK Anträge recht gemütlich bearbeitet :!: . Hoffentlich gilt das nicht für die o.a. Konstellation.

Sind hier noch Kolleg(inn)en, die auch nicht bei der PostBeaKK versichert sind und ab 2016 die Beihilfe via PostBeaKK beantragen?

schöne Weihnachtszeit und einen "Guten Rutsch" ins Neue (Versicherungs-) Jahr!
H. W
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von Torquemada »

Die Bearbeitungszeiten liegen seit längerer Zeit bei ungefähr 2 Wochen.

Hinweis: Ich bin bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert.
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
Behörde:

Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von Rechtlerin »

die Zeiten sind max. 2 Wochen...gelegentlich auch schon was kürzer - da hat sich in der Vergangenheit viel bei der PBeaKK getan !

Die PBeaKK ist zwar mit den Leistungen nicht wesentlich besser als eine gesetzliche KK, aber dafür halt mit den Beiträgen meiner Meinung nach im Vergleich zu den anderen privaten KK wesentlich zuverlässiger und nur mit moderaten Steigerungen der Beiträge.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von Torquemada »

Der TS ist nicht bei der Postbeamtenkrankenkasse....
Mochinger
Beiträge: 6
Registriert: 3. Mär 2012, 10:12
Behörde:

Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von Mochinger »

Hallo zusammen,

ich bin auch nicht bei der PBeaKK versichert und bekam heute meine Beihilfe flott und problemlos von der Beihilfestelle der PBeaKK, nachdem ich im Dezember letzten Jahres meinen Beihilfeantrag noch in Berlin eingereicht hatte.

Viele Grüße aus dem (Un-)ruhestand
bayer1
Beiträge: 5
Registriert: 27. Jan 2016, 20:07
Behörde:

Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von bayer1 »

Gruß Gott,
bin neu hier und habe eibe Frage wegen der Leistungsabrechnung von de PBeaKK.
Ich wohne in Holland und bin in Pension.
Habe jetzt von meinem Ortopäden (bin noch immer bei diesem in Deutschland) ein Rezept für Manuele Therapie der HWS bekommen.
Diese Behandlung habe ich hier an meinem Wohnsitz in Holland von einem Fysiotherapeuten durchführen lassen.
Zum Jahresende die erste Abrechnung. Die Therapeuten in Holland haben andere Tarife als in Deutschland.
Eine manuelle Therapie kostet hier € 40,00.
Ich bekomme nur € 19,50 erstattet, somit bleibt mir ein Selbstbehalt von €20,50 pro Behandlung, d.h. X 12 für die erste Serie € 246,00.
Jetzt habe ich gehört, daß es ein Gerichtsurteil gibt, wonach die gesamten KOsten erstattet werden müssen.
Wer hat diese schon mal gelesen oder hat einen Tip, was ich hier machen kann.
Vielen Dank im vorraus
teddfue
Beiträge: 6
Registriert: 5. Dez 2012, 19:19
Behörde:

Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von teddfue »

Hallo zusammen,
die PBeaKK ist bekannt dafür ziemlich kleinlich zu bescheiden. Deshalb bin ich, wie viele andere ausgetreten und zu einer richtigen privaten Kasse gewechselt. Mit der Zuweisung des Gesetzgebers der Beihilfebearbeitung vom BADV zur PBeaKK bestätigen sich nun meine Befürchtungen. Ständig wird etwas nicht voll anerkannt und Zusatzbegründungen eingefordert. All die Jahre hat es so etwas beim BADV nicht gegeben. Das Beihilferecht des Bundes ist überall gleich. Trotzdem versucht die PBeaKK willkürlich etwas durchzusetzen, was sie gar nicht darf. Nachdem ich Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt hatte, auch ohne die geforderten Zusatznachweise, wird dann doch das meiste voll anerkannt. Ich kann mir das nur so vorstellen, dass die Sachbearbeiter der PBeaKK ihr bei den Kassenmitgliedern gewohntes kleinliches Vorgehen jetzt auf die Beihilfe übertragen. Zur Abstimmung mit den Gewerkschaften suche ich Kollegen, die kein PBeaKK-Mitglied sind und die ebenfalls seit dem 01.01.2016 von der PBeaKK gegängelt werden. Sollte sich herausstellen, dass dieses Vorgehen System hat, müssen wir notfalls juristisch dagegen vorgehen.
Der Gesetzgeber hat uns mit dem Beihilfeanteil zwangsweise einer Krankenkasse zugewiesen, die aufgrund der niedrigen Mitgliedsbeiträge auf einem niedrigen Niveau erstattet. Dieses niedrige Erstattungsniveau soll nun auch bei der Beihilfe durchgesetzt werden. Dies geht soweit, dass Ärzte mittlerweile Rechnungen für uns frei Versicherte auch mit den niedrigen Faktoren (1,9 /1,5) ausstellen, sobald sie das Wort "Postbeamtenkrankenkasse" hören. Und genau das war die Absicht unseres Dienstherren. Hier soll ein Beihilferecht zweiter Klasse geschaffen werden. Wir kennen das ja schon von unserer Besoldung (PNU).

Ein Arzt meinte, ich solle doch aus dieser Kasse austreten, worauf ich ihm die Situation erklärte und er nur den Kopf schüttelte. Wir sind in einer Krankenkasse, aus der wir nicht mehr austreten dürfen. Das kann rechtlich nicht richtig sein.

Meldet Euch, ich werde alles an die Gewerkschaft weiterleiten
ex-basis-t
Beiträge: 28
Registriert: 17. Nov 2012, 16:12
Behörde:

Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von ex-basis-t »

als Versicherter bei der Debeka reichte ich die Beihilfe bis letztes Jahr auch beim BADV in Berlin ein,

jetzt erstmals bei der PBeaKK (nur den 70 % Beihilfeanteil), ist mit 3 Wochen Bearbeitungszeit akzeptabel,
mit den normalen Abzügen,
Antworten