Interessenausgleich/Sozialplan und Anbietungsverfahren

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PaulOSNABR
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Interessenausgleich/Sozialplan und Anbietungsverfahren

Beitrag von PaulOSNABR »

Obwohl für mich der Interessenausgleich/Sozialplan gilt, sagt man mir ich werde nicht im Anbietungsverfahren berücksichtigt, weil man eine geschlossene Beschäftigungsgruppe vorbestimmt hat.

Ich bin damit nicht einverstanden, weil so meine bisherige befriste Tätigkeit anderen zugeortnet wird, obwohl ich mein Interesse bekundet habe.

Was würde mir ein Antrag auf EINSTWEILIGE VERFÜGUNG beim Verwaltungsgericht bringen, wenn dort sehr viele Verfahren anhängig sind.

Wird an den Verwaltungsgerichten gelost, wenn weniger Stellen, als Anstragsteller oder Kläger vorhanden sind?


Worin würde ein Begrenzung meiner Klagemöglichkeiten bestehen? Kann ich mich auch in Arbeitsbereichen einklagen, wo ich bisher nie gewesen bin?
... Entweder sind die meisten ahnungslos oder sie ahnen sehr wohl, was sich damals zugetragen haben mag und wollen ganz bewußt nicht zuviel wissen oder gar damit belastet werden. Ich lerne mit dieser Lüge zu leben.
Torquemada
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Re: Interessenausgleich/Sozialplan und Anbietungsverfahren

Beitrag von Torquemada »

Natürlich wird bei Verwaltungsgerichten nicht "gelost".

Die ungenauen Informationen und die etwas seltsame Fragen "Worin würde ein Begrenzung meiner Klagemöglichkeiten bestehen? Kann ich mich auch in Arbeitsbereichen einklagen, wo ich bisher nie gewesen bin?" ZEIGEN; dass du nicht der Meister des Beamtenrechts bist. Musst du auch nicht. Hier un diesem Forum darf kein Rechtsrat erteilt werden.
Da du ein Problem im BEREICH DER POSTNACHFOLGEUNTERNEHMEN hier einstellst, würde ich dir dringend empfehlen, Rechtsrat bei PROT-IN einzuholen.

http://www.prot-in.de/
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PaulOSNABR
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Re: Interessenausgleich/Sozialplan und Anbietungsverfahren

Beitrag von PaulOSNABR »

Ich bin schon an proT-in herangetreten, vor vielen Jahren. Unmittelbar hat es mir nichts gebracht.

Es ging um die Vergabe gm einer Stellenbesetzungsrichtlinie. Zwar gab es die schon im Konzern Telekom, die Umsetzung scheiterte, weil es in den Betrieben verschiedene Maßnahmen gab, die diese Stellenbesetzungsrichtlinie unterliefen.

Sowohl die Kollegen, als später auch ich, brauchten keinen Rechtsrat von proT-in, wir hatten bereits sehr fähige Anwälte gefunden und Prozesse gegen Telekom gewonnen. Einer meiner Kollegen hat sogar sein Urteil in Kopie an die proT-in geschickt.

Unser Problem ist, dass man Verfahrenmängel, die außerhalb des Regelungsbereiches stehen nicht betrachtet. Man kennt keine außerkapazitäre Stellen, die nicht im Stellenplan stehen, obwohl es sehr viel Arbeit gibt.


Auch um diese Stellen hätten wir uns gerne bemüht, wenn wir eine bessere Vorgehensweise kennen würden. Gerne würden wir einen anderen Anwalt beauftragen.

Gab es schon Kollegen, die diese Klagen um außerkapazitäre Stellen geführt haben?
... Entweder sind die meisten ahnungslos oder sie ahnen sehr wohl, was sich damals zugetragen haben mag und wollen ganz bewußt nicht zuviel wissen oder gar damit belastet werden. Ich lerne mit dieser Lüge zu leben.
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