Vivento und Zuweisungen
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Vivento und Zuweisungen
Hat sich nach der BR-Wahl was bei Zuweisungen von Beamten aus der Vivento geändert ? Intressiert mich als ehemaliges Mitglied des BR Vivento, ich bin raus aus dem Betrieb.
Re: Vivento und Zuweisungen
Hallo,
"Vivento" gibt's nicht mehr. Das ist nicht nur wie wennn tot, sondern seit 1. April 2014 verstorben. Endlich!
Wir sind jetzt auch optisch und organisatorisch richtig in der "T" drin; eigentlich waren wir nie draußen, auch wenn die unselige "Vivento(t)" das gerne anders gehabt hätte.
Des Weiteren kann man keine Beamten (Personen) einer Tätigkeit zuweisen, sondern immer nur eine Tätigkeit einer Person (Beamte) zuweisen! Das ist ein feiner, aber juristisch relevanter Unterschied.
Telekominterne Tätigkeiten - solange nicht unterwertig - können dem Grunde nach immer zugewiesen werden, nominell auch bundesweit - gäbe es bundesweit noch Tätigkeiten. Das ist zwar juristischer Unsinn; warum wird der Betroffene nicht einfach auf den fraglichen Dienstposten gesetzt?
Telekomexterne Tätigkeiten können zugewiesen werden, wenn der Betroffene zustimmt. Das kann irgendeine Firma sein. Wenn das Ziel eine Behörde ist, gibt es keine Zuweisung, sondern immer nur eine Abordnung - befristet oder mit Ziel der Versetzung.
"Vivento" gibt's nicht mehr. Das ist nicht nur wie wennn tot, sondern seit 1. April 2014 verstorben. Endlich!
Wir sind jetzt auch optisch und organisatorisch richtig in der "T" drin; eigentlich waren wir nie draußen, auch wenn die unselige "Vivento(t)" das gerne anders gehabt hätte.
Des Weiteren kann man keine Beamten (Personen) einer Tätigkeit zuweisen, sondern immer nur eine Tätigkeit einer Person (Beamte) zuweisen! Das ist ein feiner, aber juristisch relevanter Unterschied.
Telekominterne Tätigkeiten - solange nicht unterwertig - können dem Grunde nach immer zugewiesen werden, nominell auch bundesweit - gäbe es bundesweit noch Tätigkeiten. Das ist zwar juristischer Unsinn; warum wird der Betroffene nicht einfach auf den fraglichen Dienstposten gesetzt?
Telekomexterne Tätigkeiten können zugewiesen werden, wenn der Betroffene zustimmt. Das kann irgendeine Firma sein. Wenn das Ziel eine Behörde ist, gibt es keine Zuweisung, sondern immer nur eine Abordnung - befristet oder mit Ziel der Versetzung.